Immatrikulation (Einschreibung)
Die Immatrikulation erfolgt indem zunächst online auf dem Bewerbungsportal die für den Immatrikulationsantrag erforderlichen Daten erfasst werden.
Die Immatrikulation kann nach § 63 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes i. V. mit §§ 1-4 der Immatrikulationssatzung der Hochschule RheinMain in der jeweils gültigen Fassung versagt werden, wenn Bewerber:innen die Form und Frist des Immatrikulationsantrages nicht beachten, d.h. der Antrag verspätet bzw. nur unvollständig eingereicht wird.
Wenn bereits eine ganze Reihe von ggf. anrechenbaren Leistungen erbracht wurden, empfiehlt sich eine parallele Bewerbung für ein höheres Fachsemester. In diesem Fall werden die erbrachten Leistungen schon im Bewerbungsprozess auf Anrechenbarkeit überprüft und es kann ggf. in ein höheres Fachsemester einstiegen werden.
Der Immatrikulationsantrag muss bis spätestens zu den angegebenen Fristen erfasst werden. Es handelt sich um Ausschlussfristen, so dass später eingehende Anträge keine Berücksichtigung mehr finden Der Semesterbeitrag mus auf dem Konto der Hochschule RheinMain eingegangen sein.
Die Immatrikulation muss u. a. abgelehnt werden, wenn der Antrag verspätet eingeht, die eingereichten Nachweise nicht der geforderten Form oder dem nötigen Inhalt entsprechen oder eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung für den gewünschten Studiengang endgültig nicht bestanden wurde.
Da das Bewerbungsaufkommen zum Ende der Frist besonders hoch ist, kann bei späterer Einreichung nicht sichergestellt werden, dass rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn eingeschrieben werden kann und die Zugangsdaten zu den Hochschul-IT-Systemen zu Vorlesungsbeginn vorliegen. Daher sollte der Immatrikulationsantrag früh online gestellt werden.
Die Hochschule kann sich in absoluten Ausnahmefällen gezwungen sehen, für einen Studiengang die Immatrikulationsfrist zu verkürzen, wenn deutlich wird, dass die Zahl der Immatrikulationsanträge so hoch ist, dass bei weiteren Einschreibungen keine ordnungsgemäßen Studienbedingungen mehr gewährleistet werden können. Entsprechende Informationen werden auf der Startseite der Homepage www.hs-rm.de bzw. auf dem Online-Portal veröffentlicht.
Bevor man sich in einem grundständigen NC-Studiengang, Masterstudiengang oder in einem höheren Fachsemester immatrikulieren kann, muss man das Bewerbungsverfahren durchlaufen. Alle Informationen dazu finden man unter dem Stichwort "Bewerbung mit deutschen Zeugnissen".
Wenn man einen Zulassungsbescheid erhalten hat, den man annehmen möchte, immatrikuliert man sich innerhalb der im Bescheid genannten Frist. Der Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn die Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist im Studienbüro vorliegen.
Zur Immatrikulation von Minderjährigen an der Hochschule RheinMain ist die Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die gleichzeitige Einschreibung in zwei Studiengänge an der HSRM ist nur dann möglich, wenn
- höchstens einer der beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt (= ein NC-Studiengang) ist und
- es sich nicht um vergleichbare Studiengänge handelt (s.u. für Definition vergleichbarer Studiengang).
Die gleichzeitige Einschreibung in mehr als zwei Studiengänge der Hochschule RheinMain ist ausgeschlossen.
Die gleichzeitige Einschreibung in zwei Studiengänge, an der Hochschule RheinMain und einer anderen inländischen Hochschule, ist zulässig, soweit es sich nicht um vergleichbare Studiengänge handelt (s.u. für Definition vergleichbarer Studiengang).
Die gleichzeitige Immatrikulation in einen Bachelorstudiengang und einen Masterstudiengang ist für maximal ein Semester zulässig, unabhängig davon, ob bei einem oder beiden Studiengängen eine Zulassungsbeschränkung vorliegt, wenn die Zulassungssatzung des Masterstudiengangs eine Immatrikulation unter Vorbehalt des Nachweises des Bachelorabschlusses vorsieht.
Definition vergleichbarer Studiengang: Zwei Studiengänge sind inhaltlich vergleichbar, wenn sie sich entsprechend dieser Einstufungstabelle einer gemeinsamen Fächergruppe zuordnen lassen.
Informationen zum Widerruf der Immatrikulation findet man bei den Informationen zur Exmatrikulation.
Was brauche ich zur Immatrikulation?
Bei der Einschreibung ist ein Nachweis der Krankenversicherung erforderlich. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Krankenversicherung.
Ein Nachweis außerhalb des offiziellen elektronischen Meldeverfahrens wird nicht akzeptiert.
Folgende Nachweise werden für eine Immatrikulation an der Hochschule RheinMain als .pdf-Datei* benötigt:
1. Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments. Durch das Ausweisdokument sind die folgenden Daten zu belegen: Familienname (ggf. frühere Namen), alle
Vornamen, Geburtsdatum, Ort und Land der Geburt sowie Staatsangehörigkeit(en). Nicht benötigte Angaben (wie z.B. die Ausweisnummer) dürfen geschwärzt werden;
2. Erste Hochschulzugangsberechtigung (alle Seiten!) z.B. Zeugnis der Allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, Zeugnis der Fachhochschulreife –
ggf. Nachweis des schulischen und beruflichen Teils, Meisterprüfungszeugnis;
Bewerbende mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Ausbildung müssen einreichen:
a. Nachweis mittlerer Schulabschluss (darf nicht Ausbildung unter 2. sein),
b. Abschlusszeugnis einer mind. dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit mindestens der Note 2,5 (i.d.R. das "Kammerzeugnis", das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist kein Nachweis der Ausbildung),
c. unterschriebene Studienvereinbarung in 2facher Ausfertigung (zu finden unter www.hs-rm.de/beruflich-qualifizierte);
3. Bei abgeschlossenem Studium in Deutschland:
Abschlusszeugnis mit Angabe der Durchschnittsnote;
4. von minderjährigen Antragstellenden:
Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (Den Vordruck findet man hier);
5. Bei vorherigen Studienzeiten in Deutschland:
Exmatrikulationsbescheinigungen von jeder besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangsnamens und der Fach- und Hochschulsemester für alle bisherigen Studienzeiten in der Bundesrepublik Deutschland. Geht der Name des Studiengangs nicht aus der Exmatrikulationsbescheinigung hervor, ist dieser mit einer gesonderten Bescheinigung nachzuweisen;
6. Bei Doppelstudium für das gleichzeitige Studium:
Studienbescheinigung mit Angabe der Fach- und Hochschulsemester;
7. Abschließender Nachweis zum Prüfungsanspruch - sofern Sie bereits in Deutschland in einem gleichen/verwandten grundständigen Studiengang immatrikuliert waren. Eine Bescheinigung ist nur dann nicht erforderlich, wenn unzweifelhaft ein nicht verwandter Studiengang vorliegt, z.B. Architektur > Soziale Arbeit. Geht aus der Bescheinigung zum Prüfungsanspruch ein endgültiges Nichtbestehen hervor, wird geprüft, ob eine Studienaufnahme im gewählten Studiengang möglich ist. Auch geeignet ist eine Bescheinigung, dass ein Nichtbestehen ausstehender Leistungen nicht zum Verlust des Prüfungsanspruchs führt;
8. ein Foto für die Student Card;
9. Nachweis bei Namensänderung.
*Die Datei muss im Format pdf hochgeladen werden. Die maximale Dateigröße beträgt 1,5 MB. Empfehlung daher: Dokumente nur in schwarz-weiß. Der Dateiname muss mind. 3 Zeichen umfassen. Er sollte den Inhalt der Datei benennen (z.B. Hochschulzugangsberechtigung).
Studiengänge mit zusätzlichen Immatrikulationsvoraussetzungen
Einige Studiengänge erfordern zusätzliche Nachweise. Eine Übersicht zu den Studiengängen, die zusätzliche Immatrikulationsvoraussetzungen haben, findet man hier.
Weitere Informationen erhält man im Bewerberportal. Die Unterlagen und Nachweise werden auch benötigt, wenn man bereits an der Hochschule RheinMain studieret bzw. studiert hat.
Ohne Zahlungseingang des Semesterbeitrags ist keine Immatrikulation möglich. Dieser wird auf folgendes Konto der Hochschule RheinMain überwiesen: IAN: DE59500500000001007640 BIC HELADEFFXXX Landesbank Hessen-Thüringen, Verwendungszweck “Ihre Bewerbernummer”. Zur Fristwahrung zählt der Zahlungseingang.
Der Semesterbeitrag beinhaltet den Beitrag für die Studierendenschaft, das Studierendenwerk, Verwaltungskosten, Haftpflichtversicherung, Rechtsberatung, Kulturticket, nextbike sowie das Deutschlandticket für Studierende. Ist der geforderte Betrag auf dem Konto der Hochschule eingegangen und liegen alle sonstigen geforderten Unterlagen vor, erhält man nach der Immatrikulation über Compass.hs-rm.de Zugriff auf die Immatrikulationsbescheinigungen und die Bescheinigung für das BAföG-Amt.
Nähere Informationen findet man hier.