
Im Studium
Die Exmatrikulation ist die Beendigung der Mitgliedschaft an der Hochschule.
Die Exmatrikulation erfolgt, wenn Studierende ihr Studium mit Diplom, Bachelor oder Master abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie die Informationen zur Abschlussprüfung (PDF).
Wenn Sie während des Studiums die Hochschule verlassen wollen, zum Beispiel, weil Sie an einer anderen Hochschule weiterstudieren oder das Studium nicht fortsetzen möchten, können Sie die Exmatrikulation zum Tagesdatum oder zum Ende des laufenden Semesters beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die Fristen zur Erstattung des Semesterbeitrages (im Sommersemster 15.04/im Wintersemester 15.10.).
Den Erstattungsantrag stellen Sie über compass.hs-rm.de ->Menü->Service->Anträge->Erstattung Beiträge->Neuen Antrag erfassen.
Alternativ können Sie den Erstattungsantrag (PDF) auch in Papierform stellen und im Studienbüro der Hochschule RheinMain per E-Mail oder Post fristgerecht einreichen.
Studierende, die an mehreren Hochschulen, die dem Studierendenwerk Frankfurt angehören, immatrikuliert sind, können sich gemäß §2 Absatz 5 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Frankfurt den jeweils niedrigeren Studierendenwerksbeitrag erstatten lassen. Einen Antrag auf Erstattung des Studierendenwerksbeitrages erhalten Sie im Studienbüro.
Rücktritt/Widerruf Immatrikulation vor Studienbeginn
Der Widerruf der Immatrikulation ist für ein Sommersemester bis 15.04. und für ein Wintersemester bis 15.10. möglich.
Für den Widerruf ist die Exmatrikulation über Ihren Studierendenaccount in COMPASS zu beantragen.
Den Erstattungsantrag stellen Sie über compass.hs-rm.de ->Menü->Service->Anträge->Erstattung Beiträge->Neuen Antrag erfassen.
Alternativ können Sie den Erstattungsantrag (PDF) auch in Papierform stellen und im Studienbüro der Hochschule RheinMain per E-Mail oder Post fristgerecht einreichen.
Nach Eingang und Prüfung erfolgen die Exmatrikulation und die Erstattung des Semesterbeitrages abzüglich der Verwaltungskostenpauschale von 30 Euro. Ihre Krankenkasse wird über Ihre Exmatrikulation informiert. Die Zeit der Einschreibung an der Hochschule zählt nicht als Studienzeit.
Sollten Sie noch nicht immatrikuliert sein oder nicht immatrikuliert werden können (z. B. wegen fehlender Unterlagen), aber den Semesterbeitrag schon überwiesen haben, füllen Sie zur Rückerstattung des Semesterbeitrages bitte den Erstattungsantrag aus.
Antrag auf Exmatrikulation
Die Antragstellung erfolgt über Ihren Studierendenaccount über compass.hs-rm.de.
Menü => Service => Anträge => Exmatrikulation
Alternativ: Menü => Mein Studium => Studienservice => Exmatrikulation
Aus welchen Gründen werden Sie seitens der Hochschule RheinMain exmatrikuliert?
Die Exmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule (Hessisches Hochschulgesetz §65), wenn
- Sie aufgrund eines fehlerhaften Zulassungsbescheides immatrikuliert wurden und dieser Bescheid zurückgenommen wurde,
- Sie sich nicht ordnungsgemäß zum Folgesemester zurückgemeldet haben,
- Sie die Zahlung der Studentenwerks-/Studierendenschaftsbeiträge oder fällige Gebühren bei der Rückmeldung nicht nachgewiesen haben,
- die Beitragszahlung bei der zuständigen Krankenkasse nicht erfolgte oder
- Sie eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben.
- Wer innerhalb von 4 Studiensemestern keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis besteht, kann exmatrikuliert werden. Den Studierenden wird vorher Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gegeben.