
Grundlagen
Grundlagen
Folgende Gesetze gelten:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Art. 3 Abs. 2
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
- Verfassung des Landes Hessen (HV), Art. 1
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 1
- Hochschulrahmengesetz (HRG), §§ 2, 3
- Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) - gültig ab 03.08.2023
Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen sind für die Hochschule RheinMain verpflichtend.
Über die gesetzlichen Grundlagen hinaus greifen Maßnahmen der Frauen- und Familienförderungen auch in offiziell verabschiedeten Regelungen und Vereinbarungen der Hochschule RheinMain
Aktuell gelten u.a.:
- Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Hochschule
- Satzung für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche (nach § 15 Abs. 5 HGlG und § 69 Abs. 3, Satz 3 HessHG) der Hochschule RheinMain (Nr. 793) - veröffentlicht am 18.08.22
- Grundordnung
- Entwicklungsplan der Hochschule
- Zielvereinbarung Auditierungsverfahren "Familiengerechte Hochschule"
- Personalentwicklungskonzept (in Überarbeitung)
- Entsprechende Dienstvereinbarungen (mobiles Arbeiten, partnerschaftliches Verhalten, flexible Arbeitszeit...)
- Regelung zur aktiven Rekrutierung von Frauen
- „Zielvereinbarung 2021 bis 2025 der Hochschule RheinMain mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst“
Instrumente
Das Gesetz sieht vor, dass der Frauenförder- und Gleichstellungsplan von der Dienststelle zu erarbeiten ist und die Zustimmung der Frauenbeauftragten und des Gesamtpersonalrates finden muss, um gültig zu werden. Gemäß § 7 Abs. 4 wird der Frauenförderplan im Benehmen mit der Dienststelle, die die Rechtsaufsicht ausübt, aufgestellt.
Nach entsprechendem Gremienlauf innerhalb der Hochschule hat das Ministerium das Benehmen zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Hochschule RheinMain hergestellt, so dass dieser in Kraft treten kann.
Grundlage des Frauenförder- und Gleichstellungsplans sind die Vorgaben des § 5 ff. HGIG.
Basierend auf einer Ist-Analyse der Frauenanteile innerhalb der verschiedenen Statusgruppen aller Fachbereiche sowie den zentralen Einheiten, Gremien und der Verwaltung hat die Hochschule folgende strategische Ziele bis 2029 beschlossen:
- Gleichstellung als strategische Querschnittsaufgabe
- Chancengleichheit und gendergerechte (Personal-)Entwicklung
- Antidiskriminierungsstrukturen und diskriminierungssensible Organisationskultur
- Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie
- Gender und Diversity in Lehre und Forschung
Diese Ziele wurden auf zielgruppen- und themenspezifische Handlungsfelder heruntergebrochen, zu denen Maßnahmen und - wo möglich - Zielzahlen formuliert wurden.
Die ausführlichen Statistiken des quantitativen Teils können bei der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten eingesehen werden.
Informationen zum Programm
Ziel des Professorinnenprogramms ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentation von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs zu steigern.
Alle Informationen zum Programm finden Sie hier.
PPIII: Gleichstellungskonzept
Die Hochschule RheinMain hat sich zum ersten Mal beim Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder beworben.
Voraussetzung für eine Förderung im Professorinnenprogramm III ist die Vorlage eines Gleichstellungskonzeptes. Ein unabhängiges Gremium aus Expertinnen und Experten hat im November 2019 die Entscheidung in der letzten Auswahlrunde getroffen: 50 Hochschulen haben eine positive Begutachtung ihrer Gleichstellungskonzepte erreicht, darunter auch die Hochschule RheinMain.
Die erfolgreichen Hochschulen können in der Regel eine Anschubfinanzierung für bis zu drei Professuren beantragen. Die Professuren müssen mit einer erstberufenen Wissenschaftlerin besetzt sein. Gefördert werden Ausgaben bis zu 165.000 Euro jährlich für maximal 5 Jahre. Aktuell werden zwei Regelprofessuren an der HSRM über das PPIII gefördert. Der Förderzeitraum endet im März 2026.
Die Hochschule RheinMain bekennt sich zu geschlechterinklusiver Sprache, die alle Angehörigen einbezieht und Diskriminierungen reduziert und empfiehlt daher für die Umsetzung gendersensibler Sprache die Verwendung des Doppelpunkts.
Einen kleinen Überblick zur Verwendung von gendersensibler Sprache bietet die kleine Broschüre “Mitmeinen” reicht nicht - Kurze Einführung in die geschlechtergerechte Verwendung von (Bild)Sprache (2018).
Das Zertifikat zum audit “familiengerechte Hochschule” wurde der Hochschule RheinMain am 15.03.2023 zum sechsten Mal bestätigt. Für die nächsten 3 Jahre hat sich die Hochschule RheinMain unter anderem folgende Ziele gesetzt (Auswahl):
- Gute Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Pflegeaufgaben durch flexible Arbeitsmodelle, persönliche
- Unterstützungsangebote und relevante Informationen
- Informationsveranstaltungen zur Pflegethematik zur allgemeinen Sensibilisierung und praktischen Unterstützung
- Aufbau von sichtbaren Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen zum Thema "Pflege" für Studierende und Beschäftigte
- Weiterer Ausbau des Gesundheitsmanagements
- Erweiterung der familienfreundlichen Infrastruktur an allen Standorten
Informationen zum Zertifikat
Die Hochschule RheinMain hat am 26. März 2007 das Zertifikat "familiengerechte hochschule" erhalten. Mit dem Grundzertifikat bescheinigt die berufundfamilie gGmbH der Hochschule RheinMain, dass das audit familiengerechte hochschule erfolgreich durchgeführt wurde. Im Rahmen der Re-Auditierung 2016 / 2017 wurden der Bestand der Angebote zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie begutachtet. Die Hochschule RheinMain bekam am 15. März 2017 die erneute erfolgreiche Durchführung des audit "familiengerechte hochschule" bestätigt und definierte weiterführende Zielvorgaben zur Verwirklichung familiengerechter Studienbedingungen sowie einer familienbewussten Personalpolitk.
Gerne verweisen wir auch auf den Fotoblog von berufundfamilie, wo ebenfalls das ein oder andere bekannte Gesicht der Hochschule zu finden ist.
Gleichstellungsstrukturen
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät bei der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule sowie bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen. Außerdem ist sie die Ansprechpartnerin für alle Hochschulangehörigen in Gleichstellungsfragen, Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie sowie in Fällen von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche überwachen die Durchführung des HGlG und unterstützen die Fachbereichsleitung bei der Umsetzung. Sie werden für die Dauer von 2 Jahren bestellt.
Die Bestellung, Dauer der Bestellung, Aufgaben sowie Rechte und Pflichten und Weiteres regelt die
Satzung vom 18.08.22 (Nr. 793).
Hier finden Sie die Übersicht der aktuell bestellten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche: Kontakt
In der 125. Senatssitzung am 11. November 2014 hat der Senat die Einsetzung der Senatskommission für Gleichstellung gemäß § 14 Abs. 3 der Grundordnung der HSRM beschlossen. Diese Regelung wurde im Rahmen der Überarbeitung der Grundordnung im Jahr 2023 abgeändert und ist nun abweichend im §11 Abs. 4 der aktuellen Grundordnung zu finden.
Die Aufgabe der Senatskommission für Gleichstellung ist, in Kooperation mit der Frauenbeauftragten das Präsidium in allen Fragen der Gleichstellungspolitik (Gender Mainstreaming) zu beraten.
Die Senatskommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Frauenbeauftragte (Vorsitz)
- Monika Stegmann, Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Mitglied des Präsidiums
- Prof. Dr. Eva Waller, Präsidentin
Gruppe der Professorinnen und Professoren (fünf Mitglieder)
- Prof. Dr. Barbara L'huillier, Studienbereich Elektro- und Luftfahrttechnik
- Prof. Dr. Davina Höblich, Studienbereich Soziale Arbeit
- Prof. Dr. Martina Lohmeier, Studienbereich Mobilitätsmanagement
- Prof. Dr.-Ing. Ludger Martin, Studienbereich Informatik
- Prof. Dr. Andreas Steiner, Studienbereich International Management
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zwei Mitglieder)
- Dr.-Ing. Isabella de Broeck, Fachbereich Ingenieurwissenschaften
- Axel Zuber, Fachbereich Ingenieurwissenschaften
Gruppe der administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zwei Mitglieder)
- Kathrin Peltz, Gender in der Lehre
- Alexander Kallenberg, Studienberatung
Gruppe der Studierenden (zwei Mitglieder)
- Corinne Matzka
- Maximilian Leesing
§ 11 Abs. 4 der Grundordnung
Die Senatskommission für Gleichstellung wird von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten geleitet. In ihr sollen Mitglied sein: die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche (eine Vertreterin pro Fachbereich), ein Mitglied des Präsidiums, fünf Vertreter:innen aus der Gruppe der Professor:innen, wobei jeder Fachbereich mit einer:einem Professor:in vertreten sein sollte und mindestens zwei dieser Mitglieder männlich sein sollten, sowie aus den anderen im Senat vertretenen Gruppen je eine Vertreterin und ein Vertreter. Die Kommission tagt mindestens einmal im Semester.
Netzwerke
Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) ist die geschlechterpolitische Stimme im wissenschafts- und hochschulpolitischen Diskurs. In der bukof sind alle verbunden, die Struktur und Kultur von Hochschulen in Deutschland geschlechtergerecht gestalten.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Die Landeskonferenz der hessischen Hochschulfrauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LaKoF Hessen) ist ein Zusammenschluss aller zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der hessischen Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen, der kirchlichen Hochschulen und der Klinika. Alle Bundesländer haben eine eigene Landeskonferenz.
Weiter Infos finden Sie hier.
Das Gender- und Frauenforschungszentrum der Hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (gFFZ) besteht seit 2001 und ist eine gemeinsame Einrichtung der hessischen HAWs. Zu den Trägerinnen gehören neben der Hochschule RheinMain die Frankfurt University of Applied Sciences, die Technische Hochschule Mittelhessen, die Hochschulen Darmstadt, Fulda sowie die Evangelische Hochschule Darmstadt.
Das gFFZ versteht sich im Wesentlichen als Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der hessischen HAWs für die Bereich Genderforschung und Gender Mainstreaming.
Hier kommen Sie auf die Seite des gFFZ.
2022 hat die Hochschule RheinMain im Rahmen der 8. Jahrestagung von Familie in der Hochschule (FidH) e. V. an der Universität der Bundeswehr München die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet und ist dadurch dem Netzwerk offiziell beigetreten.
Im Sinne der Charta verfolgt die Hochschule RheinMain folgende Ziele:
- Implementierung einer familienorientierten Hochschul- und Führungskultur
- Ausbau der familienfreundlichen Infrastruktur
- Verbesserung der familienfreundlichen Arbeits- und Studienbedingungen
- Fokussierung auf und Ausbau von Angeboten für Personen mit Pflegeaufgaben
- Stärkere Vernetzung und Austausch im Kontext Familie in der Hochschule
Familienfreundlichkeit durch anspruchsvolle Standards sichern
„Ziel ist es, alle Hochschulangehörigen bestmöglich bei der Vereinbarkeit von Studium und Beruf mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben zu unterstützen. Mit dem Beitritt zum bundesweiten Netzwerk Familie in der Hochschule nehmen wir uns einmal mehr in die Pflicht, die Familienfreundlichkeit – gemessen an anspruchsvollen Standards und im Austausch – zu sichern und weiter zu verbessern“, erklärte Prof. Dr. Waller. Die Umsetzung der Familienfreundlichkeit zeige sich an der HSRM beispielsweise an der Förderung der Vereinbarkeit durch flexibles Arbeiten und Studieren sowie an Notfall-Kinderbetreuung, Vernetzungs- und Workshopangeboten. Zudem gebe es an allen Standorten der Hochschule eine familienfreundliche Infrastruktur durch Kids-Boxen, Wickel- und Stillmöglichkeiten sowie Eltern-Kind-Räume. Eine kontinuierliche Qualitätssicherung der Familienfreundlichkeit ist seit 2007 durch die Zertifizierung des Audits „familiengerechte Hochschule“ gegeben.
Charta „Familie in der Hochschule“
Die Charta "Familie in der Hochschule" ist auf der Grundlage der jahrelangen Erfahrungen aus dem gleichnamigen Netzwerk entstanden und verfolgt das Ziel, die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben im deutschsprachigen Hochschulraum zunächst zu verankern und im erweiterten Hochschulverbund weiter zu entwickeln. Die Charta orientiert sich an den Bedürfnissen von Studierenden, Beschäftigten, Lehrenden sowie Forschenden und eröffnet die Möglichkeit der Entwicklung und Etablierung eines unverwechselbaren Marken- und Qualitätskennzeichens von Familienbewusstsein an Hochschulen sowie wissenschaftlichen und wissenschaftsnahen Einrichtungen.
Weitere Informationen zur Charta "Familie in der Hochschule"
Weiter Informationen rund um die Themen "Studieren und Arbeiten mit Familienaufgaben"
Im Rahmen der Initiative Klischeefreisetzen sich Partnerinnen und Partner aus Bildung, Politik, Wirtschaft und Forschung für eine Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees ein. Diese spielen bei der Entscheidung für oder gegen einen Beruf nach wie vor eine große Rolle.
Publikationen und Informationen
Veröffentlichungen der HSRM
Weitere Informationen
Alle Begriffe beziehen sich auf verschiedene Personengruppen. Gesetzliche Aufgabe der Hochschule und Bezugspunkt für den Förderplan gemäß HGIG ist die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern mittels Frauenförderung.
Gleichbehandlung = Personen, die sich in gleicher Rechtslage befinden, sind gleich zu behandeln, direkte oder indirekte Diskriminierungen sind zu vermeiden (z.B. im Arbeitsrecht)
Gleichberechtigung = Juristische Gleichbehandlung von Menschen (festgeschrieben z.B. im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz oder Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz)
Gleichstellung = Maßnahmen der Angleichung von im Prinzip gleichberechtigten heterogenen Bevölkerungsgruppen (Gesetze ergeben nicht automatisch faktische Gleichbehandlung)
Chancengleichheit = Gleiche Ausgangs-/Zugangsbedingungen für alle oder auch Gleichverteilung der Erfolgschancen (gleiche Behandlung bedeutet nicht automatisch gleiche Zugangsbedingungen = Chancengleichheit)
Frauenförderung = Gleichstellungsvorsorgemaßnahmen - Unterstützungs- und Fördermaßnahmen
Unterrepräsentanz = Frauen sind unterrepräsentiert, wenn in einem Fachbereich, einer zentralen Einrichtung oder der zentralen Hochschulverwaltung innerhalb der Studierendenschaft sowie einer Lohn-, Vergütungs- oder Besoldungsgruppe, unterteilt nach wissenschaftlichem und administrativ-technischem Personal, weniger Frauen als Männer vertreten sind.
Sexualisierte Diskriminierung = Sexuell bestimmte Handlungen, die aus Sicht der davon betroffenen Person unerwünscht sind und ihre Würde verletzen können, überwiegend nicht mit körperlichem Kontakt. „Sexualisiert“ als Begriff, um aufzuzeigen, dass es bei den entsprechenden Handlungs- und Verhaltensweisen nicht um das Ausleben von Sexualität geht ("sexuell„), sondern um Machtverhältnisse/Hierarchien.
Sexuelle Belästigung (AGG) = „(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf §2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Sexismus = Form von sexualisierter Diskriminierung „Unter Sexismus wird jede Art der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts sowie die diesen Erscheinungen zugrunde liegende Ideologie verstanden. (…)“ Quelle: IDA
Erklärvideo zu Sexismus der FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW
Externe Publikationen
Die Handreichung „Gendergerechte und diversitätssensible Führungskultur – Eine Handreichung für Führungskräfte und Hochschulleitungen“ ist das Ergebnis des HMWK-geförderten Projektes der Landeskonferenz hessischer Hochschulfrauenbeauftragten, das von den Präsidien der hessischen Hochschulen und Universitäten mitgetragen wurde.
Die Führungskultur einer Hochschule kann als dieSumme des Verhaltens von Führungskräften bezeichnet werden mit Blick darauf, wie diese ihre Mitarbeiter*innen führen und mit ihnen kommunizieren sowiedie Gedanken und Einstellungen, von denen sie sich hierbei leiten lassen.
Somit stellt sich natürlich die Frage: Was bedeuten Gendergerechtigkeit und Diversitätssensibilität konkret für Sie als Führungskraft und Ihr Führungshandeln? Und was für Sie in der Verantwortung als Mitglied der Hochschulleitung?
Diesen Fragen geht die Handreichung nach. es werden praxisorientierte Empfehlungen, Ideen und konkrete Handlungsvorschläge zu folgenden Themenfeldern gegeben:
- Welche Haltung habe ich zum Thema und wiefinde ich eine professionelle Haltung?
- Welche praktischen Tipps gibt es zu den Themengendergerechte und diversitätssensible–Führung, Antidiskriminierung, Verantwortung –und Macht sowie Personalauswahl?
- Was können Hochschulleitungen tun?
- Welches sind relevante Blickwinkel für Kultur- und Organisationsentwicklungsprozesse?
Ziel des Projektes ist es, die Handreichung in allen hessischen Hochschulen umzusetzen.
Hier finden Sie den Kompakt-Leitfaden (herausgegeben von der Goethe-Universität Frankfurt) "Empfehlungen für eine geschlechterinklusive und diversitätssensible Führungskultur".