Studiengangspezifische Nachweise die hochgeladen werden müssen
Bauingenieurwesen:
Bestätigung des abgeleisteten Praktikums mit Angabe der Praktikumsinhalte und Wochenarbeitszeit; bei laufendem Praktikum: entsprechende Vorabbestätigung der Praktikumsstelle mit Beginn und geplanter Beendigung; Bestätigung über 4 Wochen abgeleistetes Praktikum mit Angabe der Praktikumsinhalte und besondere Begründung, warum die restlichen 4 Wochen nicht bis Vorlesungsbeginn abgeleistet werden können;
KIS Medientechnik:
Praktikumsvertrag oder vergleichbarer Vertrag über ein mind. für die Dauer der Regelstudienzeit bestehendes Beschäftigungsverhältnis im technischen Bereich bei einem kooperierenden Partnerunternehmen;
Financial Services (dual):
Studienschwerpunkt ausbildungsintegriert:
1. mit einem Kooperationsunternehmen und der IHK geschlossener Ausbildungsvertrag
zur Kauffrau:mann für Versicherungen und Finanzen - Fachrichtung Versicherung.
2. eine mit dem Kooperationsunternehmen getroffene Vereinbarung, welche die Beschäftigung im Kooperationsunternehmen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss des Studiums regelt. Studienschwerpunkt
Studienschwerpunkt praxisintegriert:
1. mit einem Kooperationsunternehmen geschlossener Vertrag über ein duales Studium Financial Services, der die Beschäftigung im
Kooperationsunternehmen für die Dauer des Studiums regelt;
2. Nachweis einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung;
KIS Elektrotechnik:
Ausbildungsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen der Hochschule RheinMain. Alternativ Nachweis über ein min. für die Dauer der
Regelstudienzeit bestehendes Beschäftigungsverhältnis bei einem Kooperationsunternehmen;
KIS Mechatronik:
Ausbildungsvertrag der Hochschule RheinMain oder studienbegleitender Arbeitsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen;
BIS Elektrotechnik:
1. Techniker- oder Meisterzeugnis in elektrotechnik-/techniknaher Fachrichtung, alternativ Nachweis über 2-jährige elektrotechnik- oder techniknahe Berufstätigkeit im Anschluss an eine entsprechende Ausbildung oder erfolgreicher Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums. Im Ausnahmefall Begründung/Beleg, dass der Nachweis im ersten Semester (bzw. bei der Techniker-Meisterausbildung und dem ingenieurwissenschaftlichen Studienabschluss zu Studienbeginn) erbracht wird.
2. Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über studienbegleitende Berufstätigkeit von mind. 50% in einem elektrotechnik- oder techniknahen Unternehmen;
BIS Maschinenbau:
1. Techniker-/Meisterzeugnis in maschinenbau-/techniknaher Fachrichtung, alternativ Nachweis über 2-jährige maschinenbau- o. techniknahe
Berufstätigkeit im Anschluss an eine entsprechende Ausbildung oder erfolgreicher Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums. Im Ausnahmefall
Begründung/Beleg, dass der Nachweis im ersten Semester (bzw. bei der Techniker-/Meisterausbildung u. dem ingenieurwissenschaftlichen Studienabschluss zu Studienbeginn) erbracht wird.
2. Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über studienbegleitende fachspezifische Berufstätigkeit von mind. 50% in einem maschinenbau-/techniknahen Unternehmen;
Internationales Wirtschaftsingenieurwesen:
1. Englisch Niveau B1. Nachweis durch mind. 6 Jahre Schulenglisch mit mind. einer 4,0 im letzten Schulzeugnis oder durch standardisierten Sprachtest (anerkannte Sprachtests www.hs-rm.de/sprachen => Sprachniveau/Sprachnachweise).
2. Französisch oder Spanisch Niveau A2. Nachw. durch mind. drei Jahre Schulfranzösisch oder -spanisch mit mind. einer 4,0 im letzten Schulzeugnis oder durch standardisierten Sprachtest (anerkannte Sprachtests www.hs-rm.de/sprachen => Sprachniveau/Sprachnachweise);
Kommunikationsdesign und Media: Conception & Production:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Prüfung zur Feststellung der künstl. Begabung;
Wirtschaftsingenieurwesen:
Englisch Niveau A2. Nachweis durch mind. 3 Jahre Schulenglisch mit mind. einer 4,0 im letzten Schulzeugnis oder durch standardisierten Sprachtest (anerkannte Sprachtests siehe www.hs-rm.de/sprachen => Sprachniveau/Sprachnachweise)
Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Bildung:
Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über eine mind. 15-stündige studienbegleitende Berufstätigkeit in einem den inhaltlichen Schwerpunkten des Masterprogramms nachweislich zuzuordnenden Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Der Nachweis ist über eine Tätigkeitsbeschreibung (ausgestellt vom Arbeitgeber) zu führen und muss die wöchentliche Arbeitszeit enthalten. Alternativ: Nachweis über Anerkennung eines besonders begründeten Ausnahmefalls;
International Management:
Englisch C1 - Hier findet man die akzeptierten Sprachnachweise.
Screen Arts nur die engl. Variante:
Englisch B2 - Hier findet man die akzeptierten Sprachnachweise.