
Im Studium
Sie wechseln von einer anderen Hochschule an die Hochschule RheinMain oder innerhalb der Hochschule in einen anderen Studiengang? Sie haben eine Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrung? Sie planen einen Auslandsaufenthalt? Sie haben im Ausland einen Abschluss im Bereich Soziale Arbeit erworben und benötigen eine Anerkennung?
In all diesen Fällen sind unsere Informationen zur Anerkennung von Leistungen relevant.
Hier erfahren Sie mehr über den Ablauf für Beglaubigungen, Vorbeglaubigungen und Zweitschriften, was Sie beachten müssen, wie lange der Vorgang dauert, etc..
Auf Antrag können Studierende vom Studium beurlaubt werden. Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie hier:
Informationen für die Antragstellung auf Beurlaubung (PDF 200 KB)
Erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Erstattung des Semesterbeitrages, beantragen Sie diese bitte über einen Erstattungsantrag.
Wie kann ich mich exmatrikulieren? Informationen zur Antragstellung und den Fristen.
Möchten Sie Ihr Wissen auf einzelnen Gebieten vervollständigen oder erweitern , können Sie im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten als Gasthörerin/Gasthörer zugelassen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Lehrveranstaltungen aufgrund Ihrer Bildung oder Ihres Berufes mit Verständnis folgen können. Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 60 Hessisches Hochschulgesetz ist nicht erforderlich.
Eine Änderung Ihres Namens- und/oder Geschlechtseintrags können Sie über Ihren Studierendenaccount auf Compass beantragen.
Die Rahmenprüfungsordnung (zuvor Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen) bildet die Rechtsgrundlage Ihres Studiums. Sie gilt für alle Studiengänge der Hochschule RheinMain (HSRM) mit den Abschlüssen Bachelor und Master.
Sie wird ergänzt durch die Prüfungsordnungen der Studiengänge.
Wie melde ich mich zurück?
Um Ihr Studium im jeweiligen Folgesemester fortführen zu können, ist es notwendig, dass Sie sich zum Ende des laufenden Semesters rückmelden.
Hier finden Sie die Besonderen Bestimmungen für Prüfungsordnungen, sowie die Zulassungssatzungen aller Studiengänge in den fünf Fachbereichen der Hochschule RheinMain.
Alle Studierenden müssen in jedem Semester einen Semesterbeitrag bezahlen. Beachten Sie bei Ihrer Überweisung, dass sich der Semesterbeitrag von Semester zu Semester geringfügig ändert.
Als Erst- und Wiedereinschreiber:in erhalten Sie nach Vorlesungsbeginn eine StudentCard.
Auf Antrag können Studierende eines Vollzeitstudiengangs ihr Studium offiziell in Teilzeit studieren.