
Hier gibt es Informationen zur Vergabe von Studienplätzen
Die Grenzwerte bei den Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge können sich von Semester zu Semester unterscheiden.
Informationen zum Numerus Clausus und zu Grenzwerten der Vergangenheit
Für Bewerberinnen und Bewerber, die mit der Note ihrer Hochschulzugangsberechtigung keine (guten) Chancen auf einen Studienplatz haben, kann das "Mitbringen" von Wartezeit der Weg zu einem Studienplatz sein.
Die Studienplätze für ein erstes Fachsemester werden in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach verschiedenen Quoten vergeben.
Sind kurz vor Vorlesungsbeginn (doch) noch Studienplätze frei, kann eine Restplatzvergabe im Losverfahren durchgeführt werden.
In besonderen Lebenssituationen kann bei der Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang ein Antrag auf Härtefall oder Nachteilsausgleich gestellt werden.
Die hessische Vergabeverordnung unterscheidet zwischen Personen, die sich für ein erstes und Personen, die sich für ein zweites (nach Abschluss des ersten) Studium bewerben möchten.