
Was ist ein Härtefallantrag?
Wenn für Sie die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, hat man die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Der Antrag auf Zulassung nach den Härtefallrichtlinien ist mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Im Härtefallantrag muss eine eine ausführliche, schlüssige Begründung für die besondere Ausnahmesituation darlegt werden und entsprechende Nachweise sind beizufügen. Die Rangfolge der Bewerbenden wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Was ist ein Antrag auf Nachteilsausgleich?
In besonderen Lebenssituationen kann man einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Den Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote kann man dann stellen, wenn nicht zu vertretende Gründe daran gehindert haben, beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen.
Man kann einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit dann stellen, wenn nicht zu vertretende Gründe daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben.
Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber können diese Anträge nicht stellen.
Detaillierte Informationen zum Härtefallantrag und den Anträgen auf Nachteilsausgleich
Voraussetzungen für einen Härtefallantrag und Anträge auf Nachteilsausgleich.