
Restplatzvergabe im Losverfahren
Stehen nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem Studiengang noch Reststudienplätze zur Verfügung, werden diese verlost. Ob in einem Studiengang ein Losverfahren stattfinden wird, entscheidet sich manchmal sehr kurzfristig.
Die freien Studienplätze an der Hochschule RheinMain werden hier und in der bundesweiten Studienplatzbörse im Hochschulkompass veröffentlicht.
Die Liste der Studiengänge, für die eine Restplatzvergabe im Losverfahren durchgeführt wird, kann sich im Antragszeitraum täglich erweitern.
Für welche Studiengänge gibt es für das Sommersemester 2025 ein Losverfahren?
Bewerbungsfrist: 03.04.2025
BA Architektur
BA Business Adminstration
BA Media Management
BA Soziale Arbeit
BA Soziale Arbeit BASA-online
BA Soziale Arbeit Teilzeit
MA Media & Design Management
MA Soziale Arbeit
Diese Liste wird während des Antragszeitraums kontinuierlich aktualisiert.
Wie sind die Bewerbungsfristen?
Die Bewerbungsfristen werden individuell festgesetzt und hier (s.o.) veröffentlicht sobald Studienplätze für einen Studiengang im Losverfahren vergeben werden. Sollten nach dieser Frist nicht alle Plätze besetzt werden können, wird ggf. ein weiteres Losverfahren gestartet.
Reststudienplätze werden i.d.R. für ein Wintersemester vom 01.08. bis 01.10. und für ein Sommersemester vom 01.02. bis 01.04. angeboten.
Wer kann sich für das Losverfahren bewerben?
Grundsätzlich können sich alle bewerben, die über das reguläre Vergabeverfahren keinen oder nicht den gewünschten Studienplatz erhalten oder die die regulären Bewerbungsfristen (15.07./15.01.) verpasst haben. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den betreffenden Studiengang erfüllen.
Wie bewerbe ich mich für das Losverfahren?
Den Antrag für die Teilnahme am Losverfahren stellt man online über das Bewerbungsportal der Hochschule RheinMain.
Wenn man bereits einen Bewerbungsaccount hat,
- Geht man in den Account.
- Beginnt mit einem neuen Antrag.
- Wählt die Abschlussart „Losverfahren“
- Wählt in der Studiengangsauswahl den Studiengang „Losverfahren Name des gewünschten Studiengangs“.
- Füllt die erforderlichen Felder aus und lädt die geforderten Unterlagen hoch
- Gibt den Antrag innerhalb der Bewerbungsfrist ab.
Man kann sich für beliebig viele Studiengänge im Losverfahren bewerben.
Wenn man noch keinen Bewerbungsaccount hat, muss man sich zunächst im Bewerbungsportal registrieren und folgt dann den oben beschriebenen Schritten. Dies gilt auch, wenn man bereits an der Hochschule RheinMain studiert habt, aber aktuell hier nicht mehr immatrikuliert sind.
Wenn man aktuell an der HS RheinMain immatrikuliert ist, loggt man sich wie gewohnt auf COMPASS ein. Dann wechselt man auf der linken Seite auf den Reiter „Bewerben“. Auf der sich öffnenden Seite klickt man den Button „Für anderen Studiengang bewerben“, korrigiert ggf. die Adresse und E-Mail-Adresse und folgt dann den oben beschriebenen Schritten.
Worauf muss ich nach der Bewerbung achten?
Ab dem Tag nach dem Ende der Antragsfrist muss man für das Studienbüro erreichbar sein, damit die Einschreibung zügig umgesetzt werden kann, wenn das Los auf sich gefallen ist. Fallen die genannten Tage auf ein Wochenende, sollte man ab dem jeweils nächsten Werktag erreichbar sein.
Können wir eine Zulassung anbieten, wird man per E-Mail kontaktiert. Man muss dann innerhalb von i.d.R. 24 Stunden das Zulassungsangebot annehmen, da sonst der Studienplatz anderweitig vergeben wird. Nach erfolgter Annahmeerklärung erhält man einen Zulassungsbescheid per E-Mail. In diesem Zulassungsbescheid ist ein Immatrikulationstermin genannt bis zu dem der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule verbucht sein muss und der Immatrikulationsantrag online einzureichen ist.
Nicht ausgeloste Bewerbende halten keinen Ablehnungsbescheid. Gleiches gilt für unvollständige Bewerbungen.
Welche Bewerbungsunterlagen sind mit dem Antrag hochzuladen?
Wenn man sich mit deutschen Zeugnissen bewirbt:
- Einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bzw. bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang einfache Kopie des Bachelorzeugnisses/vorläufiges Zeugnis,
- Ggf. weitere Nachweise zu Zulassungsvoraussetzungen für einen Studiengang (z.B. Praktikumsnachweis). Die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs sieht man, wenn man oben auf den jeweiligen Studiengang klickt.
Wenn man sich mit ausländischen Zeugnissen bewirbt, lädt man außerdem hoch:
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mindestens DSH 2),
- Kopien der Heimatzeugnisse,
- Übersetzung der Zeugnisse in Deutsch oder Englisch sowie ggf. Feststellungsprüfungszeugnis oder der Bewertung des Heimatzeugnisses.
Formlose Bewerbungen oder Anträge per Post, Fax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Unter folgendem Link kann man bundesweit nach freien Studienplätzen in der Studienplatzbörse suchen: