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Studieren an der
Hochschule RheinMain

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Erststudium

Bewerbung für ein erstes Fachsemester

Wenn man Studienanfängerin oder Studienanfänger ist, also nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist bzw. dies noch nie war, bewirbt man sich für ein erstes Fachsemester.

Wenn man den Studiengang oder den Studienort wechseln oder das Studium nach einer Studienunterbrechung wieder aufnehmen möchte, kann man sich sowohl für ein erstes als auch für ein höheres Fachsemester bewerben.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Wer das Studienfach oder den Studienort wechseln oder wer nach einer Unterbrechung sein Studium wieder aufnehmen möchte, kann sich sowohl für ein höheres als auch für ein erstes Fachsemester bewerben. Es können also zwei Anträge gestellt werden.

Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bei Studienfach- oder -ortwechsel ist nur möglich, wenn Prüfungsleistungen aus dem Vorstudium mitgebracht werden, die im neuen Studiengang auch anerkannt werden können.

Zweitstudium

Man gilt als Zweitstudienbewerbender, wenn man bereits ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland abgeschlossen hat. Die Anrechnung von Vorstudienzeiten an Berufsakademien kann erfolgen, wenn die Berufsakademie und der dort erworbene oder angestrebte Abschluss dem einer staatlichen Hochschule gleichgestellt ist.

Das Erststudium gilt nur dann als abgeschlossen, wenn es mit einem Bachelor, Diplom, Staatsexamen, einer Magisterarbeit, Promotion oder einer Graduierung beendet wurde.

Die Auswahl der Bewerbenden für ein Zweitstudium für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im ersten Fachsemester wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird. Weitere Informationen zur Bildung der Messzahl finden Sie in der Anlage 1 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung.