
Im Studium
Anerkennung von Leistungen
Studiengangs- oder Hochschulwechsel, Ausbildung, Berufstätigkeit?
Sie wechseln von einer anderen Hochschule an die Hochschule RheinMain oder haben sich für einen Studiengangswechsel innerhalb unserer Hochschule entschieden? Sie haben schon eine Ausbildung absolviert oder waren/sind berufstätig? Dann ist für Sie die Frage wichtig, welche bereits erbrachten Leistungen Sie sich anerkennen oder anrechnen lassen können, um Vorlesungen und vor allem Prüfungen nicht doppelt absolvieren zu müssen. Allgemeine Information dazu finden Sie in Deutsch und in Englisch auf AN!, der Seite für Anerkennung und Anrechnung im Studium der Hochschulenrektorenkonferenz.
Bevor Sie den Antrag auf Anerkennung/Anrechnung stellen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit der oder dem für Sie zuständigen Anerkennungsbeauftragten abzustimmen. Sie stellen den Anerkennungsantrag online in KommA - dem Anerkennungstool. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel sechs Wochen.
Eine rechtsverbindliche Anerkennung kann erst ausgesprochen werden, wenn Sie in Ihrem neuen Studiengang an der Hochschule RheinMain eingeschrieben sind. Detaillierte Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie auf unseren Seiten Bewerbung und Immatrikulation. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester ein anderes ist als für das erste Fachsemester.
Auslandsstudium?
Sie planen ein oder mehrere Semester im Ausland und haben Fragen zur Anerkennung der dort zu erbringenden Leistungen? Dann kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Büro für Internationales. Bereits vor dem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein Learning Agreement mit der oder dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Studiengangs ab. Die hier eingetragenen Leistungen werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland anerkannt. Den Antrag dafür stellen Sie in KommA - dem Anerkennungstool.
Im Ausland erworbener Hochschulabschluss im Bereich Soziale Arbeit?
Sie haben im Ausland einen Hochschulabschluss im Bereich Soziale Arbeit erworben und möchten ihn in Deutschland anerkennen lassen? Sie haben Fragen zum Verfahren? Dann finden Sie bei der Anerkennungsstelle für ausländische Bildungsabschlüsse detaillierte Informationen.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Das Anerkennungsverfahren erfolgt in vier Schritten und ist in der Regel sechs Wochen nach Antragseingang abgeschlossen.
Schritt 1
Bevor Sie einen Antrag im Anerkennungstool KommA stellen, empfiehlt es sich dringend, mit der oder dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Studiengangs Kontakt aufzunehmen und mit ihr:ihm das weitere Vorgehen zu besprechen.
Schritt 2
Eröffnen Sie im Anerkennungstool KommA ein Anerkennungsverfahren und legen Sie Ihre Anerkennungsfälle an. Der Leitfaden für Studierende führt Sie in KommA ein und gibt wichtige Hinweise zur korrekten Antragstellung. Oder schauen Sie sich dafür einfach das Erklärvideo an. Nach Finalisierung des Antrags wird die oder der Anerkennungsbeauftragte automatisch per E-Mail informiert.
Schritt 3
Der oder die Anerkennungsbeauftragte bewertet die erworbenen Kompetenzen kriteriengeleitet. Das bedeutet: Hochschulisch erbrachte Leistungen können anerkannt werden, sofern sie keinen wesentlichen Unterschied in Qualität, Niveau, Lernergebnissen oder Profil aufweisen. Leistungen, die außerhalb der Hochschule erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie den hochschulisch angebotenen Leistungen gleichwertig sind. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain.
Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen in KommA den Bearbeitungsfortschritt Ihres Antrags. Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, finden Sie dort einen entsprechenden Kommentar.
Schritt 4
Die oder der Anerkennungsbeauftragte entscheidet über die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags und dokumentiert die Entscheidung entsprechend in KommA. Das Ergebnis wird in der Studierendenakte dokumentiert. Bei einer positiven Entscheidung wird die Leistung direkt in Compass übernommen. Über Ablehnungen erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.
Ansprechpersonen für die Anerkennung von Leistungen
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Leistungen erfolgt nach einem kriteriengeleiteten Anerkennungsverfahren gemäß der Lissabon-Konvention und der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain (Amtliche Mitteilung Nr. 796). Für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen sind je nach Fachbereich und Studiengang Prüfungsausschüsse und Anerkennungsbeaufragten zuständig.
Unter folgenden Links gelangen Sie zu den Anerkennungsbeauftragten Ihres Fachbereichs:
Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen
Fachbereich DCSM
Fachbereich Ingenieurwissenschaften (Link folgt, sobald verfügbar)
Fachbereich Sozialwesen
Fachbereich Wiesbaden Business School