Anerkennungsstelle für ausländische Bildungsabschlüsse
Die Anerkennungsstelle für ausländische Bildungsabschlüsse führt die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in den reglementierten sozialen Berufen nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch und dem Sozialberufeanerkennungsgesetz im Bundesland Hessen durch.
Personen mit entsprechenden Abschlüssen können folgende Anträge stellen:
• Antrag auf Anerkennung als Fachkraft für Kindertagesstätten
• Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte:r Sozialarbeiter:in, Sozialpädagog:in, Heilpädagog:in oder Kindheitspädagog:in
Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowie in den FAQ.
Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen dringend eine kostenlose Beratung, die Ihnen Zeit und Kosten erspart. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Anerkennungsberatungsstelle in Ihrer Nähe. Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie beim iQ Netzwerk oder auf der Seite Anerkennung in Deutschland.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag online unter diesem Link. Alternativ können Sie den Antrag auch per Post stellen. Bitte nutzen Sie dafür den Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
Sprechzeiten
Während der telefonischen Sprechzeiten beantworten wir gern Fragen zu Ihren laufenden Anträgen. Im Bedarfsfall vereinbaren wir einen online-Termin mit Ihnen. Für eine Beratung vor der Antragstellung kontaktieren Sie bitte zunächst eine der o.g. Beratungsstellen.
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind
Montag und Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 12.30 - 15:30 Uhr