
Studienorganisation
Anerkennungsverfahren am Fachbereich Wiesbaden Business School
Damit der Prüfungsausschuss bzw. Anerkennungsbeauftragte über die Anerkennung/Anrechnung Ihrer Leistungen entscheiden kann, müssen Sie in KommA – der Anerkennungsdatenbank – einen entsprechenden Antrag stellen.
- Eröffnen Sie im Anerkennungstool KommA ein Anerkennungsverfahren und legen Sie Ihre Anerkennungsfälle an. Der Leitfaden für Studierende führt Sie in KommA ein und gibt wichtige Hinweise zur korrekten Antragstellung. Oder schauen Sie sich dafür einfach das Erklärvideo an. Nach Finalisierung des Antrags werden Anerkennungsbeauftragte automatisch per E-Mail informiert.
- Anerkennungsbeauftragte bewerten die erworbenen Kompetenzen kriteriengeleitet. Das bedeutet: Hochschulisch erbrachte Leistungen können anerkannt werden, sofern sie keinen wesentlichen Unterschied in Qualität, Niveau, Lernergebnissen oder Profil aufweisen. Leistungen, die außerhalb der Hochschule erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie den hochschulisch angebotenen Leistungen gleichwertig sind. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain (PDF 0,4 MB).
- Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen in KommA den Bearbeitungsfortschritt Ihres Antrags. Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, finden Sie dort einen entsprechenden Kommentar.
- Anerkennungsbeauftragte entscheideen über die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags und dokumentieren die Entscheidung entsprechend in KommA. Das Ergebnis wird in der Studierendenakte dokumentiert. Bei einer positiven Entscheidung wird die Leistung direkt in HSRM COMPASS übernommen. Über Ablehnungen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Antragsberechtigt sind nur Studierende, die bereits in einem Studiengang der WBS immatrikuliert sind und damit einhergehend die Zugangsdaten zu den IT-Systemen der Hochschule und des Fachbereichs innehaben.
Anerkennungsbeauftragte sind an der Wiesbaden Business School die professoralen Mitglieder des Prüfungsausschusses jeweils für den Studiengang, den sie vertreten.
Die Dauer des Verfahrens beläuft sich im Regelfall auf bis zu sechs Wochen.

Hier finden Sie die allgemeinen, hochschulübergreifenden Informationen zur Anerkennung von Leistungen.