
Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in China, Indien oder Vietnam erworben haben, müssen das APS-Verfahren bei der Akademischen Prüfstelle durchlaufen. Falls dieses Verfahren mit eine Test-AS Verfahren verbunden ist, muss auch das Ergebnis des Test-AS mit der APS Bescheinigung vorliegen.