Im ersten Wahlgang erhielt die Kandidatin mit 21 Stimmen die erforderliche Mehrheit der 34 stimmberechtigten Mitglieder des Erweiterten Senats der HSRM. „Ich fühle mich geehrt und bin dankbar für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Und ich freue mich auf alles, was kommt“, so Prof. Dr. Rägle, die das Wahlergebnis nach Bekanntgabe durch die Vorsitzende der Findungskommission gern annahm.
Die promovierte Wirtschaftswissenschaftlerin ist seit 2022 Vizepräsidentin der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS), wo sie 2024 vom Erweiterten Senat wiedergewählt wurde. Davor war sie seit 2004 als Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Steuern und Rechnungslegung an der Frankfurt UAS tätig. Prof. Dr. Rägle ist außerdem Steuerberaterin, war bei Ernst & Young tätig und leitete die Steuerabteilung der MVV Energie AG.
Aufgaben der Hochschulpräsidentin
Die Präsidentin vertritt die Hochschule nach außen. Sie führt den Vorsitz im Hochschulpräsidium und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Darüber hinaus ist sie Dienstvorgesetzte des Personals der Hochschule und wird insoweit von der Kanzlerin vertreten. Sie wahrt die Ordnung an der Hochschule und entscheidet über die Ausübung des Hausrechts. Die Amtszeit der vom Senat der HSRM gewählten neuen Präsidentin beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig (vgl. Hessisches Hochschulgesetz, §§ 37 ff.).