PROMOS-Stipendium
PROMOS-Stipendium für Studium und Praktikum weltweit
PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen) ist ein vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziertes Stipendienprogramm. Die Mittel werden Hochschulen zur Förderung der Mobilität von Studierenden zur Verfügung gestellt, um ihnen Semesteraufenhalte an Zielorten zu ermöglichen, die in keinem anderen strukturierten Förderprogramm (z.B. ERASMUS+) oder anderen DAAD-Programmen (z.B. Ostpartnerschaften) gefördert werden können.
Studium
Studiensemester und Forschungsaufenthalte, etwa für Abschlussarbeiten, an einer anerkannten Hochschule werden bis zu vier Monate gefördert. Die Höhe der Stipendienraten ist abhängig vom Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD. Die Monatspauschalen liegen hier in der Höhe von 350 – 550 €.
Für Semesterstipendien im ERASMUS-Raum können Sie sich nur bewerben, wenn keine ERASMUS-Kooperation besteht oder keine ERASMUS-Förderung möglich ist.
Praktikum
Praktika können mit Monatspauschalen bis zu vier Monate oder Fahrtkostenzuschuss gefördert werden. Ausnahmen sind Praktika, die im ERASMUS-Raum (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) absolviert werden, sowie in Organisationen aus dem DAAD-Praktikantenprogramm. Bezahlte Praktika mit einer Vergütung von 500 € bis 1.000 € werden mit einer länderabhängigen Reisekostenpauschale gefördert. Praktika mit einer Vergütung ab 1.000 € werden nicht gefördert.
Die Monatspauschalen liegen hier in der Höhe von 350 – 550 €.
Summer/Winter School
Sie können sich um eine Förderung im PROMOS in Höhe eines Kursgebührenzuschusses von 500 € für eine Summer oder eine Winter School bewerben. Eine Liste mit den aktuellen Angeboten unserer Partnerhochschulen finden Sie hier (Link Summer/Winter School einfügen).
Gefördert werden können alle Bachelor- und Masterstudierenden,
- die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
- die Deutschen gemäß § 8 Absatz1 Ziffer 2ff, Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Den Wortlaut finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de
- sowie nichtdeutsche Studierende der Hochschule RheinMain, wenn sie in einem Studiengang mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der Hochschule RheinMain zu erreichen
- mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Studienjahr im Bachelorstudiengang absolviert haben. Masterstudierende können sich schon am Anfang Ihres Studiums bewerben.
Für die in 2. und 3. beschriebenen Personen sind Aufenthalte im Heimatland nicht förderbar. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der/die Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Länder/Regionen, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung besteht.
Mehrfachförderung
Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master) einmal gefördert werden.
Die Bewerbung erfolgt über Mobility Online. Wenn Sie sich erfolgreich um einen Platz an einer unserer Partnerhochschulen beworben haben, bekommen Sie den Link zur PROMOS-Bewerbung über eine Informations-E-Mail aus Mobility Online nach Zuteilung der Plätze.
Als Freemover:in, mit einem Platz in den Hessischen Landesprogrammen oder bei einem Auslandspraktikum außerhalb von Erasmus, müssen Sie sich zunächst in der entsprechenden Pipeline registrieren. Sie bekommen aus dem Mobility-Online-Portal eine Informations-E-Mail mit dem Link zur PROMOS-Bewerbung.
Stipendiat:innen der Hessichen Landesprogramme
Bewerbungsfristen werden noch bekannt gegeben.
Durch die Registrierung in Mobility Online erhalten Sie eine Übersicht über die Bewerbungsunterlagen:
Eine vollständige Bewerbung umfasst:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben (Dokument verlinken)
- Empfehlungsschreiben einer Professor:in einer studienfachbezogenen Lehrveranstaltung (keine Fremdsprache!) im Fachbereich
- aktueller Sammelschein (Download über COMPASS)
- Sprachnachweis
- Zusage der Gasthochschule / des Praktikumsbetriebs (kann nachgereicht werden, wenn sie zur Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt.)
- bei Studium: Learning Agreement (Entweder mit Formular aus Ihrem Fachbereich oder mit Formular aus dem Portal)
- bei Praktikum: Anerkennungsbestätigung des Fachbereichs (Formular aus dem Portal)
Die Auswahl der Stipendiaten und Stipendiatinnen erfolgt aufgrund der Qualität Ihres Motivationsschreibens, der bisher erbrachten Studienleistungen und der erforderlichen Sprachkenntnisse, des Empfehlungsschreibens sowie unter Berücksichtigung von sozialem und gesellschaftlichem Engagement (an der Hochschule oder im privaten Bereich). Basierend auf einem Punktevergabesystem werden für Ihre Bewerbungsunterlagen, entsprechend der oben genannten Auswahlkriterien, Punkte angerechnet. Die ermittelten Summen der Punkte führen zu einer Rankingliste der Bewerber und Bewerberinnen. Entsprechend der Liste werden die vorhandenen Mittel verteilt. Bewerber und Bewerberinnen, die aufgrund der begrenzten Mittel keine Förderung bekommen können, werden auf der Rankingliste als "Nachrücker" geführt. Bisher konnten in jedem Semester einzelne Bewerber/Bewerberinnen aufgrund von Veränderungen (Rücktritte aus verschiedenen Gründen, nachträglich zusätzlich bewilligte Mittel) nachrücken und ein Stipendium erhalten.
Nicht in Anspruch genommene PROMOS-Förderungen können nicht auf spätere Zeiträume übertragen werden.
Zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen füllen Sie bereits vor Abreise ein Learning Agreement aus. In das Learning Agreement tragen Sie Kurse ein, die Sie an Ihrer Gasthochschule voraussichtlich belegen. Die Kurse und Fächerbeschreibungen finden Sie meistens auf der Homepage der Gasthochschule. Mit den Fächerbeschreibungen können Sie im Fachbereich klären, ob Ihnen die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen an der Hochschule RheinMain anerkannt werden. Mit dem Learning Agreement vereinbaren Sie Ihre Lernziele und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Das Learning Agreement muss im Fachbereich/Studiengang unterschrieben werden.
- DAAD Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
- Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderung können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
- Eine Förderung mit PROMOS ist nicht möglich, wenn mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland derselbe Förderzweck verfolgt wird. Die PROMOS-Förderung ist bei möglichen anderen Stipendienträgern anzugeben.
- Eine gleichzeitige Förderung über die Richard-Müller-Stiftung und PROMOS ist nicht möglich.
- Studierende, die ein PROMOS-Stipendium erhalten, müssen das dem zuständigen Auslands-BAföG-Amt mitteilen. Bei Bezug von Auslands-BAföG sind bis zu 300 € einer monatlichen Teilstipendienrate anrechnungsfrei. Wird über das BAföG eine Reisekostenpauschale gezahlt, ist eine Reisekostenförderung über PROMOS nicht möglich.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um ausreichenden Versicherungsschutz. Bitte erkundigen Sie sich, welche Krankenversicherung Sie für Ihr Zielland benötigen und lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Mehr Informationen finden Sie hier.