
Prepare@HSRM
Studienvorbereitung für internationale Studierende
Bewerbung für das studienvorbereitende Programm Prepare@HSRM
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um Ihre Bewerbung für das studienvorbereitende Programm Prepare@HSRM. Bevor Sie sich online bewerben, lesen Sie bitte die Bewerbungsvoraussetzungen und den Abschnitt zu den nötigen Bewerbungsunterlagen durch.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Programm sind
- Alter von mindestens 18 Jahren.
- Nachweis eines ausländischen Bildungsabschlusses, der zu einem Studium in Deutschland befähigt (direkte HZB).
- Weitere Bildungsnachweise, wie zum Beispiel universitäre Aufnahmeprüfungen, wenn diese unmittelbar für diese Studienberechtigung erforderlich sind.
Für das einjährige Vorbereitungsprogramm (B2 + C1 Kurs): deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, nachgewiesen durch eines der folgenden Zertifikate:
- Goethe-Zertifikat B1
- Zertifikat telc Deutsch B1 – keine andere telc-Variante
- Zertifikat ÖSD-B1
- onSET Zertifikat B1 eines lizenzierten Testzentrums (8 Texte)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – 1. Stufe (DSD I)
- B2-Berufszertifikate von zertifizierten Testinstituten
Für den direkten Einstieg in den C1 Kurs: deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, nachgewiesen durch eines der folgenden Zertifikate: :
- Goethe-Zertifikat B2
- DSH-1 (mindestens 57%)
- TestDaF (mindestens 3-3-3-3)
- Zertifikat telc Deutsch B2 - keine andere telc-Variante
- Zertifikat ÖSD-B2
- onSET Zertifikat B2 eines lizenzierten Testzentrums (8 Texte).
- C1-Berufszertifikate von zertifizierten Testinstituten
Das Sprachzertifikat darf zum Zeitpunkt des Beginns der Bewerbungsfrist, welche über die Homepage der HSRM bekannt gegeben wird, nicht älter als ein Jahr sein.
Jeweils ein Scan von folgenden Dokumenten:
- Ein gültiges offizielles Ausweisdokument.
- Bei geflüchteten Personen, die sich um ein Stipendium bewerben wollen, Aufenthaltstitel.
- Schulabschlusszeugnis (= ausländischer Bildungsabschluss) und ggf. weitere Bildungsnachweise in der ursprachlichen Fassung.
- Eine - von einer:einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher:in oder Übersetzer:in - angefertigte Übersetzung der Zeugnisse ins Deutsche oder Englische.
- Bei Bewerbung zum einjährigen Vorbereitungsprogramm der Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau bzw. bei Bewerbung direkt zum C1 Kurs der Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau.
- Studienabsichtserklärung: Schriftliche Bestätigung, dass ein Studium an der Hochschule RheinMain angestrebt wird.
Ggf. müssen die Dokumente zu einem späteren Zeitpunkt im Original an der Hochschule RheinMain vorgezeigt werden.
- Die Bewerbung zu Prepare@HSRM erfolgt online mit oben stehenden Bewerbungsformular beim Büro für Internationales der HSRM. Die bei Bewerbungsunterlagen genannten Dokumente müssen beigefügt werden. Ist die:der Studienbewerber:in zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mindestens 18 Jahre alt, ist der Antrag durch deren:dessen gesetzliche:n Vertreter:in zu stellen.
- Das Vorbereitungsprogramm beginnt zwei Mal jährlich jeweils im Winter- und Sommersemester. Der Antrag auf Zulassung ist für das Wintersemester spätestens zum 15.07. und für das Sommersemester zum 15.01. des jeweiligen Jahres zu stellen.
- Im Antrag ist anzugeben, ob eine Teilnahme im einjährigen Programm oder ein Quereinstieg in den C1 Kurs angestrebt wird.
- Studienbewerber:innen, deren Anträge nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingegangen sind oder bei denen Unterlagen teilweise oder vollständig fehlen, werden nicht zum Vorbereitungsprogramm zugelassen.
- Die Zahl der Zulassungen ist auf 18 Kursplätze begrenzt.
- Die Vergabe der kostenpflichtigen Plätze erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum der vollständigen Bewerbung (+ Zahlung der Kursgebühr). Bei zeitgleichem Bewerbungseingang entscheidet das Los.
- Die kostenfreien Stipendienplätze für geflüchtete Bewerber:innen, werden auf Basis eines Auswahlverfahrens nach Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juli, bzw. 15. März jeden Jahres vergeben.
- Über die Zulassung oder die Ablehnung der Zulassung ergeht ein elektronischer Bescheid per E-Mail.
- Sind noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhalten die Studienbewerber:innen zunächst einen vorläufigen Zulassungsbescheid, der dem zuständigen Amt für die Beantragung des Visums vorgelegt werden kann. Dieser vorläufige Bescheid begründet noch keinen Anspruch auf Teilnahme am Vorbereitungsprogramm. Wurden mit Ablauf der Bewerbungsfrist alle nötigen Unterlagen eingereicht und die Kursgebühr von 700€ überwiesen, erhalten die Studienbewerber:innen einen endgültigen Zulassungsbescheid, der zur Teilnahme am Vorbereitungsprogramm berechtigt.
- Wird nach erfolgter Zulassung zum Vorbereitungsprogramm bekannt, dass die Zulassung aufgrund von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben der:des Studienbewerberin:Studienbewerbers ausgesprochen wurde, kann die Zulassung zum Vorbereitungsprogramm zurückgenommen werden.
- Studienbewerber:innen, die an dem Programm teilnehmen, können für die Dauer des Vorbereitungsprogramms an der HSRM immatrikuliert werden. Die Immatrikulation ist freiwillig und geschieht nur auf Wunsch des / der Bewerber:in.
Datenschutzerklärung
Information
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung.
I. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Die für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortliche Stelle im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 DS-GVO ist die
Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden
gesetzlich vertreten durch Ihre Präsidentin
Frau Prof. Dr. Eva Waller
E-Mail: praesidiumssekretariat(at)hs-rm.de
Die ausführende Stelle ist die Abteilung I Studierendenservice und Internationales
II. Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragten der Hochschule RheinMain erreichen Sie unter der
E-Mailadresse: datenschutzbeauftragter(at)hs-rm.de
III. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und b DS-GVO müssen personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
Gemäß Artikel 4 Nummer 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person ist.
1. Zweck
Ihre personenbezogenen Daten werden für Ihre Anmeldung und Teilnahme am Prepare@HSRM-Vorbereitungsprogramm an der Hochschule RheinMain verarbeitet.
Weiterhin willige ich in die elektronische Übermittlung von Bescheiden an meine E-Mail-Adresse ein.
2. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a DS-GVO.
IV. Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer von 5 Jahren gespeichert.
V. Ihre Rechte
Sie haben die folgenden Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
1. Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.
2. Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben unzutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen.
3. Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern Ihre Daten zur Erfüllung des Zwecks, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
5. Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen.
6. Recht auf Widerruf der Einwilligung
Sie können jederzeit Ihre erteilte Einwilligung widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben. Die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs bleibt unberührt.
7. Recht auf Beschwerde
Sie haben zudem das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
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