Marketing
Das Sachgebiet Marketing ist der Ansprechpartner für alle Fragen des Corporate Designs und des Studierendenmarketings. Wir sind verantwortlich für die strategische Ausrichtung und Umsetzung der zentralen Bewerbermarketingmaßnahmen, betreiben die Hochschulwebsite und den Logoshop der HSRM.
Unsere Kernaufgaben
- Corporate Design und Logofreigaben: Wir sind der Ansprechpartner für die Auslegung des Corporate Design und die Weiterentwicklung der kommunikativen Leitlinien. Anfragen zur Logonutzung können Sie gerne an uns senden.
- Durchführung der Bewerbermarketingmaßnahmen: Wir sind verantwortlich für die Konzeption und Durchführung der zentralen Bewerber-Marketingmaßnahmen.
- Website der Hochschule: Der Betrieb und die Weiterentwicklung der zentralen Hochschulwebsite (hs-rm.de) liegt in unserem Zuständigkeitsbereich.
- Logoshop: Wir betreiben den Logoshop (Leider ist nicht jedes Element verlinkbar) der Hochschule RheinMain, der eine Vielzahl von Artikeln im Corporate Design der Hochschule anbietet.
Marketing

Corporate-Design und Logofreigaben
Beschäftigte der HSRM können das Logopaket und detaillierte Informationen und in den Internen Seiten abrufen.
Das Corporate Design Manual für die externe Logo Nutzung finden Sie unter dem folgenden Link: Styleguide der HSRM
Anfragen zur Logoverwendung oder Fragen zur Auslegung Corporate Design können Sie jederzeit gerne an uns senden.

Betrieb und Entwicklung der Hochschul-Website
Der Betrieb und die Weiterentwicklung der Website (hs-rm.de) liegt im Zuständigkeitsbereich des Hochschulmarketings. Alle Informationen zu Bearbeitungsrechten, Schulungen und Hilfestellungen finden Sie in den Internen Seiten.
Wir bitten Sie Anfragen zur Hochschulwebsite direkt an an website zu adressieren. @hs-rm.de

Logoshop der Hochschule RheinMain
Die HSRM betreibt einen Logoshop. Nach erfolgreicher Registrierung können Beschäftigte der Hochschule aber auch Externe (ungünstiges Wording) gebrandete Textilien und Accessoires beziehen.
Weiter zum Logoshop der HSRM
TODO'S
Hinweise auf internen Bereich ausreichend?
Inhaltliche Trennung zweckmäßig?