
Das Hessische Hochschulgesetz (§60) regelt, welche Vorbildungsnachweise zum Studium berechtigen.
- Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur),
- Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife,
- Zeugnis der Fachhochschulreife,
- Hochschulzugangsberechtigungen beruflich Qualifizierter.
Studieninteressierte, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können in Deutschland studieren, wenn u.a. ihr ausländisches Zeugnis mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar ist.
Zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung können für einzelne Studiengänge Vorpraktika oder Ausbildungsverträge mit Partnerunternehmen Zulassungsvoraussetzung sein. Bitte lesen Sie sich hierzu die Studiengangsinformationen für den von Ihnen gewünschten Studiengang aufmerksam durch.
Auch das Bestehen einer künstlerischen Begabtenprüfung kann Voraussetzung sein:
Infos zur künstlerischen Begabtenprüfung Kommunikationsdesign
Infos zum Talent Day Media: Conception and Production