
Allgemeines
Wer kein Abitur oder keine Fachhochschulreife hat, kann in Hessen trotzdem studieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen regelt den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.
Folgende Möglichkeiten werden in Hessen geboten:
- Die abgeschlossene Meister:inprüfung und ihr gleichgestellte berufliche Aufstiegsfortbildungen ermöglichen einen direkten Hochschulzugang, mit denen Sie sich direkt auf den gewünschten Studiengang bei Hochschulen und Berufsakademien bewerben können.
- Als Absolvent:in bestimmter Bildungsträger:innen mit abgeschlossener Berufsausbildung besitzen Sie ggf. eine Hochschulzugangsberechtigung.
- Wenn Sie zusätzlich zu einem mittleren Bildungsabschluss einen qualifizierten Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung (Gesamtnote im Abschlusszeugnis der Berufsausbildung 2,5 oder besser) absolviert haben, besitzen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 60 Abs. 2 Nr. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes. Eine Immatrikulation setzt in diesem Fall den Abschluss einer Studienvereinbarung voraus.
- Auf Basis der persönlichen beruflichen Voraussetzungen kann eine Hochschulzugangsprüfung abgelegt werden, durch die die Vorbildung und die Eignung für ein Hochschulstudium in dem gewünschten Studienbereich festgestellt werden.
Die Hochschulzugangsprüfung wird an einer Hochschule in Hessen abgelegt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bei der jeweiligen Trägerhochschule einzureichen. Die Hochschule RheinMain ist Trägerhochschule für die Hochschulzugangsprüfung des Teilgebietes Informations- und Elektrotechnik.
Alle hessischen Prüfungsausschüsse für die Hochschulzugangsprüfung
Als beruflich Qualifizierte:r können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium beginnen, wenn Sie zuvor eine Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte bestanden haben.
Die Voraussetzungen für die Hochschulzugangsprüfung sind:
- Erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum Studiengang fachlich verwandten Bereich,
- Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich.
Besteht kein Zusammenhang zwischen der Berufsausbildung / hauptberuflichen Tätigkeit und dem angestrebten Studium, muss eine qualifizierte Weiterbildung im Umfang von mind. 400 Stunden zu je 45 oder 60 Minuten in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich nachgewiesen werden.
Die Anmeldung zur Prüfung ist jeweils zum 15.02. und 15.08. eines Jahres möglich. Auf Basis Ihrer Anmeldung wird entschieden, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Ca. einen Monat vor den Prüfungen erhalten Sie eine Einladung mit den Prüfungsterminen, die jeweils einen schriftlichen und einen mündlichen Teil enthalten.
Detaillierte Informationen finden Sie
- in der Prüfungsordnung für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte Teilgebiet Informations- und Elektrotechnik (AM Nr. 397 vom 20.04.2016)
- in den Informationen zu Hochschulzugangsprüfung für Informations- und Elektrotechnik.
Mit der Anmeldung zur Hochschulzugangsprüfung der Hochschule RheinMain stimmen Sie der Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im hier beschriebenen Umfang zu.
Bitte laden Sie den Antrag für Informations- und Elektrotechnik herunter und senden ihn ausgefüllt und mit den erforderlichen Dokumenten an
Hochschule RheinMain
Stabsstelle PAQ
z. Hd. Frau Jacqueline Oloyede
Postfach 3251
65022 Wiesbaden
E-Mail: jacqueline.oloyede(at)hs-rm.de
T +49 611-9495-2523
Info & Beratung
Information und Überprüfung von Dokumenten/Zeugnissen:
Informationen und Beratung zum Hochschulzugang und zum Studium: