
Im Studium
Vorbeglaubigung
Warum ist so etwas nötig?
Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie von der jeweiligen Auslandsvertretung (z. B. Botschaft) legalisiert, d. h. bestätigt sind. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.
Was muss beachtet werden?
Um eine „Vorbeglaubigungen", "Apostille" für Urkunden, Zeugnisse oder Leistungsnachweise zu erhalten, werden die entsprechenden Kopien und die Information, für welches Land diese bestimmt sind, benötigt.
Es werden daraufhin Vorbeglaubigungen und ein Anschreiben für das Regierungspräsidium in Darmstadt erstellt. Diese Unterlagen reichen Sie beim Regierungspräsidium in Darmstadt ein.
Wie kann ich eine Vorbeglaubigung erhalten?
Auf Wunsch kann die Beglaubigung direkt an das Regierungspräsidium in Darmstadt gesendet werden. Hierzu benötigen wir die entsprechenden Kopien, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und eine aktuelle Adresse. Wenn man sich zurzeit im Ausland aufhält, bitten wir um Angabe einer Adresse in Deutschland. Die Rechnung und weitere Informationen erhält man vom Regierungspräsidium Darmstadt.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit zum Erstellen einer Vorbeglaubigung derzeit ca. 3 Wochen beträgt.
Nähere Informationen findet man auf folgenden Seiten:
Informationen zur Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen