Im Studium
BAföG und Studienstarthilfe
BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz
Als Student:in kannst du auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell gefördert werden. Wie hoch deine Förderung ausfällt, hängt von deinem persönlichen anzurechnenden Einkommen und Vermögen sowie in der Regel vom Einkommen deiner Eltern oder Ehepartner:in ab. Die Förderungshöchstdauer ergibt sich aus der jeweiligen Regelstudienzeit der gewählten Fachrichtung. Du erhältst die Förderung zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen und zur Hälfte als staatlichen Zuschuss, der nicht zurückerstattet werden muss.
Den BAföG-Antrag stellst du beim:
Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk Frankfurt)
Die erforderlichen Bescheinigungen für die BAföG-Beantragung werden von Hochschullehrer:innen der einzelnen Fachbereiche ausgestellt, die als BAföG-Beauftragte benannt sind. Die jeweils für dich zuständige Person kannst du in deinem Fachbereich erfragen.
Erste Infos zum BAföG erhältst du auf folgender Webseite: BAföG
Den BAföG-Antrag kannst du online stellen: Zum digitalen BAföG-Antrag
Studienstarthilfe
Wenn du dich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulierst und bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre bist, kannst du die Studienstarthilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass du im Monat vor Beginn deines Studiums bestimmte Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld) bezogen hast. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist, deshalb solltest du sie zügig beantragen: Infos zur Studienstarthilfe