Erasmus+ Praktika-Förderhöhe
Förderhöhen für einen ERASMUS+-Praktikumsaufenthalt im Projekt 2024 (ab WS 2024/25)
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Förderhöhe besteht.
Zielland | Förderung Monatssatz | |
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Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungs-kosten) | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden (Großbritannien) | 750€ insges. max. 3.750 € |
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungs-kosten) | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690€ insges. max. 3.450 € |
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungs-kosten) | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 690€ insges. max. 3.450 € |
Die Förderdauer ist in diesem Projekt auf maximal fünf Monate begrenzt. Bei Aufenthalten unter fünf Monaten wird tagesgenau abgerechnet. Es gelten die Daten auf der Aufenthaltsbescheinigung der Partnerhochschule.
Eine eventuelle Praktikumsvergütung wird Ihnen nicht angerechnet.
Sie können zusätzlich zur ERASMUS+ Förderung Auslands-BAföG (Link zu Infos rund ums Auslandsbafög einfügen) beantragen. Dabei wird Ihnen der Betrag des ERASMUS-Stipendiums, der 300 €/Monat übersteigt, als Einkommen angerechnet.

Sonderförderung
Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Um künftig mehr Menschen mit geringeren Chancedie Teilnahme am Programm zu ermöglichen, hat die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) neben einer Erhöhung der Stipendienraten die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht. Die Zielgruppen für die Sonderförderung finden Sie in den nächsten Abschnitten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderhöhe oder Förderdauer.
Sonderförderung
Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Um künftig mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, hat die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) neben einer Erhöhung der Stipendienraten die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht. Die Zielgruppen für die Sonderförderung finden Sie in den nächsten Abschnitten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderhöhe oder Förderdauer.
Sie erhalten von uns im Laufe Ihrer Bewerbung ein Formular, auf dem Sie ehrenwörtlich durch Ihre Unterschrift erklären, welche Kriterien auf Sie zutreffen. Belege müssen Sie erst auf Anfrage einreichen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderhöhe oder Förderdauer.
Wenn Sie Erstakademiker:in sind, beträgt 250 Euro im Monat (für die jeweilige Förderdauer) und kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen:
Beide Elternteile verfügen über keinen Abschluss an einer Universität, Fachhochschule, Hochschule oder Berufsakademie, der mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist. Im Ausland absolvierte Studiengänge werden als Hochschulabschluss gewertet, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind.
Die Sonderförderung kann auch bei mehreren zutreffenden Kriterien nur einmal gewährt werden.
Die Sonderförderung bei Erwerbstätigkeit beträgt 250 Euro im Monat (für für die jeweilige Förderdauer) und kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen:
- Sie sind innerhalb eines Jahres vor Antritt des Auslandssemesters mindestens sechs Monate durchgängig erwerbstätig gewesen
- Der monatliche Nettolohn lag über 450 EUR und unter 850 EUR (alle Tätigkeiten aufaddiert)
- Die Beschäftigung während des Auslandsaufenthalts nicht fortgeführt wird
- Die Beschäftigung nicht in Selbständigkeit ausgeübt wurde
Die Sonderförderung kann auch bei mehreren zutreffenden Kriterien nur einmal gewährt werden.
Die Sonderförderung bei Behinderung beträgt 250 Euro im Monat (für für die jeweilige Förderdauer) und kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen:
- ab einem GDB20 (Nachweis durch Kopie des Behindertenausweises)
Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen Realkostenantrag zu stellen, der unter Nachweis der tatsächlichen Kosten bis zu 15.000 Euro umfassen kann.
Die Sonderförderung kann auch bei mehreren zutreffenden Kriterien nur einmal gewährt werden.
Die Sonderförderung bei einer chronischen Erkrankung beträgt 250 Euro im Monat (für für die jeweilige Förderdauer) und kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen:
- Sie haben eine chronische Erkrankung, durch die ein finanzieller Mehraufwand im Ausland besteht (Nachweis durch ärztliches Attest, die Art der Erkrankung muss nicht genannt werden)
Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen Realkostenantrag zu stellen, der unter Nachweis der tatsächlichen Kosten bis zu 15.000 Euro umfassen kann.
Die Sonderförderung kann auch bei mehreren zutreffenden Kriterien nur einmal gewährt werden.
Die Sonderförderung bei Mitnahme eines oder mehrerer eigener Kinder beträgt 250 Euro im Monat (für die jeweilige Förderdauer) und kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen:
- sie nehmen mindestens ein eigenes Kind mit ins Ausland (Nachweis über eine Kopie der Geburtsurkunde und einen Nachweis darüber, dass das Kind mitgenommen wurde wie z.B. eine Anmeldebescheinigung an KiTa, Schule etc. vor Ort). Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter erasmus @hs-rm.de
Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen Realkostenantrag zu stellen, der unter Nachweis der tatsächlichen Kosten bis zu 15.000 Euro umfassen kann.
Die Sonderförderung kann auch bei mehreren zutreffenden Kriterien nur einmal gewährt werden. Sie gilt nicht pro Kind, sondern kann unabhängig von der Anzahl mitgenommener eigener Kinder nur einmalig gewährt werden.
Wenn Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben oder mind. ein eigenes Kind mit ins Ausland nehmen möchten, können Sie einen Realkostenantrag von bis zu 15.000 EUR für die Mehrkosten stellen, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie sich im Ausland aufhalten.
Dieser muss rechtzeitig zwei Monate vor Aufenthaltsantritt gestellt werden. Es muss ein detaillierter Kostenvoranschlag eingereicht werden. Es können auch Kosten für Begleitpersonen oder für eine vorbereitende Reise geltend gemacht werden. Bei Interesse kontaktieren Sie uns baldmöglichst: erasmus @hs-rm.de

Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Auslandserfahrungen zu machen heißt logischerweise, eine längere Zeit im Ausland zu leben und zu reisen. Denn in eine Kultur richtig eintauchen können Sie am besten, wenn Sie auch vor Ort sind und die Umgebung dort erkunden. Andererseits ist zu viel Reisetätigkeit schädlich für's Klima.
Klimafreundlich leben ist eine der großen Herausforderungen der aktuellen Zeit. Doch auch für Ihr Auslandssemester können Sie nachhaltige Entscheidungen treffen. Wir möchten Sie ermuntern, sich mit den umweltfreundlichen Anreisemöglichkeiten, wie z.B. Bus und Bahn, zu beschäftigen.
ERASMUS+ belohnt Sie mit einem höheren Reisekostenzuschuss bei sog. Green Travel, d.h. wenn Sie den überwiegenden Teil der Reise zu bzw. von Ihrer Partnerhochschule mit Bus oder Bahn zurücklegen und auf Flugzeug und Auto verzichten. Sollte dadurch eine oder mehrere Zwischenübernachtungen notwendig werden und Sie somit länger unterwegs sein, verlängern wir sogar Ihr Stipendium entsprechend um bis zu sechs Tage (Nachweise erforderlich; über 8 Std pro Fahrtrichtung. = ein zusätzlicher Tag, über 16 Std. = zwei Tage, über 24 Std. = 3 Tage).
Nicht nur durch die Wahl Ihrer Verkehrsmittel, sondern auch durch Ihr Verhalten vor Ort können Sie Einiges zum Umweltschutz beitragen. Anregungen finden Sie z.B. durch die Berichte anderer Studierender unter: https://www.studieren-weltweit.de/inspirieren-lassen/hashtag/nachhaltigkeit/