Lehren im Ausland
Erasmus+Dozent/innenmobilität
Folgende Länder nehmen am Programm teil:
- EU-Mitgliedstaaten sowie die zugehörigen überseeischen Länder und Gebiete und die DOM-ROM Guyana, Gouadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion.
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Türkei
- Serbien
- Nordmazedonien
- Aufenthalte an ERASMUS-Partnerhochschulen zu Lehrzwecken, auch im sog. Blended-Format, d.h. als Kombination von virtueller Komponente und physischem Aufenthalt. Finanziell gefördert wird nur die physische Aufenthaltsdauer im Gastland.
- Es müssen mindestens 8 Std./Woche unterrichtet werden. Werden Lehrtätigkeit und Fortbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Std./Woche.
physische Aufenthaltsdauer im Gastland: 2 - 60 Tage. Förderdauer per Präsidiumsbeschluss: max. 5 Tage, ab dem 01.06. 2023 max. 7 Tage.
Gastdozent/innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
- Sie sind lehrende/r Angestellte/r oder Professor/in der Hochschule RheinMain und berechtigt, einen Dienstreiseantrag zu stellen.
- Ihr geplanter Aufenthalt ist per Dienstreiseantrag genehmigt.
- Das Land der Partnerhochschule ist nicht Ihr Hauptwohnsitz-Land.
- Die Gasteinrichtung hat mit der Hochschule RheinMain einen ERASMUS-Vertrag unterzeichnet.
- Ihr Aufenthalt an der ERASMUS-Partnerhochschule dauert zwischen 2 und 60 Tagen (Reisetage nicht mitgerechnet). Sie unterrichten währenddessen mindestens 8 Stunden pro Woche bzw. anteilig pro Aufenthalt, wenn die Aufenthaltsdauer weniger als eine Woche beträgt. Werden Lehrtätigkeit und Fortbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Std./Woche.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen spätestens vier Wochen vor Abreise im Büro für Internationales ein (Ansprechperson: Frau Eva Bauer). Ein Antrag auf Förderung ist laufend möglich, solange ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
- Sie sind grundsätzlich bereit, im Gegenzug Gäste unserer Partnerhochschulen an der Hochschule RheinMain zu empfangen und zu betreuen.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Fördersumme besteht!
Bitte nehmen Sie spätestens zwei Monate vor Aufenthaltsbeginn Kontakt mit uns auf.
Vor Ihrer Abreise:
- Stellen Sie einen Dienstreiseantrag (bitte verwenden Sie immer das aktuelle Formular aus dem QM-Portal, Erasmus-Version) und leiten Sie den Antrag ans Büro für Internationales/Frau Bauer zum Eintrag der Kostenstelle weiter. Bitte keinen Abschlag beantragen.
- Füllen Sie das Dokument "Mobility Agreement" aus und lassen Sie es von der Partnerhochschule unterzeichnen. (Eingescannte Unterschriften sind ausreichend.) Danach schicken Sie es an: erasmus@hs-rm.de
- Das Büro für Internationales schickt Ihnen das sog. "Grant Agreement" zu, dem Sie ihre Förderhöhe entnehmen. Dieses Dokument senden Sie uns unterzeichnet zurück. Anschließend überweisen wir Ihnen die Pauschale.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschriften auf diesen Dokumenten vor Ihrem Abreisedatum liegen müssen.Alle Unterlagen sollten spätestens drei Wochen vor Reisebeginn vorliegen.
Nach Ende des Aufenthaltes:
- Schicken Sie das Dokument "Aufenthaltsbestätigung" an das Büro für Internationales. Am besten lassen Sie es noch vor Ort von der Partnerhochschule unterzeichnen.
- Sie erhalten per E-Mail einen Link zu einem Online-Fragebogen (Erfahrungsbericht) der EU geschickt. Bitte füllen Sie diesen innerhalb von 30 Tagen nach Ende Ihres Aufenthaltes aus.
- Rechnen Sie Ihre Reise wie gewohnt über die Personalabteilung ab, um zu wissen, ob der gewährte Zuschuss Ihre tatsächlichen Kosten über- oder unterschreitet.
Deckt der Zuschuss Ihre Kosten nicht, fragen Sie bitte in Ihrem Fachbereich, ob eine Übernahme der restlichen Unkosten möglich ist. Übersteigt der gewährte Zuschuss Ihre Kosten, wir der Differenzbetrag mit ihrer nächsten Gehaltsabrechnung verrechnet.
Es gibt keine festen Fristen, Sie können fortlaufend beim Büro für Internationales anfragen, allerdings spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens. Die zur Verfügung stehenden Gelder werden nach dem First-come-first-serve-Prinzip vergeben.
- Die maximale Förderdauer beträgt per Präsidiumsbeschluss 7 Tage pro Aufenthalt. Dies wurde festgelegt um angesichts des begrenzten Budgets möglichst vielen Interessierten eine Förderung zu ermöglichen.
- Die Förderung erfolgt nach von der EU festgelegten Pauschalen je nach Zielland, unabhängig von ihren tatsächlichen Kosten.
Sie erhalten eine Reisekostenpauschale (Diese wird per EU-Entfernungsrechner ermittelt.) und eine Aufenthaltspauschale pro Tag. Sie erhalten die Aufenthaltspauschale auch für einen An- und Abreisetag. Die einzelnen Fördersätze entnehmen Sie den folgenden Tabellen. Das Büro für internationales wird im Vorfeld die Ihnen zustehenden Pauschalen berechnen.
Reisekostenpauschalen im Projekt 2024
einfache Entfernung gem. Distanzrechner einmaliger Betrag einmaliger Betrag bei sog. grünem Reisen 10 - 99 km 28 EUR 56 EUR 100 - 499 km 211 EUR 285 EUR 500 - 1.999 km 309 EUR 417 EUR 2.000 - 2.999 km 395 EUR 535 EUR 3.000 - 3.999 km 580 EUR 785 EUR 4.000 - 7.999 km 1.188 EUR -- 8.000 km und mehr 1.735 EUR --
Aufenthaltspauschale pro Tag im Projekt 2024Zielland Stückkosten je Tag bis zum 14. Tag d. Aufenthalts Stückkosten ab dem 15. Tag Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 180 EUR 126 EUR Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160 EUR 112 EUR Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 EUR 98 EUR
Auslandserfahrungen zu machen heißt logischerweise, eine längere Zeit im Ausland zu leben und zu reisen. Denn in eine Kultur richtig eintauchen können Sie am besten, wenn Sie auch vor Ort sind und die Umgebung dort erkunden. Andererseits ist zu viel Reisetätigkeit schädlich für's Klima.
Wir möchten Sie ermuntern, sich mit den umweltfreundlichen Anreisemöglichkeiten, wie z.B. Bus und Bahn, zu beschäftigen.
ERASMUS+ belohnt Sie mit einem höheren Reisekostenzuschuss bei sog. Green Travel, d.h. wenn Sie den überwiegenden Teil der Reise zu bzw. von Ihrer Partnerhochschule mit Bus oder Bahn zurücklegen und auf Flugzeug und Auto verzichten. Sollte dadurch eine oder mehrere Zwischenübernachtungen notwenig werden und Sie somit länger unterwegs sein, verlängern wir sogar Ihr Stipendium entsprechend um bis zu sechs Tage (Nachweise erforderlich).
Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Um benachteiligten Menschen die Teilnahme an Erasmus zu erleichtern, können Personen mit einer Behinderung von mind. GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland einen sog. Realkostenantrag (max. 15.000 EUR pro Mobilität) stellen. Dieser muss rechtzeitig vor Mobilitätsbeginn gestellt werden. Einen Realkostenantrag können Sie auch stellen, wenn Sie Ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen müssen. Sprechen Sie uns daher bitte spätestens drei Monate vor Reisebeginn an.
Die Mindest-Aufenthaltsdauer an der Partnerhochschule beträgt zwei Tage. Sie erhalten die Erasmus-Förderung für maximal 7 Tage.
Sie können die Erasmus-Förderung auch mehrmals in Anspruch nehmen, je nach Verfügbarkeit der Mittel. Sollten wir bei Budget-Knappheit mehr Interessensbekundungen vorliegen haben als wir finanzieren können, werden die Lehrenden bevorzugt, die noch nie eine Erasmus-Förderung erhalten haben.
Mit der ERASMUS+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder der DAAD noch die EU-Kommission haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen, die im Zusammenhang mit einem ERASMUS-Aufenthalt/einer Fortbildungsmaßnahme entstehen.
Für Teilnehmende der Hochschule RheinMain gilt:
Unfallversicherung: Die Teilnehmenden sind im Rahmen ihres genehmigten Dienstreiseantrags gesetzlich unfallversichert. Bei Beamt:innen findet das Beamtenversorgungsgesetz Anwendung. Lehrbeauftragte müssen sich selbst um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
Haftpflichtversicherung: In Ausübung der Tätigkeit entstandene Schäden werden in der Regel im Rahmen des genehmigten Dienstreiseantrags vom Land Hessen getragen. Im Fall von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit wird im Innenverhältnis Regress genommen. Lehrbeauftragte müssen sich selbst um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
Krankenversicherung: Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts zu sorgen. Die nationale gesetzliche Krankenversicherung des Teilnehmers bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.
Das Büro für Internationales weist daher ausdrücklich darauf hin, dass Sie für den privaten Bereich selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen müssen.
Im ERASMUS+ Programm kann auch Personal von Unternehmen mit Sitz in einem ERASMUS-Land (außer Deutschland) für einen Lehraufenthalt an der Hochschule RheinMain im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel finanziell unterstützt werden, um die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft zu stärken.
Voraussetzung hierfür ist ein Einladungsschreiben der Hochschule RheinMain, ausgestellt vom Büro für Internationales. Die Mindestaufenthaltsdauer an der HSRM ist ein Tag. Es besteht kein Mindestlehrdeputat. Gefördert wird für maximal fünf Tage (160 EUR pro Tag + Reisekostenpauschale). Bitte sprechen Sie uns an.