ANERKENNUNGSSTELLE FÜR AUSLÄNDISCHE BILDUNGSABSCHLÜSSE

Die Anerkennungsstelle für ausländische Bildungsabschlüsse führt die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse auf Hochschulebene in den reglementierten sozialen Berufen nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch und dem Sozialberufeanerkennungsgesetz im Bundesland Hessen im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst durch.

Personen mit entsprechenden Abschlüssen können folgende Anträge stellen:

  •  Antrag auf Anerkennung als Fachkraft für Kindertagesstätten
  •  Anträge auf Anerkennung als staatlich anerkannte:r Sozialarbeiter:in, Sozialpädagog:in, Heilpädagog:in oder Kindheitspädagog:in

Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowie in den FAQ.

Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen dringend eine kostenlose Beratung, die Ihnen Zeit und Kosten erspart. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Anerkennungsberatungsstelle in Ihrer Nähe. Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie  beim iQ Netzwerk oder auf der Seite Anerkennung in Deutschland.

Bitte verwenden Sie zur Antragstellung den Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses.

Das Team und seine Sprechzeiten

Sie erreichen die Anerkennungsstelle ausländischer Bildungsabschlüsse am besten per Mail an anerkennung_aeb(at)hs-rm.de.

Während der telefonischen Sprechzeiten beantworten wir gern Fragen zu Ihren laufenden Anträgen. Im Bedarfsfall vereinbaren wir einen online Temin mit Ihnen. Für eine Beratung vor der Antragstellung kontaktieren Sie bitte zunächst eine der o.g. Beratungsstellen.

Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:

Montag und Freitag:      9:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch:                       12.30 - 15:30 Uhr

 

Cornelia Hall
 

Jacqueline Oloyede
Telefon: +49 611 9495 2523

Adriana Jarzabek
Telefon: +49 611 9495 2522