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Besondere Vertragsarten

1. Rahmenverträge

Mit einem Rahmenvertrag handelt der Einkauf Konditionen für eine Vielzahl von Beschaffungsprozessen aus. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages gelten die Bedingungen für alle Bestellungen. Dies spart Zeit, da keine Vergleichsangebote eingeholt und keine Vertrags- und Lieferkonditionen für jede Einzelbestellung ausgehandelt werden müssen.

Diese Produkte sind vorrangig zu beschaffen und stehen Ihnen in unserem elektronischen Bestellsystem HELF zur Auswahl bereit. Eine Übersicht der aktuellen Rahmenverträge finden Sie hier

2. EVB-IT Verträge

Beschaffungen von IT Technik mit EVB-IT Verträgen

EVB = Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT Technik

EVB-IT Verträge sind Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand und durch die Vergabestellen grundsätzlich zu verwenden. Er besteht immer aus dem Formular –Vertrag selbst und den Ergänzenden Bedingungen des jeweiligen Vertragstyps:

 

EVB- IT Kauf für Hardware
EVB-IT Dienstleistung für Schulung Beratungsleistungen, Unterstützungsleistungen
EVB-IT Typ A   für Software - unbefristete Nutzung 
EVB-IT Typ B   für Software - befristete Nutzung 
EVB-IT Instandhaltung für Inspektion Wartung, Instandsetzung
EVB-IT Pflegevertrag für Überlassung neuer Programmstände
EVB-IT System oder Systemlieferungsvertrag für komplexe Systeme
EVB-IT Cloud  für Cloudleistungen  

Hinweise und Musterverträge unter https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/aktuelles-service/it-einkauf/evb-it-und-bvb/evb-it/evb-it-node.html

3. Beschaffung über Amazon Business Account

Gemäß Präsidiumsbeschluss wird Ihnen zusätzlich die Nutzung der Einkaufsplattform Amazon über einen zentralen Amazon-Business-Account ermöglicht. Abgebildet werden darin Einkäufergruppen und ggf. Genehmigungsroutinen. 

  • es werden keine Auslagenerstattungen für Amazon Bestellungen außerhalb des HSRM Accounts mehr erfolgen.
  • AMAZON Einkäufe werden – anders als Einkäufe auf der Plattform HELF – NICHT in SAP einfließen, es wird kein Obligo (Mittelbindung) gebildet

4. Zuständigkeit anderer spezialisierter Einheiten und von dieser Richtlinie nur eingeschränkt umfasst fallen:

  • Arbeits-, Werk-, und Honorarverträge (Abt. III Personal/Recht)
  • Baumaßnahmen, Bauliche Verträge, Mietverträge (Abt. IV Bau- und Gebäudemanagement)
  • Beschaffung von Literatur (Hochschul- und Landesbibliothek)
  • Dienstreisen | Hotel | Bahnfahrten  (Abt. III Personal/Recht oder eigene OE)
  • Mobiltelefone (ITMZ)
  • Schulungs- und Weiterbildungsangebote (eigene OE)
  • Visitenkarten (Abt. VII Hochschulkommunikation)

5. Kreditkarteneinsatz

Nach Prüfung der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten kann die Kreditkarte eingesetzt werden, wenn keine andere Zahlungsmöglichkeit mehr besteht.