Korruptionsprävention
Antikorruptionsbeauftragte der HSRM
Gemäß der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen verfügt die Hochschule RheinMain (HSRM) über eine Ansprechperson für Korruptionsprävention (AKP) sowie eine Stellvertretung.
Vom Präsidium gleichgestellt beauftragt wurden die beiden folgenden Personen, die sich jeweils gegenseitig vertreten:
Antikorruptionsbeauftragte Telefon +49 611 9495-1601 | Antikorruptionsbeauftragter Telefon: +49 611 9495-1115 |
Was sind die Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten?
- Ansprechperson für alle Beschäftigte, die Hochschulleitung, auch ohne Einhaltung des Dienstweges, Geschäftspartner:innen sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere bei Korruptionsverdachtsfällen
- Beratung und Unterstützung der Hochschulleitung, Sensibilisierung und Aufklärung der Beschäftigten
- Prüfung von Korruptionshinweisen
- Mitwirkung bei Fortbildungsmaßnahmen
- ggfs. Erstellung einer Dokumentation der besonders gefährdeten Arbeitsgebiete
Wer kann sich an die Antikorruptionsbeauftragten wenden?
Die Antikorruptionsbeauftragten sind nicht nur für Studierende, Beschäftige sowie die Dienststellenleitung der Hochschule RheinMain in beratender und unterstützender Funktion im Bereich der Korruptionsprävention tätig, sondern stehen in diesem Themengebiet auch als Ansprechpersonen für Geschäftspartner:innen und sonstige externe Dritte zur Verfügung.
Wie gehen die Antikorruptionsbeauftragte mit Hinweisen um?
Sie sind bei der Ausübung der Funktion weisungsunabhängig und nur gegenüber der Hochschulleitung verantwortlich.
Sie haben über die ihnen bekannt gewordenen Sachverhalte und Verhältnisse von Beschäftigen Stillschweigen zu bewahren, ausgenommen gegenüber der Hochschulleitung und Strafverfolgungsbehörden des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften).