Datenschutzbeauftragter
Nach Art. 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat die Hochschule einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Der Datenschutzbeauftragte hat nach Art. 39 DS-GVO folgende Aufgaben:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Datenschutz-Pflichten (lit. a);
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutz-vorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen (lit. b);
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO und Überwachung ihrer Durchführung (lit. c);
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (lit. d) und Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde (lit. e).
Hinzu kommt die Beratung der betroffenen Personen zu allen mit der Verarbeitung ihrer personen-bezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der DS-GVO im Zusammenhang stehenden Fragen (Art. 38 Abs. 4 DS-GVO).
Datenschutzbeauftragter:
Prof. Dr. iur. Jürgen Sauer
E-Mail: datenschutzbeauftragter @hs-rm.de
Weitere Informationen zum Datenschutz für Mitglieder und Angehörige der Hochschule.