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Gruppe von Menschen an Arbeitstisch

Voraussetzungen für ihre Professur an der HS RM

Hier erfahren Sie mehr zu den formalen Vorausssetzungen für eine Professur an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Hessen:
 

Sie sind Wissenschaftler:in? - dann gelten für Sie die folgenden Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit; in der Regel nachgewiesen durch eine Promotion bzw. durch promotionsadäquate wissenschaftliche Leistungen (z.B. durch einschlägige, qualitativ hochwertige Veröffentlichungen)
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nach Abschluss des Studiums, davon mindestens drei Jahre außerhalb einer Hochschule auf einem Gebiet, das der fachlichen Ausschreibung entspricht1 oder eine Habilitation (mit deutlichem Praxisbezug)
  • pädagogische Eignung, in der Regel nachgewiesen durch Erfahrung in Lehre oder Ausbildung, Lehraufträge oder hochschuldidaktische Weiterbildungen

Sie sind Künstler:in? - dann gelten für Sie die folgenden Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • die Befähigung zu künstlerischer Arbeit; in der Regel nachgewiesen durch besondere künstlerische Leistungen (z.B. herausragende Projekte, erhaltene Preise, Wettbewerbe, Ausstellungen etc.)
  • eine mehrjährige Berufspraxis nach Abschluss des Studiums auf einem Gebiet, das der fachlichen Ausschreibung entspricht1
  • pädagogische Eignung, in der Regel nachgewiesen durch Erfahrung in Lehre oder Ausbildung, Lehraufträge oder hochschuldidaktische Weiterbildungen

Sie sind Praktiker:in? - dann gelten für Sie die folgenden Voraussetzungen:

  • hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis
  • pädagogische Eignung, in der Regel nachgewiesen durch Erfahrung in Lehre oder Ausbildung, Lehraufträge oder hochschuldidaktische Weiterbildungen

 


1)    Die Berufspraxis können Sie in außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (z.B. Fraunhofer-Institute), in Industrieunternehmen, im außerwissenschaftlichen Hochschulbereich, in Beratungsunternehmen oder in der Selbständigkeit erwerben. Die Tätigkeit muss in einem Umfang von mindestens 50% der Regelarbeitszeit ausgeübt werden, um als Berufspraxis angerechnet werden zu können.

Kontakt

Dr. Ulrich Bachmann
Berufungsreferent der HS RM


E-Mail: Ulrich.Bachmannspam prevention@hs-rm.de

Telefon: +49 611 9495 2517

 
Einstellungsvoraussetzungen

Sie wollen es noch genauer wissen? 

Hier geht es zum Hessischen Hochschulgesetz (§ 68)