Bereits am 1. Januar 2017 erlangte die Hochschule RheinMain (HSRM) das eigenständige Promotionsrecht für die Fachrichtung Soziale Arbeit. Im November desselben Jahres kam das Promotionszentrum für Angewandte Informatik dazu. Und mit den 2020 beziehungsweise 2024 gegründeten Promotionszentren für Mobilität und Logistik sowie für Systemintegrierte Ingenieurwissenschaft können Absolvent:innen der HSRM mittlerweile in vier Fachrichtungen die Promotion erlangen. Insgesamt hat die HSRM seit Verleihung des Promotionsrechts 26-mal den Doktorgrad verliehen.
Durchgängiges Angebot vom Bachelor bis zur Promotion
„Das Promotionsrecht für hessische Hochschulen für angewandte Wissenschaften hat der Hochschule RheinMain einen großen Schub im Bereich der wissenschaftlichen Qualifizierung und der Forschung gebracht. Mit ihren vier Promotionszentren bietet die HSRM ein durchgängiges Angebot vom Bachelor- über das Master-Studium bis hin zur Promotion. Das eigene Promotionsrecht und das wissenschaftliche Nachwuchsprogramm machen die HSRM zu einer sehr attraktiven Forschungseinrichtung“, betont Prof. Dr. Andreas Brensing Vizepräsident für Forschung, Entrepreneurship, Wissenschaftskommunikation.
Um das Promotionsrecht für eine forschungsstarke Fachrichtung beantragen zu können, müssen mindestens zwölf forschungsstarke Professuren der Fachrichtung ihre Forschungsstärke durch Drittmitteleinwerbungen und Publikationstätigkeit nachweisen können.