Bewerbende
Bewerbungszeitraum
Eine Bewerbung für das Deutschlandstipendium an der Hochschule RheinMain ist voraussichtlich in der Zeit von 3. Juni 2025 bis 13. August 2025 wieder möglich.
Laut § 2 der Satzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien können bei der Stipendienvergabe lediglich Studierende berücksichtigt werden, die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und noch mindestens zwei Semester studieren.
Darüber hinaus können sich nur Personen bewerben, die eine Zwischennote von mindestens 2,7 nachweisen. Bachelor-Anfängerinnen und -Anfänger müssen eine Note der Hochschulzugangsberechtigung von mindestens 2,5 nachweisen.
Ausschreibung und Bewerbungsunterlagen
Reichen Sie u.a. bitte folgende Unterlagen über das Online-Portal ein (weitere detaillierte Anforderungen entnehmen Sie bitte der hier veröffentlichten Ausschreibung ):
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem,
- ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Hochschule RheinMain berechtigt,
- von Bewerberinnen und Bewerbern um einen Masterstudienplatz sowie Master-Studierenden das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,
- ggf. Nachweis über bisher erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen, aus der eine vorläufige Zwischennote hervorgeht, diese darf nicht älter sein als zwei Monate (Studierende der Hochschule RheinMain können sich im jeweiligen Studiengangssekretariat eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen, diese darf nicht älter als zwei Monate sein // Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Fachsemester müssen sich von der Hochschule, an der sie bisher Leistungen erbracht haben, eine Bescheinigung ausstellen lassen, aus der eine vorläufige Note hervorgeht. Die vorläufige Note errechnet sich aus den Noten der Prüfungs- und Studienleistungen gewichtet mit den CP // Ein Notenspiegel, Zwischenzeugnis, Vordiplomzeugnisse oder ein Sammelschein reicht hierfür als Nachweis nicht aus.) Der Nachweis ist im Portal hochzuladen!,
- ggf. Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement.
- Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
FAQ - Bewerbungsprozess
Gefördert werden können Studierende, die jeweils in den grundständigen Bachelorsowie den konsekutiven Master-Studiengängen noch mindestens zwei Semester innerhalb der Regelstudienzeit studieren. Zu Beginn des Bewilligungszeitraums müssen Bewerbende an der Hochschule RheinMain immatrikuliert sein.
Darüber hinaus können sich nur Personen bewerben, die eine Zwischennote von mindestens 2,7 nachweisen bzw. Bachelor-Anfängerinnen und -Anfänger, die eine Hochschulzugangsberechtigung mit einer Note von mindestens 2,5 nachweisen können. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs.
Die Bewerbung an der Hochschule RheinMain ist jeweils zum Wintersemester möglich. Im Mai/Juni wird die Ausschreibung der in dem Jahr zu vergebenen Stipendien veröffentlicht. Informationen sind auf der Website der Hochschule zu finden. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal.
Alle Unterlagen müssen Sie im Portal hochladen. Diese sind u.a.:
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit einer Note von mindestens 2,5, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem,
- ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Hochschule RheinMain berechtigt,
- von Bewerbenden um einen Masterstudienplatz sowie Master-Studierenden das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss mit einer Note von mindestens 2,7 sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungsund Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,
- ggf. Nachweis über bisher erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen, aus der eine vorläufige Zwischennote von mindestens 2,7 hervorgeht, dieser darf nicht älter sein als zwei Monate (Studierende der Hochschule RheinMain müssen sich im jeweiligen Studiengangsekretariat eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Diese darf nicht älter als zwei Monate sein // Bewerbende für ein höheres Fachsemester müssen sich von der Hochschule, an der sie bisher Leistungen erbracht haben, eine Bescheinigung ausstellen lassen, aus der eine vorläufige Note hervorgeht. Die vorläufige Note errechnet sich aus den Noten der Prüfungs- und Studienleistungen gewichtet mit den CP // Ein Notenspiegel, Zwischenzeugnis, Vordiplomzeugnisse oder Sammelschein reichen hierfür als Nachweis nicht aus.) Der Nachweis ist im Portal hochzuladen!,
- ggf. Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement.
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
- für Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie Studierende, die noch keine 30 CP erworben haben (Bachelor/Diplom):
- die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder
- die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Hochschule RheinMain berechtigt,
- für immatrikulierte Studierende mit mehr als 30 CP nur die bisher erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen (unter Berücksichtigung der Einhaltung der Regelstudienzeit)
oder Ergebnisse eines Vordiploms,
- für Master-Bewerberbende sowie Studierende eines Master-Studiengangs, die noch keine 30 CP erworben haben - die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums
- für Master-Studierende, die mehr als 30 CP erworben haben, nur die bisher erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen.
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt begabungs- und leistungsabhängig. Neben den erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen werden auch gesellschaftliches Engagement und familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind für alle Kriterien einzureichen. Die näheren Kriterien werden jährlich vom Präsidium beschlossen und in der Ausschreibung veröffentlicht.
Fachliche Faktoren
- Auszeichnungen und Preise der letzten fünf Jahre oder wissenschaftliche Publikationen (ausschließlich fachnahe, auf den angestrebten Abschluss hin erhaltene Auszeichnungen, Preise und wissenschaftliche Publikationen // hierzu zählen keine Sprachkurse/-zertifikate// Publikationen müssen bereits veröffentlicht sein, eine Ankündigung reicht nicht aus)
- Berufstätigkeit (einschlägige fachbezogene abgeschlossene Ausbildung, einschlägige fachbezogene Berufstätigkeit, z.B. Studentische Hilfskraft, auch Tutorentätigkeit und Lernbegleiterin oder Lernbegleiter // hierzu zählen keine Fortbildungen oder Zertifikate)
Fachfremde Faktoren
- Hochschulpolitisches Engagement (u.a. Tätigkeiten in der Fachschaft, im AStA, in Berufungskommissionen oder Prüfungsausschüssen)
- Gesellschaftliches, soziales oder politisches ehrenamtliches Engagement in den letzten zwei Jahren in Verbänden und Vereinen, Religionsgesellschaften (keine Tätigkeiten, die einmalig vergütet werden / hierunter zählen nicht: Zertifikate oder reine Mitgliedschaft, sondern aktive mehrmonatige Mitarbeit z.B. als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter, Trainerin oder Trainer, Betreuerin oder Betreuer, Vorstand, die durch offizielle Dokumente nachgewiesen werden)
- Nicht fachgebundene Berufstätigkeit während des Studiums oder Zivildienst oder freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundeswehr, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst,
- Nicht fachbezogene Preise und Auszeichnungen der letzten zwei Jahre (z.B. aus dem Bereich des Spitzensports, Musik // hierzu zählen keine Sprachkurse/-zertifikate oder Sportabzeichen, die Teilnahme an einem Wettbewerb wird hier nicht gewertet)
Soziale Faktoren
- Betreuung eigener Kinder während der Zeit des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung oder des Studiums (Nachweis: z.B. Kopie der Geburtsurkunde)
- Betreuung/Pflege von Angehörigen während der Zeit des Erwerbs der Hochschulzugangs-berechtigung oder während des Studiums (offizieller Nachweis für die Pflege bzw. Betreuung ist beizufügen)
- chronische Erkrankung oder Schwerbehinderung (Nachweis)
- Personen mit Migrationshintergrund, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben (Als Nachweis für einen Migrationshintergrund ist z.B. eine Kopie des/der eigenen Passes/Pässe/Personalausweises und/oder eine Kopie des Passes (Visum) des Elternteils mit Migrationshintergrund bei den Bewerbungsunterlagen mit einzureichen. Sollten die Pässe/die Ausweise den Migrationshintergrund nicht belegen, ist bitte eine schriftliche Selbstauskunft beizufügen. Die Selbstauskunft muss unterschrieben sein und den Hinweis auf wahrheitsgemäße Angaben enthalten.)
Alle Angaben sind durch Nachweise zu belegen! Selbst geschriebene Bestätigungen werden nicht anerkannt, ebenso nicht anerkannt werden Auszüge aus Internetseiten, Screenshots etc.!
Nein!
Eine hochschulinterne Vergabekommission aus Mitgliedern der Fachbereiche unter Leitung der Präsidentin schlägt dem Präsidium die Vergabe vor.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Stipendiatinnen nd Stipendiaten werden von der Vergabekommission der Hochschulen auf Basis der festgelegten Kriterien ausgewählt. Die Kommission hat ihre Auswahl auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zu treffen.
Informationen zur Doppelförderung finden Sie hier.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Deutschlandstipendium-Bezug auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung