Auslandsaufenthalte zu Fort- und Weiterbildung
Erasmus+ Personalmobilität zur Fort- und Weiterbildung
Folgende Länder nehmen am Programm teil:
- EU-Mitgliedstaaten sowie die zugehörigen überseeischen Länder und Gebiete und die DOM-ROM Guyana, Gouadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion.
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Türkei
- Serbien
- Nordmazedonien
Lehrende wie Mitarbeiter/innen aller Hochschulbereiche können für einen 2- tägigen bis max. einwöchigen Fortbildungsaufenthalt an einer ERASMUS-Partnerhochschule oder in einem europäischen Unternehmen oder einer Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung bzw. Jugend tätig ist, gefördert werden. Möglich ist auch ein sog. Blended-Format, d.h. als Kombination von virtueller Komponente und physischem Aufenthalt. Finanziell gefördert wird jedoch nur die physische Aufenthaltsdauer im Gastland.
Ziel ist neben der Weiterbildung des Teilnehmers/der Teilnehmerin die Stärkung der Internationalisierung der Hochschule RheinMain durch Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Hochschulraumes sowie die Festigung von ERASMUS-Partnerschaften.
Folgende Aufenthaltsformen sind möglich:
- Individuell organisierte Aufenthalte im Rahmen eines sog. Job Shadowings (Hospitation). Dieses sollte in einer dem eigenen Aufgabengebiet entsprechenden bzw. vergleichbaren Abteilung an der Partnerhochschule/in einem Unternehmen durchgeführt werden. Im Vorfeld wird ein individuelles Programm festgelegt. Forschungsvorhaben sind von der Erasmus-Förderung ausgeschlossen.
- Teilnahme an einer "International Staff Week", einem Workshop, Sprachkurs, Seminar o. ä., die von der Partnerhochschule organisiert werden. In der Regel sind hochschulweit 1 - 2 Anmeldungen pro Staff Week möglich. Eine Übersicht über aktuell angebotene Staff Weeks finden Sie auf der EU-Plattform http://staffmobility.eu/
- Teilnahme an einem Sprachkurs in der jeweiligen Landessprache. Sofern keine Anerkennung als Bildungsurlaub gewünscht ist, können Sie die Sprache, Sprachschule, Art und Umfang des Kurses frei wählen.
Im folgenden Video der Nationalen Agentur beim DAAD werden die Möglichkeiten nochmals anschaulich erklärt: Personalmobilität NA-DAAD
- Sie sind Angestellte/r der Hochschule RheinMain und berechtigt, einen Dienstreiseantrag zu stellen.
- Ihr geplanter Aufenthalt ist per Dienstreiseantrag genehmigt.
Alternativ können Sie Ihren Erasmus-Aufenthalt auch als Bildungsurlaub durchführen. Über die Bedingungen informieren Sie sich bitte bei der Personalentwicklung (personalentwicklung@hs-rm.de) und auf der folgenden Webseite: Bildungsurlaub Hessen. - Das Land der Partnerhochschule bzw. der aufnehmenden Einrichtung ist nicht Ihr Hauptwohnsitz-Land.
- Die gewünschte Partnerhochschule/die aufnehmende Einrichtung hat Kapazitäten für Ihre Betreuung vor Ort.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens vier Wochen vor Abreise im Büro für Internationales ein. (Ansprechperson ist Frau Eva Bauer)
- Sie sind grundsätzlich bereit, im Gegenzug Gäste unserer Partnerhochschulen an der Hochschule RheinMain zu empfangen und zu betreuen.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Fördersumme besteht!
Aufgrund der gestiegenen Interessenslage bei begrenztem Budget organisiert das Büro für Internationales Auswahlrunden. Eine Ausschreibung erfolgt per Rundmail über den Personalverteiler. Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Sommer 2025 für den Zeitraum 2025/26.
Das Büro für Internationales stellt für Sie den Erstkontakt zur Partnerhochschule bzw. zum Unternehmen her. Die Planung und Buchung Ihrer Reise sowie Ihres Sprachkurses übernehmen Sie selbständig. Die Erstellung des Arbeitsprogramms erfolgt zwischen Ihnen und Ihren Ansprechpersonen vor Ort.
Nachdem Sie ausgewählt wurden und vor Ihrer Abreise:
- Stellen Sie einen Dienstreiseantrag (Bitte verwenden Sie immer das aktuelle Formular aus dem QM-Portal, Erasmus-Version) und leiten Sie den Antrag an das Büro für Internationales/Frau Eva Bauer zum Eintrag der Kostenstelle weiter. Bitte keinen Abschlag beantragen.
Alternativ stellen Sie einen Antrag auf Bildungsurlaub (bitte informieren Sie sich zum Thema Bildungsurlaub bei der Personalentwicklung). - Füllen Sie das Dokument "Mobility Agreement" aus und lassen Sie es von der Partnerhochschule/dem Unternehmen/der Sprachschule unterzeichnen. (Eingescannte Unterschriften sind ausreichend.) Danach schicken Sie es per E-Mail an: erasmus@hs-rm.de.
- Das Büro für Internationales schickt Ihnen das sog. "Grant Agreement" zu, dem Sie Ihre Förderhöhe entnehmen. Dieses Dokument senden Sie uns unterzeichnet zurück. Anschließend überweisen wir Ihnen die Pauschale.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschriften auf diesen Dokumenten vor Ihrem Abreisedatum liegen müssen. Ihre vollständigen Unterlagen sollten dem Büro für Internationales spätestens vier Wochen vor Reisebeginn vorliegen.
Bei von Partnerhochschulen organisierten Veranstaltungen können zusätzliche Unterlagen notwendig sein.
Während Ihres Aufenthalts:
Sammeln Sie bitte sämtliche Unkostenbelege für Ihre Reisekostenabrechnung.
Nach Ende Ihres Aufenthaltes:
- Senden Sie das Dokument "Aufenthaltsbestätigung" an das Büro für Internationales (erasmus@hs-rm.de). Am besten lassen Sie es noch vor Ort von der Partnerhochschule unterzeichnen.
- Sie erhalten per E-Mail einen Link zu einem Online-Fragebogen (Erfahrungsbericht) der EU geschickt. Bitte füllen Sie diesen innerhalb von 30 Tagen nach Ende Ihres Aufenthaltes aus.
- Rechnen Sie Ihre Reise wie gewohnt über die Personalabteilung ab, um zu wissen, ob der gewährte Zuschuss Ihre tatsächlichen Kosten über- oder unterschreitet.
- Deckt der Zuschuss Ihre Kosten nicht, beantragen Sie bei Ihrer Organisationseinheit die Übernahme des Differenzbetrags. Übersteigt der gewährte Zuschuss Ihre Kosten, wird der Differenzbetrag mit Ihrer nächsten Gehaltsabrechnung verrechnet.
- Sie erhalten vom Büro für Internationales eine Bescheinigung über die Teilnahme am Progamm.
Es gibt feste Auswahlrunden, je nach Budgetlage. Das Büro für Internationales informiert entsprechend per Rundmail über den Personalverteiler.
Aktuell sind keine Bewerbungen möglich. Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Sommer 2025.
- Die maximale Förderdauer beträgt per Präsidiumsbeschluss 7 Tage pro Aufenthalt. Dies wurde festgelegt um angesichts des begrenzten Budgets möglichst vielen Interessierten eine Förderung zu ermöglichen.
- Die Förderung erfolgt nach von der EU festgelegten Pauschalen je nach Zielland, unabhängig von ihren tatsächlichen Kosten.
Sie erhalten eine Reisekostenpauschale (Diese wird per EU-Entfernungsrechner ermittelt.) und eine Aufenthaltspauschale pro Tag. Sie erhalten die Aufenthaltspauschale auch für einen An- und Abreisetag. Die einzelnen Fördersätze entnehmen Sie den folgenden Tabellen. Das Büro für internationales wird im Vorfeld die Ihnen zustehenden Pauschalen berechnen.
Reisekostenpauschalen im Projekt 2024
einfache Entfernung gem. Distanzrechner einmaliger Betrag einmaliger Betrag bei sog. grünem Reisen 10 - 99 km 28 EUR 56 EUR 100 - 499 km 211 EUR 285 EUR 500 - 1.999 km 309 EUR 417 EUR 2.000 - 2.999 km 395 EUR 535 EUR 3.000 - 3.999 km 580 EUR 785 EUR 4.000 - 7.999 km 1.188 EUR -- 8.000 km und mehr 1.735 EUR --
Aufenthaltspauschale pro Tag im Projekt 2024Zielland Stückkosten je Tag bis zum 14. Tag d. Aufenthalts Stückkosten ab dem 15. Tag Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 180 EUR 126 EUR Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160 EUR 112 EUR Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 EUR 98 EUR
Auslandserfahrungen zu machen heißt logischerweise, eine längere Zeit im Ausland zu leben und zu reisen. Denn in eine Kultur richtig eintauchen können Sie am besten, wenn Sie auch vor Ort sind und die Umgebung dort erkunden. Andererseits ist zu viel Reisetätigkeit schädlich für's Klima.
Wir möchten Sie ermuntern, sich mit den umweltfreundlichen Anreisemöglichkeiten, wie z.B. Bus und Bahn, zu beschäftigen.
ERASMUS+ belohnt Sie mit einem höheren Reisekostenzuschuss bei sog. Green Travel, d.h. wenn Sie den überwiegenden Teil der Reise zu bzw. von Ihrer Partnerhochschule mit Bus oder Bahn zurücklegen und auf Flugzeug und Auto verzichten. Sollte dadurch eine oder mehrere Zwischenübernachtungen notwenig werden und Sie somit länger unterwegs sein, verlängern wir sogar Ihr Stipendium entsprechend um bis zu sechs Tage (Nachweise erforderlich).
Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Um benachteiligten Menschen die Teilnahme an Erasmus zu erleichtern, können Personen mit einer Behinderung von mind. GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland einen sog. Realkostenantrag (max. 15.000 EUR pro Mobilität) stellen. Dieser muss rechtzeitig vor Mobilitätsbeginn gestellt werden. Einen Realkostenantrag können Sie auch stellen, wenn Sie Ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen müssen. Sprechen Sie uns daher bitte spätestens drei Monate vor Reisebeginn an.
Die Mindest-Aufenthaltsdauer an der aufnehmenden Einrichtung beträgt zwei Tage. Sie erhalten die Erasmus-Förderung für maximal 7 Tage.
Sie können die Erasmus-Förderung auch mehrmals in Anspruch nehmen, je nach Verfügbarkeit der Mittel. Sollten wir bei Budget-Knappheit mehr Interessensbekundungen vorliegen haben als wir finanzieren können, werden die Bewerber/innen bevorzugt, die noch nie eine Erasmus-Förderung erhalten haben.
Mit der ERASMUS+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder der DAAD noch die EU-Kommission haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen, die im Zusammenhang mit einem ERASMUS-Aufenthalt/einer Fortbildungsmaßnahme entstehen.
Für Teilnehmende der Hochschule RheinMain gilt:
Unfallversicherung: Die Teilnehmenden sind im Rahmen ihres genehmigten Dienstreiseantrags gesetzlich unfallversichert. Bei Beamt:innen findet das Beamtenversorgungsgesetz Anwendung. Lehrbeauftragte müssen sich selbst um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
Haftpflichtversicherung: In Ausübung der Tätigkeit entstandene Schäden werden in der Regel im Rahmen des genehmigten Dienstreiseantrags vom Land Hessen getragen. Im Fall von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit wird im Innenverhältnis Regress genommen. Lehrbeauftragte müssen sich selbst um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
Krankenversicherung: Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts zu sorgen. Die nationale gesetzliche Krankenversicherung des Teilnehmers bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.
Das Büro für Internationales weist daher ausdrücklich darauf hin, dass Sie für den privaten Bereich selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen müssen.