
International
Planung und Vorbereitung
Nachdem Sie die Rahmenbedingungen mit dem gastgebenden Fachbereich abgesprochen haben, unterstützt Sie das Team der Services for International Visiting Scholars and Staff (SISS) bei der weiteren Organisation Ihres Aufenthalts.
Um Sie bestens vor und während Ihres Aufenthalts informieren und beraten zu können, benötigen die Services for International Scholars and Staff (SISS) wichtige Informationen. Der: die Gastgeber:in leitet die benötigten Informationen an die SISS per Anmeldeformular weiter.
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Aufenthalt als Gastwissenschaftler:in, Gastdozent:in oder Gastmitarbeiter:in an der Hochschule RheinMain, wenn Sie nicht durch den gastgebenden Fachbereich finanziert werden.
ERASMUS
ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Wenn Sie an einer der Partnerhochschulen der Hochschule RheinMain beschäftigt sind, können Sie eine/die Förderung bei ihrer eigenen Institution beantragen.
Das Programm Erasmus+ Internationale Dimension ermöglicht die Erweiterung der Partnerschaften auf Länder außerhalb der EU. Vorrangig werden Aufenthalte von Studierenden und Hochschulpersonal aus diesen Ländern an deutschen Hochschulen gefördert.
Gastdozent:innenprogramm des DAAD
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert Aufenthalte ausländischer Gastdozent:innen zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen. Dabei wird ein Aufenthalt von mindestens drei Monaten vorausgesetzt. Die Hochschule RheinMain kann gemeinsam mit Ihnen einen Antrag auf Förderung stellen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an siss@hs-rm.de.
Andere Stipendiengeber:innen können u.A. die DFG oder auch die Alexander von Humboldt-Stiftung sein.
Gerne unterstützt Sie das Team der SISS bei der Suche nach einer Unterkunft.
Für kurze Aufenthalte eignen sich Hotels oder Pensionen, für längere Aufenthalte nutzen Sie den privaten Wohnungsmarkt. Gerne stellt Ihnen das SISS Team vor Ihrer Anreise eine aktuelle Liste mit Hotels und uns bekannten Wohnungen zur Verfügung und schickt Ihnen allgemeine Informationen zum Thema Mietvertrag und Strom- und Gasanmeldung zu.
Gastwissenschaftler:innen und Gastdozent:innen, die aus einem EU-Mitgliedsstaates oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen, benötigen kein Visum für die Einreise in Deutschland.
Kurze Aufenthalte (weniger als 90 Tage)
Gastwissenschaftler:innen und Gastdozent:innen aus außereuropäischen Staaten müssen in Ihrer Heimat ein Visum bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat zur Einreise beantragen. Bei Aufenthalten, die kürzer als 90 Tage sind, gibt es für einige Länder Ausnahmen. Das auswärtige Amt informiert darüber, welche Herkunftsländer von der Visumspflicht befreit sind und welche nicht.
Genaue Informationen zum Visumsantrag und den benötigten Unterlagen sind auf den Websites der deutschen Botschaft im Heimatland zu finden. Die Bearbeitung des Visumsantrags kann 2 Monate oder mehr in Anspruch nehmen und ist von Botschaft zu Botschaft unterschiedlich. Eine rechtzeitige Beantragung ist daher essentiell.
Längere Aufenthalte (mehr als 90 Tage)
Nicht EU-Bürger:innen, die länger als 3 Monate in Deutschland bleiben und an der Hochschule RheinMain forschen oder arbeiten möchten, benötigen ein Visum, das eine Erwerbstätigkeit erlaubt. Dieses Visum muss in der deutschen Botschaft im Heimatland beantragt werden. Genaue Informationen zu den benötigten Unterlagen sind auf den Websites der deutschen Botschaft im Heimatland. Die Bearbeitung des Visumsantrags kann 2 Monate in Anspruch nehmen und ist von Botschaft zu Botschaft unterschiedlich. Eine rechtzeitige Beantragung ist daher essentiell.
Das Auswärtige Amt stellt Informationen zum Thema Visum zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland zur Verfügung.
Beachten Sie bitte vor Ihrer Einreise auch die Zollbestimmungen in Deutschland.
Für Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine Krankenversicherung.
EU-Bürger:innen können Ihre im EU-Land abgeschlossene Krankenversicherung weiterhin nutzen.
Bei Nicht-EU-Bürgern kommt es auf die Länge und Art des Aufenthalts an. Bei kurzen Aufenthalten (unter 90 Tagen) benötigen Sie eine Reise- und Auslandskrankenversicherung. Bei längeren Aufenthalten ohne Arbeitsvertrag mit der Hochschule RheinMain kann eine private Krankenversicherung verpflichtend sein, hier gibt es allerdings auch Ausnahmen z.B. für Forschende mit Stipendium. In diesen Fällen können Sie in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden. Bei Aufenthalten mit Arbeitsvertrag werden Sie gesetzlich pflichtversichert.
Gerne stellt Ihnen die Servicestelle Informationen zu Versicherungsanbietern zur Verfügung.
Zusätzlich empfiehlt es sich eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Kosten im Falle von Unfällen ab und ist eine der wichtigsten Versicherungen in Deutschland.
Weiterführende Informationen zu Forschungs- und Lehraufenthalten in Deutschland
Erfahren Sie mehr über das Netzwerk für mobilie Forscherinnen und Forscher.
Informationen zu Stipendien- und Finanzierungsmöglichkeiten