BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

Als Student:in können Sie auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell gefördert werden. Wie hoch Ihre Förderung ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen anzurechnenden Einkommen und Vermögen sowie in der Regel vom Einkommen Ihrer Eltern oder Ehepartner:in ab. Die För­derungshöchst­dauer ergibt sich aus der jeweiligen Regelstudienzeit der gewählten Fachrichtung. Sie erhalten die Förderung zur Hälfte als un­verzins­liches Staatsdarlehen und zur Hälfte als staatlichen Zuschuss.

Den BAföG-Antrag stellen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Frankfurt:

Studierendenwerk Frankfurt/Main

Studierendenwerk Frankfurt

Die erforderlichen Bescheinigungen für die BAföG-Beantragung werden von Hochschullehrer:innen der einzelnen Fachbereiche ausgestellt, die dort als BAföG-Beauftragte benannt sind. Die jeweils für Sie zuständige Person können Sie in Ihrem Fachbereich erfragen.

Erste Infos zum BAföG erhalten Sie auf folgender Webseite:
BAföG

Der BAföG-Antrag kann online gestellt werden:
Zum digitalen BAföG-Antrag