ANERKENNUNGSVERFAHREN - ABLAUF

Ablauf des Anerkennungsverfahrens
 

Das Anerkennungsverfahren erfolgt in vier Schritten und ist in der Regel sechs Wochen nach Antragseingang abgeschlossen.
 

Schritt 1:

Bevor Sie einen Antrag im Anerkennungstool KommA stellen, empfiehlt es sich dringend, mit der oder dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Studiengangs Kontakt aufzunehmen und mit ihr:ihm das weitere Vorgehen zu besprechen.

Schritt 2:

Eröffnen Sie im Anerkennungstool KommA ein Anerkennungsverfahren und legen Sie Ihre Anerkennungsfälle an. Der Leitfaden für Studierende führt Sie in KommA ein und gibt wichtige Hinweise zur korrekten Antragstellung. Oder schauen Sie sich dafür einfach das Erklärvideo an. Nach Finalisierung des Antrags wird die oder der Anerkennungsbeauftragte automatisch per E-Mail informiert.

Schritt 3:
Der oder die Anerkennungsbeauftragte bewertet die erworbenen Kompetenzen kriteriengeleitet. Das bedeutet: Hochschulisch erbrachte Leistungen können anerkannt werden, sofern sie keinen wesentlichen Unterschied in Qualität, Niveau, Lernergebnissen oder Profil aufweisen. Leistungen, die außerhalb der Hochschule erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie den hochschulisch angebotenen Leistungen gleichwertig sind. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain. 

Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen in KommA den Bearbeitungsfortschritt Ihres Antrags. Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, finden Sie dort einen entsprechenden Kommentar.

Schritt 4:
Die oder der Anerkennungsbeauftragte entscheidet über die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags und dokumentiert die Entscheidung entsprechend in KommA. Das Ergebnis wird in der Studierendenakte dokumentiert. Bei einer positiven Entscheidung wird die Leistung direkt in Compass übernommen. Über Ablehnungen erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.