
Studienfinanzierung
Infos zur Finanzierung des Studiums und der Lebenshaltungskosten
Informationen des Deutschen Studierendenwerks zu den Besonderheiten des BAföG:
BAföG für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Das MainSWerk berät Sie individuell zu möglichen Leistungen nach dem BAföG und anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung:
Finanzierungsberatung des Studierendenwerk Frankfurt
Einige Stiftungen fördern den Lebensunterhalt insbesondere von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung:
Adressen und Ansprechpersonen von Stiftungen (barrierefrei)
Hilfen zur Hochschulbildung - studienbedingte Mehrbedarfe
Um die Teilhabe an Lehrveranstaltungen und dem Hochschulalltag zu gewährleisten, können technische Hilfsmittel wie z.B. Mikroportanlagen bei Hörschädigung, eine spezielle Software bei Sehbeeinträchtigung, persönliche Assistenz oder Mobilitätshilfen unterstützend eingesetzt werden. Dafür muss beim zuständigen Träger ein Antrag auf Hilfen zur Hochschulbildung (§ 75 SGB IX Leistungen zur Teilhabe an Bildung) gestellt werden. Für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung ist dessen überörtlicher Träger, der Landeswohlfahrtsverband (LWV Hessen), zuständig.
Hilfen zur Hochschulbildung (LWV Hessen)
Antrag auf Leistungen zur Eingliederungshilfe (PDF zum Download)
Anlage zu Hilfen zur Hochschulbildung (PDF zum Download)
Das Deutsche Studierendenwerk informiert über Hilfen und Unterstützungsleistungen im Studium sowie zu Voraussetzungen und zur Antragstellung:
FAQ des Deutschen Studierendenwerkes (PDF zum Download)