FAQ für die Zeit währen des Stipendienbezuges
FAQ - Stipendienprogramm
Das Stipendium hat eine monatliche Höhe von 300 EURO und wird in der Regel für 12 Monate gewährt.
Die Förderung dauert in der Regel mindestens zwei Semester und umfasst maximal die Regelstudienzeit. Für eine Weiterförderung müssen sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten im nächsten Jahr erneut bewerben.
Ja. Eine Folgeförderung ist möglich. Sie müssen sich erneut bewerben. Bitte beachten: Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang!
Ja. Gründe hierfür sind beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.
Hier ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden.
Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lassen sich die Stipendiatinnen oder Stupendiaten für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weitergezahlt.
Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Deutschlandstipendium-Bezug auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung