UNESCO-Lehrstuhl

Forschung und Lehre zu historischen Stadtlandschaften

UNESCO Chair on Historic Urban Landscapes and Heritage Impact Assessments

Der UNESCO-Lehrstuhl für historische Stadtlandschaften und Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen wurde durch Beschluss der UNESCO im April 2022 an der Hochschule RheinMain im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen eingerichtet. Er ist der einzige UNESCO-Lehrstuhl in Hessen und der einzige UNESCO-Lehrstuhl an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Deutschland. Lehrstuhlinhaber ist Prof. Dr.-Ing. Michael Kloos.

Zur Pressemitteilung

Zentrales Anliegen des UNESCO-Lehrstuhls ist es, den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung historischer Stadtlandschaften zu unterstützen, insbesondere wenn diese unter einem hohen Veränderungsdruck stehen und Teil der UNESCO-Welterbeliste sind. In solchen Städten stellen sich mit Blick auf ihre historische Substanz viele, oft kontroverse praktische Fragen. Um hierzu ziel- und lösungsorientierte Vorschläge zu liefern, bündelt der UNESCO Chair Expertise zu Fragen der Planung, des Managements und der Evaluierung von Projekten in UNESCO-Welterbestätten und entwickelt Strategien zur Konfliktprävention und Mediation. Dabei steht am UNESCO Chair die anwendungsorientierte Forschung, Lehre und Wissensvermittlung im Vordergrund.

Profil des UNESCO-Lehrstuhls

Die Sicherung kulturellen Erbes in städtischen Agglomerationen kann nur dann gelingen, wenn sie als zentraler Bestandteil der aktuellen Stadtentwicklung aufgefasst wird. Sie ist also per se eine interdisziplinäre Aufgabe. Diese interdisziplinäre Haltung ist auch wesentlicher Baustein des Studiengangs Baukulturerbe wie auch des Lehrgebiets für Sicherung und nachhaltige Entwicklung historischer Stadt- und Kulturlandschaften, an das der UNESCO-Lehrstuhl angegliedert ist. Sie drückt sich auch darin aus, dass in das Konzept des UNESCO-Lehrstuhls neun weitere Kolleg:innen aus unterschiedlichen Studiengängen des Fachbereichs Architektur und Bauingenieurwesen eingebunden sind. Hierdurch wird bestehendes Know-how für die Forschung gebündelt und es werden für die Lehre und die internationale Zusammenarbeit neue Impulse gesetzt.

  • Prof. Dr. techn. Dipl.-Ing. mag. Cristian Abrihan / Projektentwicklung im historischen Kontext
  • M.A. Baharak Ashrafi, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Promotionsanwärterin
  • Prof. Dr.-Ing. Anne Bantelmann-Betz / Denkmalpflege
  • Prof. Dr.-Ing. André Bruns / Mobilitätsmanagement und Verkehrsplanung
  • Prof. Dr.-Ing. Christoph Duppel / Konstruieren im historischen Kontext
  • Prof. Dr.-Ing. Georg Ebbing / Gebäudelehre und Entwerfen
  • Prof. Dr. Matthias Kowald / Mobilitätsverhalten
  • Prof. Dr. Manfred Loidold / Geoinformatik und Vermessung
  • Prof. Dr.-Ing. Corinna Rohn / Baugeschichte, Bauaufnahme, Bauerhaltung und Umnutzung

UNITWIN/UNESCO Chair-Programm

Der UNESCO-Lehrstuhl ist Teil des UNITWIN/UNESCO Chair-Programms, das 1992 durch die UNESCO ins Leben gerufen wurde, um die Umsetzung der Ziele der UNESCO in Bildung und Wissenschaft zu fördern. In Deutschland wird dieses Programm durch die Deutsche UNESCO-Kommission koordiniert. UNESCO-Lehrstühle zeichnen sich durch herausragende Forschung und Lehre in den Arbeitsgebieten der UNESCO aus. Zu den Prinzipien ihrer Arbeit gehören die internationale Vernetzung, insbesondere im Nord-Süd- und Nord-Süd-Süd-Bereich, sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs. UNESCO-Lehrstühle und UNITWIN-Netzwerke tragen zu einer weltweit ausgewogeneren Schaffung, Verbreitung und Anwendung von Wissen bei, um nachhaltige Entwicklung zu fördern. Im Netzwerk der UNESCO-Lehrstühle kooperieren derzeit mehr als 750 UNESCO-Lehrstühle und über 40 UNITWIN-Netzwerke in über 116 Ländern, um die Ziele der UNESCO in Wissenschaft und Bildung zu verankern.

Die Vereinten Nationen verabschiedeten 2015 die Agenda 2030, in der 17 Sustainable Developement Goals (SDG) als weltweite Entwicklungsleitlinien festgehalten sind. Diese Globale Nachhaltigkeitsagenda ist das Leitbild der deutschen UNESCO-Lehrstühle. Die internationale Vernetzung der UNESCO-Chairs mit ihren speziellen Profilen in Forschung und Lehre trägt dazu bei, die Nachhaltigkeitsagenda umzusetzen.

Das Netzwerk der UNESCO-Lehrstühle in Deutschland ist ebenso naturwissenschaftlich wie kulturwissenschaftlich geprägt. Gemeinsam ist allen UNESCO-Lehrstühlen in Deutschland die Arbeit am SDG 4 zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. Für den UNESCO Chair on Historic Urban Landscapes and Heritage Impact Assessments steht daneben das SDG 11 – Sustainable Cities and Communities – bei Forschung und Lehre im Fokus.
In einer gemeinsamen Ringvorlesung erläutern die deutschen UNESCO-Lehrstühle, wie sie konkret die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele unterstützen.

Ziel der Welterbekonvention ist es, das wichtigste natürliche und kulturelle Erbe der Menschheit zu identifizieren und zu schützen. Mit der World Heritage Convention (dt.: Welterbekonvention) hat die UNESCO das am weitesten reichende völkerrechtliche Übereinkommen geschaffen, das jemals von der internationalen Staatengemeinschaft zur Bewahrung ihres gemeinsamen kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen worden ist. Die Welterbekonvention trat am 17. Dezember 1975 in Kraft, sie ist ein internationaler Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten und den Vereinten Nationen. Bis heute haben 194 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, wodurch dieses prinzipiell als weltweit gültig angesehen werden kann. Mittlerweile sind mehr als 1.100 UNESCO-Welterbestätten im Rahmen der Welterbekonvention geschützt.

UNESCO-Welterbestätten werden in die Welterbeliste (engl.: World Heritage List) eingetragen, um sie für zukünftige Generationen zu sichern. Mittlerweile sind mehr als 1.100 UNESCO-Welterbestätten im Rahmen der Welterbekonvention geschützt. Die Zusammensetzung der Welterbeliste ist äußerst vielfältig, sie umfasst Kultur- und Naturerbestätten. Gemeinsam ist allen Welterbestätten ihr außergewöhnlicher universeller Wert, d. h. ihre Bedeutung nicht nur für nationale oder lokale Gemeinschaften, sondern für die gesamte Menschheit. Der Schutz und nachhaltige Erhalt dieser Stätten liegt somit in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft. Er wird durch die Anwendung des für die Kulturpolitik und den Naturschutz zentralen Instruments – der Welterbekonvention – sichergestellt.

Den inhaltlichen Rahmen der Forschung und Lehre des UNESCO-Lehrstuhls für historische Stadtlandschaften und Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen bildet die vom UNESCO-Welterbekomitee 2011 verabschiedete Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft. Diese Erklärung (36 C / Resolution 41, 2011) basiert auf der Anerkennung der Vielschichtigkeit von urbanen Welterbestätten und bezieht materielle sowie immaterielle Werte mit ein. Der Begriff „historisches Zentrum“ bzw. „Ensemble“ wird um urbane Kontextualisierungen erweitert: Freiräume und Gärten, visuelle Bezüge, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Prozesse werden mit einbezogen. Wörtlich heißt es:

„The historic urban landscape is the urban area defined as the result of a historic layering of cultural and natural values and attributes, extending beyond the notion of ‘historic centre’ or ‘ensemble’, to include the broader urban context or geographical setting. This wider context includes notably the site’s topography, geomorphology, hydrology and natural features, its built environment, both historic and contemporary, its infrastructures above and below ground, its open spaces and gardens, its land use patterns and spatial organization, perceptions and visual relationships, as well as all other elements of the urban structure. It also includes social and cultural practices and values, economic processes and the intangible dimensions of heritage as related to diversity and identity.“ (UNESCO, 2011)

Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen (KVP) bzw. Heritage Impact Assessments (HIA) werden vom UNESCO-Welterbekomitee seit einigen Jahren eingefordert, um Transformationen in Welterbestätten und deren Konsequenzen für den außergewöhnlichen universellen Wert zu evaluieren und zu bewerten. Auch die Beratungsorganisationen des Welterbekomitees, IUCN (Weltnaturerbestätten) und ICOMOS (Weltkulturerbestätten) können Empfehlungen zur Durchführung solcher Studien geben. Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen gehen explizit auf die Besonderheiten der Wertesystematik von Welterbestätten, v. a. den außergewöhnlichen universellen Wert respektive die Welterbekriterien, ein.

Für die Durchführung von Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen in Weltkulturerbestätten wurde von ICOMOS International eine Leitlinie erarbeitet, die sogenannte Guidance on Heritage Impact Assessments for Cultural World Heritage Properties 2011. Diese wurde kürzlich um eine weitere Leitlinie von der UNESCO und den Beratungsorganisationen des Welterbekommittees ICCROM, ICOMOS und IUCN ergänzt, das Guidance and Toolkit for Impact Assessments in a World Heritage Context.

Kontakt

Leitung des Lehrstuhls

Prof. Dr.-Ing. Michael Kloos

E-Mail: Michael.Kloos(at)hs-rm.de
Telefon: +49 611 9495-1414