BARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule RheinMain ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0).

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten der Hochschule RheinMain im zentralen Content-Management-System (CMS) Typo3.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0

Die Websites im CMS der Hochschule RheinMain sind nur teilweise mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

  • teilweise fehlerhafte Auszeichnungen von Überschriften sowie fehlerhafte Inhaltshierarchie
  • fehlende Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache auf der Startseite
  • teilweise fehlende alternative Beschreibungen für Bilder, Tabellen, Bedienelemente und Layout-Grafiken
  • teilweise fehlende alternative Linkbezeichnungen
  • meist nicht-barrierefreie Dokumente vorhanden
  • teilweise nicht ausreichender Kontrast von Texten und Bedienelementen
  • eingeblendete Inhalte sind nur teilweise mit Tastatur bedienbar – nicht alle Bereiche sind überspringbar
  • Anfahrtsskizzen sind meist nicht mit einer Anfahrtsbeschreibung versehen

2. Unverhältnismäßige Belastung

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden. Sie sollen sukzessive angepasst werden.
  • Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel für eingebundenen Videos stehen nur teilweise zur Verfügung.
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet.
  • Zitate sind nicht ausgezeichnet

Begründung für nicht barrierefreie Inhalte

Die Websites im CMS der Hochschule RheinMain wurden im Jahr 2016 erstellt und entsprechen daher nicht den aktuellen Anforderungen zur Barrierefreiheit. Aktuell (2023) führt die Hochschule RheinMain einen Relaunch dieser Websites durch. Eine Überarbeitung der bestehenden Websites ist deshalb nicht mehr sinnvoll.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. Mai 2020 erstellt bzw. zuletzt geprüft. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstprüfung.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen etwaige Mängel in der Umsetzung der Barrierefreiheit auf den Websites der Hochschule RheinMain auffallen oder Sie Fragen zur Barrierefreiheit unserer Angebote haben, wenden Sie sich gerne an:

Hochschule RheinMain
Beautragte oder Beauftragter Barrierefreiheit
N.N.
Tel.:
E-Mail

Durchsetzungsverfahren

Bei Konflikten hinsichtlich der Behebung vorhandener Barrieren von Webseiten und Anwendungen der Hochschule RheinMain können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle bei der zuständigen Landesbeauftragten für barrierefreie IT des Landes Hessen wenden.

Sollte Ihr Feedback an die oben genannte Kontaktmöglichkeit nicht innerhalb von sechs Wochen oder nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse wenden:

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Tel.: +49641 303-2902
E-Mail: LBIT(at)remove-this.rpgi.hessen.de

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für barrierefreie IT erhalten Sie auf der Website des Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) und der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie IT Hessen.

 

Informationen zur barrierefreien Hochschule RheinMain finden Sie in den informationsseiten zum Profil der Hochschule.