Hochschulsport Hochschule RheinMain

Hochschulsport

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Der Hochschulsport ist gemeinsam mit dem Competence & Career Center, dem Sprachenzentrum und dem Insititut Weiterbildung im Beruf (iwib) ein Bestandteil der neuen zentralen Einrichtung LehrLernZentrum.

Der Hochschulsport der Hochschule RheinMain bietet Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten die Möglichkeit sportlichen Interessen nachzugehen.

Ziel ist es, Studierenden, Lehrenden sowie sonstigen Beschäftigten ein attraktives Sportprogramm anzubieten.

Der Breitensport steht dabei im Mittelpunkt: Ein attraktives Angebot verschiedenster Sportarten soll dazu beitragen, sich vom Studien-  und Arbeitsalltag zu erholen, nette Leute kennenzulernen und außerhalb der Lehrveranstaltungen mal etwas Neues zu erproben. 

Allen leistungsorientierten Sportlerinnen und Sportlern bietet der Hochschulsport zahlreiche Möglichkeiten des organisierten Wettkampfsports. Jedes Jahr nimmt eine Vielzahl von Studierenden an Deutschen und Internationalen Meisterschaften teil. 

Das Angebot differiert an den Standorten Rüsselsheim und Wiesbaden. Informationen zum aktuellen Programm sind im Hochschulsportbüro und in der gedruckten Broschüre, die an allen Sandorten und Bibliotheken ausliegt, erhältlich.

Studentische Hilfskraft gesucht

Dir ist das Thema Gesundheit wichtig? Sport ist für dich kein Fremdwort? Dann bist du bei uns richtig! Komm zu uns ins Team, damit wir gemeinsam das Thema an der Hochschule RheinMain voran bringen  und neue kreative Ideen entwickeln können.

 

Wir suchen zum 01.04. eine neue studentische Hilfskraft für den Bereich "Gesundheit". 

 

Interesse geweckt? Dann melde dich jetzt unter hochschulsport@hs-rm.de.

 

Wir freuen uns auf dich!

Anmeldestart Hochschulsportkurse

Jetzt geht's los! Melde dich jetzt für unsere Hochschulsportkurse im Wintersemester 2023/2024 an.

Anmeldestart für Hochschulangehörige: Montag, 05.02.2024, 10:00 Uhr

Anmeldestart für Gäste: Montag, 05.02.2024

Kursbeginn: 19.02.2024

Hochschulsportprogramm Wintersemester 2023/2024

Das Wintersemester steht vor der Tür und unser Hochschulsport erstrahlt in neuem Glanz.  Gefällt es euch? Am kommenden Montag, 05.02. könnt ihr das neue Hochschulsportprogramm auf der Website einsehen. Seid gespannt.

Wir suchen dich für unsere Teams

Wir suchen Spielerinnen und Spieler verschiedenster Sportarten, von Bezirksliga bis Bundesliga, für unsere Hochschulteams zur Teilnahme an den Hochschulmeisterschaften und den adh-Einzelmeisterschaften, um gemeinsam weitere Erfolge feiern zu können! Bitte meldet Euch im Hochschulsportbüro.  

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Studium und Leistungssport an der HSRM

Die Initiative "Hessen schafft Wissen" hat in der neuen Folge drei unserer Spitzensportler auf ihrem Weg durch das Studium begleitet.

Lena Bauer (Rollkunstlauf), Lucas Matzerath (Schwimmen) und Markus Seifert (Judo) gewähren Einblicke in ihren Alltag, sprechen über ihre Motive, über Herausforderungen, über ihre Passion und ihre Ziele. Und darüber, wie sich Studium und Leistungssport vereinbaren lassen.

 

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Sportprogramm Wintersemester 2023/2024

05. Februar 2024

Veröffentlichung des neuen Sportprogramms für das WS 23/24

05. Februar 2024

Start der Online-Anmeldung für alle Kurse

05. Februar 2024

Start der Online-Anmeldung für Gäste

19. Feburar 2024

Offizieller Beginn des Wintersemesters 2023/2024 - Beginn der Kurse vorlesungsfreie Zeit

06. März 2024

Bezahlung der Kursgebühr per Lastschriftverfahren

19. Februar 2024 -
29. März 2024

Sportprogramm vorlesungsfreie Zeit Wintersemester 2023/2024

Pokal- und Turnierwettkämpfe 2023

  • DHM Tennis, 21. bis 23. Mai 2024, in Wiesbaden
  • DHM Golf, 21.und 22. September 2024, in Idstein

Exkursionen 2024

  •  voraussichtlich Skiexkursion im März 2024

Kurse in der vorlesungsfreien Zeit

Das Programm für die vorlesungsfreie Zeit steht ab 05. Februar 2024 unter "Programm A-Z" zur Verfügung.

 

Anmeldung

Eine verbindliche Anmeldung für alle Kurse erfolgt online über das Sportprogramm A-Z unter Anmeldung und Bezahlung.

Ab Montag, den 05.02.2024 können Sie sich auf unserer Hochschulsport-Webseite für ALLE Kurse des Hochschulsports in der vorlesungsfreien Zeit anmelden!

 

Kursgebühren und Bezahlung

Die Kosten für gebührenpflichtige Kurse belaufen sich i.d.R. auf EUR 20,00 pro Kurs.

Ab sofort können die Kurse direkt online über Lastschriftverfahren bezahlt werden. Mit der Kursbuchung ist die Bezahlung per Lastschriftverfahren verbunden. Bitte dazu auch die AGBs beachten.

Sportprogramm A-Z

Du bist auf Kurssuche? Dann schau mal hier:

Auch in diesem Winter bieten wir Euch wieder Hochschulsport-Kurse an.

Ab Montag, den 05.02.2024 könnt Ihr die neuen Kurse hier einsehen.

Die Kurse starten am Montag, den 19.02.2024.

Ab Montag, den 05.02.2024 könnt Ihr Euch an dieser Stelle für die Hochschulsport-Kurse im Wintersemester 2023/2024 anmelden und per Lastschriftverfahren den gewählten Kurs auch direkt bezahlen. Mit der Kursbuchung ist die Bezahlung per Lastschriftverfahren verbunden.

Die Preise verstehen sich pro Kurs für Studierende/Mitarbeiter/Gäste. Bitte dazu auch die AGBs und die Datenschutzerklärung beachten.

 

Viel Spaß beim Stöbern, Aussuchen und Mitmachen!

 

Welcher Kurs passt in meinen Stundenplan?

Schaut einfach mal in der aktuellen Wochenübersicht oder nutzt die Kursprogrammsuche.

Kursprogramm nach Bereichen

Unsere Spitzensportler:innen

Als Partnerhochschule des Spitzensports (in Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Hessen und dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband) unterstützt die Hochschule RheinMain Studierende, die auf Wettkampfniveau Sport treiben, mit einer möglichst flexiblen Studienplanung, nimmt Rücksicht auf Fehlzeiten aufgrund von Wettkämpfen und Meisterschaften und stellt den Sportlerinnen und Sportlern mit  Meike Kaltenbach und Johanna Kreutzer vom Hochschulsport kompetente Ansprechpartnerinnen für alle Fragen der Vereinbarkeit von Studium und Sport zur Seite. Außerdem fungiert in jedem Fachbereich eine Professorin oder ein Professor als Tutor für die Leistungssportler.

In der Serie „Spitzensport und Studium“ stellen wir genau diese Studierenden unserer Hochschule vor, die neben dem Studium viel Zeit in den Sport investieren und dort national wie international Erfolge feiern.

Alumni:

Profilquote erleichtert Spitzensportlerinnen und -sportlern den Hochschulzugang

Seit dem Wintersemester 2016/2017 existiert die Profilquote für Spitzensportlerinnen und - sportler im Land Hessen und ermöglicht so Leistungssport und Ausbildung zu verbinden.

Wir suchen Dich für unser Team!

Wir suchen Spielerinnen und Spieler verschiedenster Sportarten, von Bezirksliga bis Bundesliga, für unsere Hochschulteams zur Teilnahme an den Hochschulmeisterschaften und den adh-Einzelmeisterschaften, um gemeinsam weitere Erfolge feiern zu können! Bitte meldet Euch im Hochschulsportbüro

Kooperation mit der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung

Seit dem Wintersemester 2015/16 gehen die Hochschule RheinMain und die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) gemeinsame Wege. Die Kooperation beinhaltet ein gemeinsames Sportprogramm, die gemeinsame Nutzung von Sportstätten und Wettkampfgemeinschaften bei Pokal- und Turnierwettkämpfen. Ziel der Kooperation ist es bessere Bedingungen für studierende Sportler und die Ausrichtung von Hochschulmeisterschaften zu schaffen.

Partnerhochschule des Spitzensports

Als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hessen unterzeichnete die Hochschule RheinMain die Kooperationsvereinbarung "PartnerHochschulen des Spitzensports" mit den beiden Kooperationspartnern, dem Olympiastützpunkt Hessen im Landessportbund Hessen e.V. und dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh).

Ziel dieser Vereinbarung ist es, studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern zeitgleich eine sportliche Karriere und eine akademische Ausbildung zu ermöglichen. Organisatorische Probleme im Studium aufgrund ihres sportlichen Engagements sollten dabei soweit wie möglich ausgeglichen werden.

Zur Kooperationsvereinbarung (PDF 103 KB)

Entschließung des Deutschen Bundestages zur Förderung des Spitzensports an den Hochschulen (PDF 87 KB) 

Spitzensport und Hochschulstudium (PDF 215 KB) - Gemeinsame Erklärung von Kultusministerkonferenz, Sportministerkonferenz, Deutschem Olympischen Sportbund und Hochschulrektorenkonferenz

Unsere sportlichen Kooperationen

Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband 

Der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband (adh) ist der 1948 gegründete Dachverband des Hochschulsports in Deutschland. Ihm gehören über 190 Mitgliedshochschulen an. Der adh vertritt damit ca. 2,4 Millionen sporttreibende Hochschulangehörige. Studierende und Bedienstete aller deutschen Hochschulen können an den vom adh organisierten Sportwettkämpfen (Deutsche Hochschulmeisterschaften, Deutscher Hochschulpokal, adh-Open etc.) teilnehmen. Der adh nominiert die Sportler, die an Studierendenweltmeisterschaften, der Universiade und an Europäischen Hochschulmeisterschaften teilnehmen.

Aktuelle Wettkampf- und Bildungsveranstaltungen des adh:
Nationaler Wettkampfsport
Seminare - Workshops - Fortbildungen

Deutscher Olympischer Sportbund

Der Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) vertritt die Interessen seiner Mitgliedsverbände gegenüber Bund, Ländern und Gemeinden und in allen gesellschaftspolitischen und kulturellen Bereichen. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit gesellschaftspolitischen Institutionen wie Kirchen, Parteien, Wohlfahrtsverbänden, kulturellen Einrichtungen, Gewerkschaften und Wirtschaftsorganisationen.

Duale Karriere im Spitzensport

Erfolgsgeschichten

Landessportbund Hessen

Der Landessportbund Hessen (lsb h) ist die Vereinigung aller hessischen Sportvereine und -verbände mit insgesamt mehr als 2,1 Mio. Mitgliedern. Er vertritt als Dachorganisation der über 7.800 Sportvereine, die ein flächendeckendes Sportangebot garantieren, die Interessen des Sports in Hessen.

 

Wir danken folgenden Sportvereinen und Clubs für Ihre Unterstützung:

 

Team des Hochschulsports

Hochschulsportleitung

Meike Kaltenbach
E-Mail: meike.kaltenbach@hs-rm.de

Mitarbeiterin

Johanna Kreutzer
E-Mail: johanna.kreutzer@hs-rm.de

Studentische Hilfskräfte

Lucas Roland Kraus
E-Mail: LucasRoland.Kraus(at)remove-this.hs-rm.de

 

Büro Standort Wiesbaden

LehrLernZentrum
Kurt-Schumacher-Ring 18,
65197 Wiesbaden,
Hochschule RheinMain,
Gebäude C - Raum 2.04
Telefon: +49 611 9495-1580 oder -1582
Öffnungszeiten: Mo - Do 08:00 - 13:00 oder nach Vereinbarung

Büro Standort Rüsselsheim

Am Brückweg 26,
65428 Rüsselsheim,
Gebäude A, Raum A016
Öffnungszeiten: nach vorheriger Vereinbarung
 

Feedback

Wenn Euch am Hochschulsport etwas nicht gefällt oder Ihr Wünsche habt, wendet Euch bitte direkt an das Hochschulsportbüro. Dieses ist in seinem Bemühen, den Hochschulsport den Bedürfnissen aller Hochschulangehörigen anzupassen, für jede Anregung dankbar.
 

Folge uns auf Facebook

Dir gefällt der Hochschulsport der Hochschule RheinMain?

Infos und Fotos zu den Hochschulsportaktivitäten findet ihr auf Instagram oder Facebook.

Videos zur den Hochschulsport-Events findet ihr auf unserem Youtube-Kanal.

Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit

Schönbergstraße 100

65199 Wiesbaden

 

Ansprechpartner / Koordination für Hochschulsport & Spitzensport

Christoph Zinner

E-Mail: hochschulsport(at)remove-this.hfpv-hessen.de

 

Sportreferat

Philip Jüttner

E-Mail: sportreferat(at)remove-this.hfpv-hessen.de 

Was du schon immer wissen wolltest, auf einen Blick:

1. Wer darf am Hochschulsport teilnehmen?

  • Der Hochschulsport richtet sich an alle Studierende, Mitarbeitende und Lehrende der HSRM. Zusätzlich ist die Teilnahme für Studierende der HöMS und der JGU Mainz aufgrund einer Kooperation möglich. Soweit es die Kapazität des Hochschulsportangebots erlaubt, können auch Gäste, also Nichtmitglieder der oben genannten Hochschulen, als Teilnehmende zugelassen werden.
  • Personen, die keinen Nachweis über die Buchung haben, dürfen nicht am Kurs teilnehmen.

2. Wie kann ich mich für einen Kurs anmelden?

  • Die Anmeldung für die Kurse erfolgt ausschließlich über unsere Website. Für die Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben, die nur zum Zweck der Kursorganisation verwendet werden. Studierende der HSRM, der HöMS oder der JGU Mainz müssen ihre Matrikelnummer angeben, damit der Studierendenstatus verifiziert werden kann. Zum ersten Kurstermin muss ein Berechtigungsausweis in Form des Teilnahmetickets in Verbindung mit dem Studiausweis und einem gültigen Lichtbildausweis erfolgen. 
  • Bei Fragen oder Problemen im Zuge der Kursanmeldung steht das Team des Hochschulsports gerne zur Verfügung. Zur Anmeldung.

3. Was kostet ein Hochschulsport-Kurs?

  • Für die Teilnahme an den Präsenzkursen ist ein Kursbeitrag fällig, der bei jedem Angebot gesondert aufgeführt ist. Der aufgeführte Preis fällt einmalig für die Teilnahme am gewählten Sportkurs im gesamten Zeitraum an.
  • Die Preisstaffelung ist wie folgt:
    • 10 €/Semester für Mannschaftssport
    • 20 €/Semester für 60-minütige Fitnesskurse
    • 30 €/Semester für 90-minütige Fitnesskurse
    • 50 €/Semester für Boulderkurse
    • Preise für einzelne Kurse können variieren.

4. Wie werden die Kursgebühren entrichtet?

  • Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren nach erfolgter verbindlicher Anmeldung. Die Kursgebühr wird einmalig zum Anfang des jeweils aktuellen Kurszeitraums eingezogen. 
  • Sollte die Bezahlung nicht erfolgen können, wird die Anmeldung storniert und die zuvor ausgestellte Teilnahmeberechtigung entzogen. Hieraus entstehende Kosten für die Rücklastschrift sind vom Teilnehmenden zu tragen. Gleiches gilt bei einem fehlerhaften Lastschriftverfahren aufgrund fehlender Kontendeckung oder Angabe falscher Kontaktdaten. Die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 8,50 Euro sind vom Teilnehmenden zu tragen.

5. Kann ich meinen Kurs stornieren?

  • Ein Rücktritt nach erfolgter Buchung ist nur bedingt möglich. Nach Kursbeginn ist eine Erstattung der Kursgebühren nicht mehr möglich. Einzelheiten dazu sind den AGBs zu entnehmen.
  • Bei jeglichem Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 fällig, die mit der zurückzuerstattenden Kursgebühr aufgerechnet wird.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen behält sich das Team des Hochschulsports vor, die Person für das restliche Semester sowie für das folgende Semester für jegliche Angebote des Hochschulsports zu sperren.
  • Bei Hochschulsportangeboten von Kooperationspartnern gelten die in den Geschäftsbedingungen der jeweils beteiligten Kooperationspartner festgelegten Stornoregelungen zur Anwendung, wenn damit niedrigere Ersatzleistungsansprüche verknüpft sind als durch Anwendung der oben aufgeführten Regelungen.

6. Wie bekomme ich kurzfristige Änderungen und Ausfälle von Kursen mit? Wie kann ich die Kursleitung erreichen?

  • Kurzfristige Änderungen zu den Kursen oder Kursausfälle werden durch die jeweilige Kursleitung direkt an alle Teilnehmenden an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse kommuniziert.
  • per E-Mail, siehe Kursleiter-Formular.

7. Kann ich auch nach Kursbeginn zum laufenden Kurs dazustoßen?

  • Sofern noch freie Kapazitäten verfügbar sind, können Kurse regulär über unsere Website gebucht werden. Ein Anspruch auf eine reduzierte Kursgebühr besteht dabei nicht.

8. Kann ich für ein Probetraining in den Kurs kommen?

  • Ein Probetraining ist nicht möglich. Alle Kurse sind ab dem ersten Kurstermin anmeldepflichtig! Ein Kurswechsel ist nur in den ersten beiden Kurswochen nach Rücksprache mit dem Hochschulsport-Team möglich. Für eine Umbuchungen bitte eine E-Mail schreiben.
  • Dies gilt nicht für Kurse von externen Partnern (Ballett, Aikido, ...).

9. Versicherung / Unfälle

  • Im Rahmen der regulären Hochschulsportveranstaltungen sind alle Studierenden bei der Unfallkasse Hessen versichert. Voraussetzung hierfür ist eine Anmeldung für den Kurs. Im Falle eines Unfalls gilt es zunächst, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Unmittelbar danach muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden, die beim Hochschulsport oder im Studierendensekretariat eingereicht werden muss.

10. Warum muss ich meine Emailadresse hinterlegen?

  • Um aktuelle Informationen über die Kurse erhalten zu können, benötigen wir eine E-Mail-Adresse. Die E-Mail-Adresse sowie weitere Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Kursverwaltung verwedet.

11. Wer haftet bei Diebstahl oder Beschädigung?

  • Schadensersatzansprüche gegen die HSRM bestehen im Rahmen des Hochschulsportangebotes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die HSRM, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.
  • Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Sportanlagen übernimmt die HSRM keine Haftung. Die Teilnehmer werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen.

12. Muss ich etwas zum Kurs mitbringen?

  • Da jeder Kurs andere Materialien verwendet, wird sich die Kursleitung am Anfang des Kurses mit einer Liste der mitzubringenden Materialien melden. Generell bitte immer in geeigneter Sportkleidung zum Kurs erscheinen.

13. Wo muss ich melden, wenn ich an einer Meisterschaft teilnehmen möchte?

  • Du möchtest an Deutschen Hochschulmeisterschaften (DHM), an adh-Open oder anderen nationalen Wettkämpfen teilnehmen oder du bist Mitglied einer Sportmannschaft, die gerne an Studierendenwettbewerben teilnehmen möchte? Dann melde dich beim Team des Hochschulsports.

14. Du hast immer noch eine offene Frage?

  • Dann melde dich bei uns.

Teilnahmebedingungen für das Kursangebot des Allgemeinen Hochschulsports der Hochschule RheinMain

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Teilnahmebedingungen am Kursangebot des Hochschulsports der Hochschule RheinMain University of Applied Sciences Wiesbaden Rüsselsheim, Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden (nachfolgend HSRM).

Mit der Anmeldung zum Hochschulsportangebot oder der Teilnahme am Hochschulsport erkennt der/die Teilnehmende die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 

1. Teilnahmeberechtigung

a. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder (Studierende und Beschäftigte)

  • der HSRM und
  • der nachfolgend genannten kooperierenden Hochschulen
  • Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Saarstr. 21, 55122 Mainz,
  • Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, Schönbergstraße 100, 65199 Wiesbaden

b. In Ausnahmefällen und soweit es die Kapazität des Hochschulsportangebots erlaubt, können auch Gäste, also Nichtmitglieder der oben genannten Hochschulen, als Teilnehmer zugelassen werden.

c. Für die Teilnahme an den Angeboten ist ein Entgelt zu zahlen. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Zugehörigkeit des Teilnehmenden zu einer der folgenden Statusgruppen:

  1. Studierende der HSRM, der HöMS Wiesbaden und der JGU Mainz
  2. Beschäftigte der HSRM
  3. Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppen zuzuordnen sind.

 

2. Allgemeine Teilnahmebestimmungen

  • Der Zutritt zu allen Räumen und Sportstätten, die bei Hochschulsportangeboten genutzt werden, ist im Rahmen des Hochschulsports nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.
  • Die Hallen dürfen nur in sauberen Hallenschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden, die ausschließlich in Sporthallen benutzt werden. Für sämtliche Außensportarten gelten weitere Vorschriften bezüglich des Schuhwerks, die in den jeweiligen Benutzungsordnungen aufgeführt sind. Bei den Kursangeboten ist geeignete und dem Rahmen angemessene Kleidung zu tragen. Diesbezügliche Hinweise in den jeweiligen Kursbeschreibungen sind zu beachten.
  • Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleitenden und Teilnehmenden in Veranstaltungen des Hochschulsports ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
  • Der Hochschulsport der HSRM ist berechtigt, während der Veranstaltungen Fotos und Filmaufnahmen anzufertigen. Die Fotos und Filmaufnahmen dürfen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt vom Hochschulsport der HSRM veröffentlicht werden. Teilnehmende treten dabei die Rechte am Bild an den Hochschulsport der HSRM ab.
  • Das Mitführen von Tieren bei Hochschulsportangeboten ist grundsätzlich verboten.
  • Für die Nutzung aller Sportstätten gelten ferner die Benutzungsordnungen der jeweiligen Anlage, die Regelungen zur sachgerechten und zweckbestimmten Nutzung enthalten. Die Benutzungsordnungen sind verbindlich.
  • Den Anweisungen der Übungsleiter/innen sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten. Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Hochschulsportangeboten zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen können.

 

3. Anmeldung für alle Kurse im Sportprogramm

a. Die verbindliche Anmeldung für ALLE Kurse ist seit 2018 nur noch online über die Homepage des Hochschulsports der Hochschule RheinMain möglich. Detaillierte Informationen zu den Kursen können unter "Programm A-Z" eingesehen werden.

b. Für alle Hochschulsportangebote gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Eine Anmeldung zu einem Hochschulsportangebot ist für alle Kurse erforderlich. Jedes Angebot ist mit einer Kurs-Nr. versehen und muss unter dieser einzeln über das Online-Anmeldeportal des Hochschulsports gebucht werden.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen stellt die Anmeldung lediglich ein Angebot an die HSRM zum Abschluss eines Vertrages dar. Die HSRM nimmt dieses Angebot bei entsprechender Kapazität an, indem sie der/dem Teilnehmenden eine automatische Bestätigungs-E-Mail zusendet. Hierdurch entsteht eine verbindliche Vereinbarung zwischen der HSRM und der/dem Teilnehmenden.

c. Persönliches Erscheinen der/des Teilnehmenden mit Berechtigungsnachweis zum ersten Kurstermin ist Pflicht. Erfolgt dies nicht, wird der Platz im Kurs freigegeben. Dies gilt entsprechend für Exkursions-Vorbesprechungen.

Auch zu allen weiteren Kursterminen ist stets ein Berechtigungsnachweis mitzubringen:

Dieser erfolgt über das ausgedruckte Teilnahmeticket, in Verbindung mit dem Studiausweis und einem gültigen Lichtbildausweis. Das Teilnahmeticket wird am Ende der erfolgreichen Kursanmeldung online angezeigt. Es kann ausgedruckt mitgeführt oder als PDF auf dem Smartphone runtergeladen werden.

d. Das Teilnahmeticket ist nicht übertragbar.

e. Bei Kontrollen durch das Personal des Hochschulsports sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist dieser Berechtigungsnachweis vorzulegen. Personen, die sich nicht entsprechend ausweisen können, wird die Teilnahme am Kurs und der Zutritt zu den Sportstätten verweigert.

 

4. Kosten

a. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren. Mit der Anmeldung ermächtigt die oder der Teilnehmende den Hochschulsport der HSRM widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen. Sollte die Bezahlung nicht erfolgen können, wird die Anmeldung storniert und dem Teilnehmenden damit die Teilnahmeberechtigung entzogen. Hieraus entstehende Kosten für die Rücklastschrift sind vom Teilnehmenden zu tragen. Sollte die Lastschrift aufgrund fehlender Kontendeckung oder Angabe falscher Kontaktdaten nicht möglich sein, sind die hieraus entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 8,50 Euro vom Teilnehmenden zu tragen.  

b. Mit der Anmeldung eines Kurses und nach Ablauf der Schnupperwoche verpflichtet sich die/der Teilnehmende zur Zahlung der in der Kursbeschreibung angegebenen Kursgebühr entsprechend den Angaben der Bestätigungs- E-Mail (Zahlungsort, Zahlungsfrist, …).

c. Die so frei gewordenen Plätze werden daraufhin wieder für die Anmeldung freigegeben. Sie können dann wieder über das Online-Anmeldeportal des Hochschulsports entsprechend Ziffer 3 dieses Vertrages bis zum Sonntag der zweiten Semesterwoche angemeldet werden.

 

5. Rücktritt der/des Teilnehmenden

a. Ein Anspruch auf Rücktritt von der Vereinbarung seitens der/des Teilnehmenden besteht grundsätzlich nicht.

b. Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn kann in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung gegenüber dem Hochschulsport die Kursgebühr entsprechend der Erstattungsregelungen (s. Ziffer 6 dieses Vertrages) erstattet werden.

c. Der Rücktritt muss stets schriftlich gegenüber dem Hochschulsport (hochschulsport@hs-rm.de) geltend gemacht werden. Entscheidend für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Hochschulsport.

 

6. Erstattungsregelungen

a. Allgemeine Erstattungsregelungen

  • Ab 14 Tage vor Kursbeginn: 70%
  • Ab 7 Tage vor Kursbeginn:                      50%
  • Später als 7 Tage vor Kursbeginn:        20%
  • Nach Beginn eines gebuchten Kurses:   0%

b. Erstattungsregelungen für Sport-Exkursionen und "feel connected & get in motion" - Angebote

  • Ab 6 Wochen vor Exkursionsbeginn:     70%
  • Ab 3 Wochen vor Exkursionsbeginn:    50%
  • Ab 2 Wochen vor Exkursionsbeginn:     20%
  • Ab 1 Woche vor Exkursionsbeginn:       0%

c. Die Kursgebühr kann jeweils bis zu 100% erstattet werden, sofern die vom Kurs zurücktretende Person vor Beginn des Kurses eine dritte teilnahmeberechtigte Person zur verbindlichen Übernahme des entsprechenden Angebots (und der damit verbundenen Kosten) veranlasst oder der durch Rücktritt frei gewordene Platz über den Hochschulsport einem/einer anderen Teilnahmeberechtigten vermittelt werden kann.

d. In begründeten Ausnahmefällen ist bis zwei Wochen nach Beginn des Kurses ein Rücktritt vom Vertrag unter Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. ärztliches Attest) möglich, insbesondere bei Verletzung der/des Teilnehmenden, die sie/ihn an der Kursteilnahme hindern. Der Kursbeitrag wird in diesem Fall zu 100% erstattet.

e. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich erst nach Abschluss des Kurses.

f. Bei jeglichem Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 fällig, die mit der zurückzuerstattenden Kursgebühr aufgerechnet wird.

g. Werden Hochschulsportangebote unter Einbindung von Kooperationspartnern realisiert, kommen die in den Geschäftsbedingungen der jeweils beteiligten Kooperationspartner festgelegten Stornoregelungen zur Anwendung, wenn damit niedrigere Ersatzleistungsansprüche verknüpft sind als durch Anwendung der oben aufgeführten Regelungen.

 

7. Umbuchung

Ein Anspruch der/des Teilnehmenden auf Umbuchung des gewählten Kurses nach Vertragsschluss/ Zusendung der Bestätigungs-E-Mail besteht nicht. Der Wechsel von einem Kurs zu einem anderen ist nur über den Weg des Rücktritts von einem Kurs entsprechend den Regelungen der

Ziffer 5 dieses Vertrages und einer im üblichen Verfahrensweg durchzuführenden Buchung des gewünschten Kurses möglich.

8. Kursausfall bzw. -absage

a. Alle Kurse des Hochschulsports werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die vorgeschriebene Mindestzahl von 8 Teilnehmenden erreicht wird. Ausnahmen können von den Verantwortlichen des Hochschulsports genehmigt werden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird der Kurs ersatzlos abgesagt oder mit anderen Kursen vom Hochschulsport zusammengelegt. In diesen Fällen können Teilnehmende einen anderen Kurs ihrer Wahl im laufenden Programm belegen, sofern noch freie Kapazitäten verfügbar sind oder vom gebuchten Kurs zurückzutreten. Bereits gezahlte Kursgebühren werden dann zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

b. Angekündigte Veranstaltungen können ohne Anspruch auf Ersatzleistung aus folgenden Gründen ausfallen:

  • der Kurstag fällt auf einen Feiertag oder in eine vorlesungsfreie Zeit,
  • die Kursleitung ist verhindert und dem Hochschulsport gelingt es nicht kurzfristig eine qualifizierte Vertretung zu finden,
  • Störungen des Betriebsablaufes (durch Bauarbeiten, Reparaturen, etc.),
  • die jeweilige Sportstätte ist durch Wettkämpfe, Turniere, Fortbildungen oder andere Veranstaltungen belegt,
  • abweichender Betriebszeiten in externen Gebäuden (z.B. kein Betrieb in Schulsporthallen in den Schulferien)
  • Witterungsbedingungen sowie
  • höherer Gewalt.

Der Ausfall eines Termins führt zu keinen Regressansprüchen gegen die HSRM.

 

9. Versicherung

Allen Teilnehmenden am Hochschulsport wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen. Außerdem wird insbesondere Teilnehmenden, die nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen, empfohlen für eine entsprechende und ggf. weitergehende Absicherung (z.B. Haft-, Unfall- und Krankenversicherung) selbst Sorge zu tragen. Für die Teilnahme an Sporttouren wird zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der gewählte Versicherungsschutz sollte die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten umfassen.

a. Immatrikulierte Studierende der HSRM sind in die gesetzliche Unfallversicherung (UKH) einbezogen, soweit sie sich ernstlich an der HSRM aus- oder weiterbilden. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht bei Unfällen, die Studierende in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule erleiden. Hierunter fallen im Zusammenhang mit dem Hochschulsport nur der Besuch der offiziellen Kurse des Allgemeinen Hochschulsports der HSRM und der kooperierenden Hochschulen und Kurseinheiten von kooperierenden Vereinen, welche innerhalb des organisierten Übungsbetriebes des Hochschulsports während festgesetzter Zeiten und unter Leitung eines/einer bestellten Übungsleitenden stattfinden sowie die Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen der Hochschule RheinMain. Für den freien Übungs- und Spielbetrieb besteht kein Versicherungsschutz. Ein weitergehender Versicherungsschutz besteht nicht. Unfallmeldungen sind unverzüglich mittels Formblatt (erhältlich im Hochschulsportbüro) an das Studentensekretariat zu richten.

b. Studierende und Bedienstete der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung genießen bei den Veranstaltungen des Hochschulsports nur den für sie im privaten Bereich bestehenden Versicherungsschutz.

c. Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte der HSRM genießen als Teilnehmende am Allgemeinen Hochschulsport nur den für sie im privaten Bereich bestehenden Versicherungsschutz. Denn Beschäftigte unterfallen dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nur, soweit sie einen Arbeitsunfall erleiden und Beamtinnen/Beamten haben nur einen Anspruch auf Unfallfürsorge soweit sie einen Dienstunfall erleiden. Sportunfälle im Rahmen des Hochschulsports gelten in der Regel weder als Arbeits- noch als Dienstunfall. Es besteht daher bei Sportunfällen im Rahmen des Hochschulsports weder ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung noch ein Anspruch auf Unfallfürsorge.

d. Gäste, die am Hochschulsport teilnehmen, sind nicht gesetzlich unfallversichert.

 

10. Haftung

a. Schadensersatzansprüche gegen die HSRM bestehen im Rahmen des Hochschulsportangebotes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die HSRM, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.

b. Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Sportanlagen übernimmt die HSRM keine Haftung. Die Teilnehmer werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen.

 

11. Unfall

Im Rahmen der regulären Hochschulsportveranstaltungen sind alle Studierenden bei der Unfallkasse Hessen versichert. Im Falle eines Unfalls gilt es zunächst, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Unmittelbar danach muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden, die Ihr beim Hochschulsport oder im Studierendensekretariat einreicht.

 

 

Datenschutzerklärung

Die im Anmeldeformular eingegebenen Daten werden zum Zweck der Anfrage gespeichert. Die Hochschule verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich für die Bearbeitung der oben angegebenen Anfrage zu verwenden. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung