Rechtliches an der
Hochschul- und Landesbibliothek

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Die Benutzungsordnung für die Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain finden Sie hier.

an den Standorten Bertramstraße, Kurt-Schumacher-Ring, Unter den Eichen, Rüsselsheim

  • HDS-Kennung für Internet-PCs und Campus-WLAN nötig.
  • Nutzung von eduroam (für Angehörige teilnehmender Hochschulen).

am Standort Rheinstraße

  • Internet-PCs: Angemeldete Bibliotheksbenutzer, die mindestens 18 Jahre alt sind, melden sich mit ihrer Benutzernummer und dem Passwort an. Die Internetnutzung ist auf eine halbe Stunde pro Tag begrenzt, die in 15 Minuten-Blöcke eingeteilt werden kann.
  • Unverschlüsseltes WLAN für alle: "Gast-HLB", ohne Passwort und Altersbeschränkung. Allerdings: kein Zugriff auf lizenzierte Angebote der HLB.
  • HSRM-Angehörige können auch das Campus-WLAN nutzen (Anmeldung über HDS-Kennung).
  • Nutzung von eduroam (für Angehörige teilnehmender Hochschulen).

Anleitungen zum Einrichten von WLAN und Eduroam

Die Gebühren werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK) erhoben.

Die Gebühren für einige Bibliotheksservices haben sich zum 04.03.2023 geändert. Grund ist die Aktualisierung der Anlage der Verwaltungskostenordnung des HMWK.

Mahnungen wegen Überschreitung der Leihfrist (je Medium)

1. Mahnung

3,00 €

2. Mahnung (14 Tage nach der 1. Mahnung)

3,00 € (+ 3,00 € der 1. Mahnung, also 6,00 €)

3 Mahnung (14 Tage nach der 2. Mahnung)

6,00 € (+ 6,00 € der 1. + 2. Mahnung, also 12,00 €)

Bearbeitung bei Verlust oder Beschädigung

Neuausfertigung eines in Verlust geratenen Bibliotheksausweises oder Abmeldung bei verlorenem Ausweis

20,00€

Verfahren bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums (je Medium)

15,00€

Bestellung von Literatur im deutschen Leihverkehr (Fernleihe)

je Band oder Stück

2,00 €

je Aufsatzkopie bis 20 Seiten

2,00 €

jede weitere Seite

0,15 €

Die Leihverkehrsordnung regelt den Leihverkehr zwischen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain übt das regionale Pflichtexemplarrecht aus.

Informationen für Ablieferer

 

Das Bestell- und Ausleihverfahren von Büchern und sonstigen Materialien sowie der Zugang zum freien Internet sind in der Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain automatisiert. Dafür müssen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Aufgrund Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS GVO) vom 24. Mai 2016 ist die Hochschule RheinMain verpflichtet, die Bewerber/innen über die Erhebung personenbezogener Daten in einer automatisierten Datei zu informieren. Für die Datenerhebung ist die Präsidentin der Hochschule RheinMain Prof. Dr. Eva Waller, Unter den Eichen 5, 65195 Wiesbaden verantwortlich.

Informationen zur Datenerhebung (Art. 12, 13 DS GVO)

Im Rahmen einiger Bibliotheksführungen kommt die Anwendung Actionbound zum Einsatz. Auch hier werden Daten erhoben (Datenschutzerklärung Actionbound, Stand: 28.09.2022).

Hinsichtlich der Datenerhebung im Rahmen der Literaturveraltungsprogramme Citavi und Zotero beachten Sie bitte die jeweiligen Nutzungshinweise.

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Ausführliche Informationen

In der Lehre und Forschung werden in großem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte genutzt und produziert. Der Umgang mit solchen Inhalten sowie deren Schutz wirft häufig Fragen auf.

Im Sommer 2019 haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) eine Handreichung zum Thema „Urheberrecht in der Wissenschaft“ erarbeitet. Darin finden Sie beispielsweise Informationen zur Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken für die Lehre und Forschung im Hochschulbereich.

Die Handreichung steht unter der Creative Commons-Lizenz CC BY-SA 4 und kann auf der Website des BMBF heruntergeladen oder als Printausgabe bestellt werden: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/was-forschende-und-lehrende-wissen-sollten.html