Fördernde
Gemeinsam haben wir die Möglichkeit den Studierenden unserer Hochschule RheinMain ein Stipendium von 300 Euro monatlich für mindestens zwei Semester zu ermöglichen. Hierbei werden 150 EURO monatlich von Ihnen als Unternehmen oder privatem Förderer benötigt, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung verdoppelt werden.
Gefördert werden Studierende sowie Studienanfängerinnen und -anfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen der Studierenden und ihrer Eltern. Das Auswahlverfahren der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch die Auswahlkommission der Hochschule.
Ihre Vorteile
- Sie engagieren sich für die Bildung und fördern junge Talente.
- Sie können festlegen, in welchem Fachbereich oder Studiengang das Stipendium vergeben wird.
- Wenn Sie fünf Stipendien oder mehr zur Verfügung stellen, können Sie dem Stipendium Ihren Namen geben.
- Sie haben bei einer jährlichen Veranstaltung, die zwischen Spendenden und den Stipendiatinnen und Stipendiaten stattfindet, die Möglichkeit, die Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie die anderen Fördernden kennenzulernen.
- Sie werden regelmäßig über Aktivitäten der Hochschule RheinMain informiert.
- Sie haben die Möglichkeit, weitere Kooperationen mit der Hochschule RheinMain aufzubauen.
- Sie erhalten eine Spendenbescheinigung für die steuerliche Absetzbarkeit.
Danke an alle aktuellen Stipendienstiftenden!
- AEB SE
- AOE GmbH
- Arbeitgeberverband Chemie u. verwandte Industrien f. d.
Land Hessen e.V. (HessenChemie) - Auktion & Markt AG
- BBBank Stiftung
- BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Commerz Real AG
- dhpg steutax GmbH Steuerberatungsgesellschaft
- Dr. Dienst & Partner GmbH und Co. KG
- Essity Operations Mainz-Kostheim GmbH
- ESWE Versorgungs AG
- Gallehr Sustainable Risk Management GmbH
- Gemein.Vereinigung der Rotary-Clubs Wiesbaden e.V.
- Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH
- lnfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG
- InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
- InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group
- IQB Career Services GmbH
- Julius Berger International GmbH
- Lotum Media GmbH
- Marsh GmbH
- MEWA Textil-Service SE & Co. Management OHG
- Nassauische Sparkasse
- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
- Seibert Media GmbH
- Soka-Bau
- Sozialfonds Rotary Club Wiesbaden-Nassau e.V.
- Stiftung Gesundheitsstadt Wiesbaden
- syracom AG
- Verein zur Förderung gemeinnütziger Aufgaben
Rotary Club Wiesbaden e.V. - Wiesbadener Volksbank eG
FAQ
Fördernde des Deutschlandstipendiums sind Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen, die Studierende im Rahmen des Stipendiums mit monatlich 150 Euro für ein Jahr unterstützen. Fördernde unterstützen mit diesem Engagement die Ausbildung herausragender Fachkräfte und Nachwuchswissenschaftler. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschlands. Zugleich stärken sie mit ihrem Engagement die Reputation ihrer Region.
Ja. Sofern die oder der Geförderte zustimmt, kann die Hochschule dem Fördernden die Kontaktdaten übermitteln. Sie können sich an ihre Stipendiatinnen oder Stipendiaten wenden und diese zum Beispiel zu Veranstaltungen einladen oder ihnen ein Praktikum anbieten. Die Teilnahme ist für die Studierenden allerdings nicht verpflichtend. Im
Herbst / Winter veranstaltet die Hochschule RheinMain einmal jährlich eine Stipendienfeier, auf der die Urkunden an die Stipendiatinnen und Stipendiaten überreicht werden und die Förderer die Möglichkeit haben, „ihre“ Stipendiatinnen und Stipendiaten kennen zu lernen.
Die Fördersumme beträgt jährlich pro Stipendium 1.800 EURO. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verdoppelt diesen Betrag, sodass die Stipendiatin bzw. der Stipendiat 300 EURO monatlich für 12 Monate erhält.
Wenn Sie als Fördernder jährlich fünf Stipendien oder mehr zur Verfügung stellen, können Sie den Stipendien einen Namen geben (Jährliche Fördersumme bei fünf Stipendien: 9.000 EURO).
Ja. Die von Fördernden zur Verfügung gestellten Gelder können nach §10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden.
Nein, die Auswahl wird von einer hochschulinternen Fachjury (in der Regel die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche) ausgewählt und vom Präsidium beschlossen. Die Fördernden können aber in der Fördervereinbarung festlegen, ob sie das Stipendium/die Stipendien für einen bestimmten Studiengang bzw. Fachbereich zweckbinden möchten.
Mit jedem Fördernden schließt die Hochschule RheinMain eine sogenannte Fördervereinbarung ab. Diese muss vom Fördernden in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt und uns unterschrieben zugesandt werden (Hochschule RheinMain, Deutschlandstipendium, Andrea Peters, Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden). Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Präsidentin der Hochschule RheinMain erhält der Fördernde ein Exemplar zurück.
Da es sich bei der Stipendienförderung um eine Spende handelt ist beides nicht möglich. Die Hochschule RheinMain nennt aber alle Fördernde auf ihrer Homepage.

Persönlicher Kontakt
Martin Suttarp (+49 611 9495-3167) oder
Elisabeth Sanders (+49 611 9495-2333) oder
Andrea Peters (+49 611 9495-1616).