ANERKENNUNGSVERFAHREN - ANSPRECHPERSONEN

Ansprechpersonen für die Anerkennung von Leistungen

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Leistungen erfolgt nach einem kriteriengeleiteten Anerkennungsverfahren gemäß der Lissabon-Konvention und der Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain (Amtliche Mitteilung 796). Für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen sind je nach Fachbereich und Studiengang Prüfungsausschüsse und Anerkennungsbeaufragte zuständig.

Unter folgenden Links gelangen Sie zu den Anerkennungsbeauftragten Ihres Fachbereichs:

Fachbereich A+B
Fachbereich DCSM
Fachbereich Ingenieurwissenschaften
Fachbereich Sozialwesen
Fachbereich Wiesbaden Business School