Pilot:in werden an der Hochschule RheinMain

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Im Studiengang Elektro- und Luftfahrttechnik der Hochschule RheinMain (HSRM) können Studierende den theoretischen Teil einer Pilotenlizenz ab sofort vor Ort absolvieren. Möglich macht dies die offizielle Registrierung der Flugschule „HSRM Aviation Training“ beim Regierungspräsidium Darmstadt, das als zuständige Luftfahrtbehörde das von der Hochschule vorgelegte Ausbildungsprogramm ohne Beanstandungen genehmigt hat.

Auch ohne eigenes Flugzeug ist die HSRM nun dazu berechtigt, den theoretischen Unterricht für unterschiedliche Luftfahrerscheine nach den Richtlinien der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) anzubieten. Dazu gehören die beiden Motorflugscheine PPL (A) und LAPL (A) sowie die Segelflugscheine LAPL (S) und SPL. Genau dieser Unterricht ist als Bestandteil der Module Flugzeugführung, Luftfahrtrecht, Allgemeine Luftfahrttechnik, Flugsicherungstechnik sowie Flugmechanik Teil des Curriculums.

Für die Studierenden ergeben sich dadurch konkrete Vorteile, wie Studiengangsleiter Prof. Dr. Martin Müller erläutert: „Studierende, die Interesse an einer solchen Ausbildung haben, sparen zunächst einmal die Kosten, die für den theoretischen Unterricht an einer externen Flugschule anfallen würden. Zum anderen sind wir nun in der Lage, interessierte Studierende bei der zuständigen Behörde zur Prüfung anzumelden, was selbstständig und ohne Flugschule gar nicht möglich ist.“ Voraussetzung für eine Prüfungsanmeldung sei, so Prof. Dr. Müller, dass man als Flugschüler:in registriert ist und zuvor eine entsprechende Vorprüfung erfolgreich absolviert hat. Zudem müssen die notwendigen Lehrveranstaltungen bestanden worden sein.

Zulassung des Flugsimulators wird geprüft

Nach erfolgreicher Theorieprüfung haben die Studierenden anschließend zwei Jahre Zeit, die praktische Ausbildung im Umfang von 45 bzw. 35 Flugstunden zu absolvieren – allerdings an einer Schule mit Flugzeugen. „Wir sind derzeit in Kontakt mit verschiedenen Flugschulen und Vereinen, die diese Ausbildung im Anschluss anbieten könnten“, so Prof. Dr. Müller, der gleichzeitig der zuständige Ausbildungsleiter für den Segelflug ist. Für den Motorflug konnte eine externe Fluglehrerin gewonnen werden. „Außerdem prüfen wir die mögliche Zulassung unseres ALSIM-Flugsimulators. Damit könnten dann im Rahmen der praktischen Ausbildung bis zu fünf Pflicht-Flugstunden im Simulator durchgeführt werden.“