Hybridkonzept für das Wintersemester

Die hessische Landesregierung hat auf Vorschlag der hessischen Wissenschaftsministerin Angela Dorn entschieden, zum Wintersemester 2020/2021 einen verstärkten Präsenzbetrieb an den Hochschulen in Hessen zu ermöglichen. Weil allerdings an Hochschulen – anders als etwa an Schulen – viele Menschen in wechselnder Zusammensetzung an ganz unterschiedlichen Veranstaltungen teilnehmen, bleiben zum Schutz vor Corona weiterhin besondere Regeln nötig, die eine vollständige Rückkehr zum Normalbetrieb noch nicht zulassen. Das kommende Wintersemester wird daher ein Hybridsemester, also eine Kombination aus Präsenz- und Online-Lehre sein. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat dazu ein mit den Hochschulpräsidien abgestimmtes Konzept erarbeitet.

„Hochschulen sind Orte des gemeinsamen Lernens – das soll, wo immer es unter Hygienegesichtspunkten vertretbar und organisatorisch möglich ist, mit Formaten der Präsenzlehre gelebt werden“, erklärt die hessische Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Ich freue mich sehr, dass die hessischen Hochschulen es schon im Sommersemester mit viel Einsatz und Kreativität geschafft haben, den Lehr- und Forschungsbetrieb unter sehr schwierigen Bedingungen gut zu gestalten. Sowohl die digitale Lehre als auch die Durchführung von Prüfungen haben nach den bisherigen Zwischenergebnissen insgesamt gut funktioniert. Für diesen Erfolg gilt allen an den Hochschulen mein ausdrücklicher Dank, den Lehrenden, den Mitarbeitenden in Organisation und Technik und den Studierenden.“

Priorisierung bei Präsenzveranstaltungen

„Weil die Corona-Pandemie weiter besondere Herausforderungen an die räumlichen Bedingungen stellt, etwa an Abstände, Desinfektion oder Wegführung, werden auch im kommenden Wintersemester nicht alle Veranstaltungen in Präsenz stattfinden können“, so Ministerin Dorn weiter. „Die Erfahrungen, die die Hochschulen mit digitalen Formaten gesammelt haben, sind zur Verbesserung der weiter nötigen Online-Lehre sehr wertvoll. Die Hochschulen werden sich bei der Entscheidung, welche Veranstaltungen in Präsenz stattfinden können, daran orientieren, dass die Studierenden bestmöglich ihre Qualifikationsziele erreichen können. Das bedeutet, dass bestimmte Studierendengruppen und Veranstaltungsformate Priorität haben. Das sind zum einen Studienanfängerinnen und -anfänger und Studierende in der Abschlussphase. Zum anderen sind es Studierende mit hohem Bedarf an Präsenzveranstaltungen zum Beispiel im Laborbetrieb, im künstlerischen und musischen Bereich, bei Projektarbeiten und im Sport. Außerdem stehen Veranstaltungen im Vordergrund, die ohne direkten Diskurs nicht möglich sind, wie Übungen und Seminare.“

Konzepte der Hochschulen

Die Hochschulen haben Konzepte erarbeitet, um das Lehrangebot und den Lehrbetrieb auch im Wintersemester sicherzustellen. Diese sind je nach Profil und Typ der Hochschulen, Hochschulstandort und räumlichen Gegebenheiten unterschiedlich. Die Organisation des Präsenzanteils im Lehr- und Prüfungsangebot erfolgt unter Berücksichtigung der Personenzahl der Lehrveranstaltung in Abstimmung mit den vorhandenen Raumgrößen und Lehrkapazitäten. Grundlage für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen ist die Beachtung der allgemeinen Regelungen des Infektionsschutzes sowie die von den Hochschulen erarbeiteten Hygienekonzepte, die fortlaufend auf Grundlage des Infektionsgeschehens fortzuschreiben sind. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt jeweils bei den Hochschulen. Die Hochschulen können gestützt auf ihre allgemeinen hochschulrechtlichen Kompetenzen und im Rahmen der dafür bestehenden Zuständigkeiten weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen. Insbesondere können diese auch im Hygienekonzept dargestellt werden, das dazu dient, die Anforderungen des Infektionsschutzes nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und den örtlichen Gegebenheiten auszurichten.
Die Pandemielage kann regional zu unterschiedlichen Einschränkungen führen, die aktuell nicht vorhersehbar sind. Hochschulen können daher Veranstaltungen unverzüglich auf digitale Formate umstellen oder Anschluss- bzw. Übergangsregelungen schaffen, falls das örtliche Infektionsgeschehen Präsenz nicht
zulässt.

Prüfungen

Präsenzprüfungen bleiben nach wie vor unverzichtbar. Für die Durchführung von Präsenzprüfungen unter den aktuellen, pandemiebedingten Umständen werden Raumkapazitäten benötigt, die an den Hochschulen nicht durchgängig vorhanden sind. Die Anmietung größerer Hallen oder Veranstaltungsräume außerhalb der Hochschulen wird daher für einzelne Hochschulen ggf. erforderlich sein. Für Online-Prüfungen wird das Land eine weitergehende Rechtsgrundlage schaffen.

Bibliotheken

Für den Bereich der Bibliotheken und Medien wurde im Sommersemester 2020 in vielen Fällen kurzfristig die Lizenzierung von zusätzlichen E-Journals, E-Books oder Datenbanken vorgenommen, dies soll auch im WS 2020/21 zur Verfügung stehen; für Studierende ist dabei in der Regel der Fernzugriff möglich.

Kompensation ausgefallener Bestandteile der Curricula, insbesondere Praktika

Die Hochschulen werden den Ausfall an praktischen Inhalten des Studiums möglichst geringhalten und alternative Formen der Durchführung anbieten bzw. durch andere Arbeiten mit praktischen Anteilen kompensieren. Dabei entscheiden die Verantwortlichen für die Lehrveranstaltungen in Abstimmung mit den Studiendekanaten auf der Basis der grundsätzlichen Regelungen der jeweiligen Hochschule, wie sie ihre Lehrangebote im Hybridsemester ausgestalten. Zum Teil wird das Lehrangebot für Praktika erhöht, so dass kleinere Gruppen gebildet werden können. Es kann auch die Möglichkeit eingeräumt werden, ein Praktikum zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder die praktischen Inhalte durch Online-Formate zu vermitteln. Wenn ein Praktikum nicht in der vorgesehenen Form stattfindet, können die Prüfungsausschüsse Äquivalenzleistungen zulassen, durch die das Kompetenz- und Qualifikationsziel erreicht wird.

Mensen

Mit einer stärkeren Präsenz der Studierenden an den Hochschulen im Rahmen des Hybridsemesters 2020/2021 werden auch die hessischen Studierendenwerke ihre
Mensen wieder verstärkt öffnen und Verzehr vor Ort sowie ggf. ergänzend auch Take-Away-Mahlzeiten anbieten.
Am Campus Kurt-Schumacher-Ring (Mensa accent) und Campus am Brückweg (Mensa Rüsselsheim) wird es ab dem 28. September 2020 wieder einen eingeschränkten Betrieb geben. Weitere Informationen des Studentenwerks Frankfurt am Main

Wissenschaftliche Veranstaltungen

Für wissenschaftliche Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen) gelten die Regelungen für kulturelle Veranstaltungen (§ 1 Abs. 2b der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung) entsprechend. Dienstliche Veranstaltungen (insbesondere Gremiensitzungen, Kommissionen, Begutachtungen) richten sich nach
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung.

Hessen aktiv für internationale Gäste und Austauschstudierende

Hessen ist die weltweite Attraktivität als Studienort und die hohe Zahl an internationalen Studierenden wichtig. Gerade für internationale Bewerberinnen und Bewerber besteht die Ungewissheit, ob ihnen die Ausreise aus ihrem Heimatland bzw. die Einreise nach Deutschland im WS 2020/2021 möglich sein wird. Zudem ist ein Studium vom ausländischen Heimatort aus und unter krisenbedingten Umständen schwieriger zu realisieren. Daher ist es wichtig, verlässlich zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang die Wahrnehmung digitaler Lehrangebote ermöglicht werden wird. Dazu zählt auch die Aussage, dass Praxisformate oder Prüfungen in einem späteren Semester nachgeholt werden können, welche Prüfungen online umsetzbar sind oder ob eine Anreise aus dem Ausland zu Prüfungen oder zwingenden Präsenzveranstaltungen erforderlich ist. Das Land Hessen wird sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, bestehende Hürden für ausländische Studierende, etwa hinsichtlich der Erteilung von für die Einreise erforderlichen Visa sowie der Krankenversicherungspflicht, zu reduzieren. Zur Umsetzung des Hybridsemesters bedarf es einiger rechtlicher Änderungen, die Eingang in die Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung finden sollen.

Informationen der Hochschule RheinMain

Die Organisation und Ausgestaltung der hochschulischen Lehre liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Hochschulen im Rahmen der geltenden Rechtsvorgaben. Die Hochschulen werden vor Ort umfassend informieren. Einzelfragen zur konkreten Planung des Lehr- und Studienbetriebs und zu den Hygienemaßnahmen werden von der jeweiligen Hochschule beantwortet.
Informationen zum hybriden Wintersemester 2020/21 an der Hochschule RheinMain finden Sie auf www.hs-rm.de/corona und unter den dort verlinkten FAQ. Darüber hinaus informieren die jeweiligen Fachbereiche auf ihren Webseiten.