
Immatrikulation (Einschreibung)
Die Immatrikulation erfolgt indem Sie zunächst online auf dem Bewerbungsportal die für den Immatrikulationsantrag erforderlichen Daten erfassen.
Die Immatrikulation kann nach § 63 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes i. V. mit §§ 1-4 der Immatrikulationssatzung der Hochschule RheinMain in der jeweils gültigen Fassung versagt werden, wenn Bewerber:innen die Form und Frist des Immatrikulationsantrages nicht beachten, d.h. der Antrag verspätet bzw. nur unvollständig eingereicht wird.
Bitte beachten Sie: Der Immatrikulationsantrag gilt für die Immatrikulation im 1. Fachsemester.
Wenn Sie bereits eine ganze Reihe von ggf. anrechenbaren Leistungen erbracht haben, empfiehlt sich eine parallele Bewerbung für ein höheres Fachsemester. In diesem Fall werden Ihre erbrachten Leistungen schon im Bewerbungsprozess auf Anrechenbarkeit überprüft und Sie können ggf. in ein höheres Fachsemester einsteigen.
Erfassen Sie Ihren Immatrikulationsantrag bis spätestens zu den angegebenen Fristen. Es handelt sich um Ausschlussfristen, so dass später eingehende Anträge keine Berücksichtigung mehr finden. Zahlen den Semesterbeitrag auf das Konto der Hochschule RheinMain ein.
Die Immatrikulation muss u. a. abgelehnt werden, wenn Ihr Antrag verspätet eingeht, die eingereichten Nachweise nicht der geforderten Form oder dem nötigen Inhalt entsprechen oder eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung für den gewünschten Studiengang endgültig nicht bestanden wurde.
Da das Bewerbungsaufkommen zum Ende der Frist besonders hoch ist, kann bei später Einreichung nicht sichergestellt werden, dass Sie rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn eingeschrieben werden und Sie Ihre Zugangsdaten zu den Hochschul-IT-Systemen zu Vorlesungsbeginn erhalten. Stellen Sie den Immatrikulationsantrag daher möglichst früh.
Die Hochschule kann sich in absoluten Ausnahmefällen gezwungen sehen, für einen Studiengang die Immatrikulationsfrist zu verkürzen, wenn deutlich wird, dass die Zahl der Immatrikulationsanträge so hoch ist, dass bei weiteren Einschreibungen keine ordnungsgemäßen Studienbedingungen mehr gewährleistet werden können. Entsprechende Informationen werden auf der Startseite der Homepage www.hs-rm.de bzw. auf dem Online-Portal veröffentlicht.
Wenn man sich für ein erstes Fachsemester in einem freien grundständigen Studiengang immatrikulieren will, folgt man diesen Schritten zur Immatrikulation.
Es ist nötig, sich vor der Bewerbung genau über die Eingangsvoraussetzungen zu informieren - wie z.B. Vorpraktika oder Begabtenprüfung - für den von Ihnen gewünschten Studiengang unter Studienangebot.
Besonderheiten bei dualen Informatikstudiengängen: Bei diesen Studiengängen kann nicht direkt mit der Online-Immatrikulation begonnen werden. Zunächst wird geprüft, ob ein Ausbildungs-/ Studienvertrag mit einem Kooperationsunternehmen vorliegt. Wenn das Vorliegen eines korrekten Vertragsverhältnisses positiv geprüft wurde, kann mit der Immatrikulation wie oben beschrieben fortgefahren werden. ACHTUNG: Die Prüfung der Unterlagen kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher ist eine rechtzeitige Bewerbung notwendig.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen (einschließlich Zahlungseingang) wird man von den Kolleg:innen im Studienbüro immatrikuliert und bekommt Informationen mit Hinweisen zum Start an der Hochschule per E-Mail zugeschickt. Eine Immatrikulation ist nur möglich, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und der Semesterbeitrag eingegangen ist.
Folgende Nachweise laden Sie bitte zusammen mit Immatrikulationsantrag im Bewerbungsportal der Hochschule RheinMain als .pdf hoch:
Alle Bewerber:innen, alle Studiengänge
- Hochschulzugangsberechtigung* (z.B. Zeugnis der Allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, Zeugnis der Fachhochschulreife - ggf. mit Nachweis des schulischen und beruflichen Teils der FH-Reife, Meisterprüfungszeugnis)
- Elektronische Übertragung des Versichertenstatus durch eine gesetzliche Krankenkasse
- Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags auf das Konto der Hochschule RheinMain IBAN: DE59 5005 0000 0001 0076 40 BIC: HELADEFFXXX Landesbank Hessen-Thüringen, Verwendungszweck: Ihre Bewerbernummer Ihr Nachname. Zur Fristwahrung zählt der Zahlungseingang
- Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisher besuchten Hochschulen mit Angabe der Fach- und Hochschulsemester für alle bisherigen Studienzeiten
- Studienbescheinigung mit Angabe der Fach- und Hochschulsemester für alle bisherigen Studienzeiten in der Bundesrepublik Deutschland – bei Doppelstudium
- Abschließender Nachweis zum Prüfungsanspruch - sofern Sie bereits in Deutschland in einem gleichen/verwandten grundständigen Studiengang immatrikuliert waren. Eine Bescheinigung ist nur dann nicht erforderlich, wenn unzweifelhaft ein nicht verwandter Studiengang vorliegt, z.B. Architektur und Soziale Arbeit. Geht aus der Bescheinigung zum Prüfungsanspruch ein endgültiges Nichtbestehen hervor, wird geprüft, ob eine Studienaufnahme im gewählten Studiengang möglich ist. Auch geeignet ist eine Bescheinigung, dass ein Nichtbestehen ausstehender Leistungen nicht zum Verlust des Prüfungsanspruchs führt.
* Bewerber:innen mit mittlerem Bildungsabschluss und qualifiziertem Abschluss: Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung = a) mittlerer Schulabschluss + b) Abschlusszeugnis einer mind. dreijährigen, nach dem 01.01.2011 abgeschlossenen anerkannten Berufsausbildung mit mindestens der Note 2,5
Minderjährige Bewerber:innen, alle Studiengänge
- Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (Den Vordruck findet man hier)
Studiengänge mit zusätzlichen Immatrikulationsvoraussetzungen
Die Studiengänge erfordern teilweise zusätzliche Nachweise. Informieren Sie sich über diese auf den Studiengangsseiten. Eine Übersicht über alle Studiengänge finden Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bewerberportal. Diese sind gekennzeichnet durch. Die Unterlagen und Nachweise werden auch benötigt, wenn Sie bereits an der Hochschule RheinMain studieren bzw. studiert haben.
Bevor man sich in einem grundständigen NC-Studiengang, Masterstudiengang oder in einem höheren Fachsemester immatrikulieren kann, muss man das Bewerbungsverfahren durchlaufen. Alle Informationen dazu finden man unter dem Stichwort "Bewerbung mit deutschen Zeugnissen".
Wenn man einen Zulassungsbescheid erhalten hat, den man annehmen möchte, immatrikuliert man sich innerhalb der im Bescheid genannten Frist. Der Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn die Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist im Studienbüro vorliegen.
Für die Immatrikulation erfasst man die erforderlichen Daten auf dem Bewerbungsportal (https://bewerbung.hs-rm.de/) unter dem Button "Immatrikulation beantragen". Hierdurch wird ein pdf-Immatrikulationsantrag zur Verfügung gestellt. Diesen muss man im nächsten Schritt auf dem Bewerbungsportal zusammen mit den antragsergänzenden Unterlagen hochladen, um den Immatrikulationsantrag zu stellen. Die Antragstellung erfolgt also rein online.
Bei der Einschreibung ist ein Nachweis der Krankenversicherung erforderlich. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Krankenversicherung.
Ohne Zahlungseingang des Semesterbeitrags ist keine Immatrikulation möglich.
Der Semesterbeitrag beinhaltet den Beitrag für die Studierendenschaft, das Studierendenwerk, Verwaltungskosten, Haftpflichtversicherung, Rechtsberatung, Kulturticket, nextbike sowie das Deutschlandticket für Studierende. Ist der geforderte Betrag auf dem Konto der Hochschule eingegangen und liegen alle sonstigen geforderten Unterlagen vor, erhält man nach der Immatrikulation über Compass.hs-rm.de Zugriff auf die Immatrikulationsbescheinigungen und die Bescheinigung für das BAföG-Amt.
Zur Immatrikulation von Minderjährigen an der Hochschule RheinMain ist die Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die gleichzeitige Einschreibung in zwei Studiengänge an der HSRM ist nur dann möglich, wenn
- höchstens einer der beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt (= ein NC-Studiengang) ist und
- es sich nicht um vergleichbare Studiengänge handelt (s.u. für Definition vergleichbarer Studiengang).
Die gleichzeitige Einschreibung in mehr als zwei Studiengänge der Hochschule RheinMain ist ausgeschlossen.
Die gleichzeitige Einschreibung in zwei Studiengänge, an der Hochschule RheinMain und einer anderen inländischen Hochschule, ist zulässig, soweit es sich nicht um vergleichbare Studiengänge handelt (s.u. für Definition vergleichbarer Studiengang).
Die gleichzeitige Immatrikulation in einen Bachelorstudiengang und einen Masterstudiengang ist für maximal ein Semester zulässig, unabhängig davon, ob bei einem oder beiden Studiengängen eine Zulassungsbeschränkung vorliegt, wenn die Zulassungssatzung des Masterstudiengangs eine Immatrikulation unter Vorbehalt des Nachweises des Bachelorabschlusses vorsieht.
Definition vergleichbarer Studiengang: Zwei Studiengänge sind inhaltlich vergleichbar, wenn sie sich entsprechend dieser Einstufungstabelle einer gemeinsamen Fächergruppe zuordnen lassen.
Informationen zum Widerruf der Immatrikulation findet man bei den Informationen zur Exmatrikulation.