Die Beurlaubung ist nur für volle Semester und für nicht mehr als sechs Semester möglich. Zeiten des Mutterschutzes/Elternzeit und Krankheit werden hierauf nicht angerechnet.
Bei Beurlaubung aufgrund einer Erkrankung muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung angibt. Bei wiederholtem Urlaubsantrag wegen Krankheit ist ein fachärztliches Gutachten (nicht vom Facharzt für Allgemeinmedizin) vorzulegen.
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Eine Beurlaubung schließt in der Regel den Erwerb von Leistungsnachweisen oder die Ablegung von Prüfungen aus. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen während der Beurlaubung ist möglich. Beurlaubte mit den Beurlaubungsgründen 4 bis 6 können an Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen teilnehmen. Die Anmeldung zur Prüfung ist dann jeweils persönlich im Fachbereichssekretariat vorzunehmen.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung eines Urlaubssemesters, dass Sie ggf. zum Semesterbeginn des Folgesemesters automatisch zu Nachprüfungen angemeldet werden. Bitte setzen Sie sich für diese organisatorischen Fragen mit dem Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs in Verbindung.
Im ersten Fachsemester und während eines laufenden Semesters ist eine Beurlaubung nur bei Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder bei Beurlaubungsgrund 5 möglich.
Eine Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine Diplom- oder Bachelorarbeit ist ausgeschlossen.
Eine Beurlaubung zur Ableistung des Grundpraktikums und des BPS (auch im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes) ist ausgeschlossen.
Eine Beurlaubung für ein in der Studien- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschriebenes Auslandssemester ist nicht möglich.
Wichtig für Studierende, die BAföG beziehen: Für ein Urlaubssemester wird grundsätzlich kein BAföG gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Urlaubssemester vor Semesterbeginn beantragt oder ob rückwirkend von der Hochschule ein Urlaubssemester genehmigt wurde. BAföG, das für die Dauer eines Urlaubssemesters geleistet wurde, muss ans BAföG-Amt zurückgezahlt werden. Weiteres zu Urlaubssemester und BAföG auf der Webseite des Studentenwerkes Frankfurt.