STEUERBERATERPRÜFUNG / WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSEXAMEN
STEUERBERATERPRÜFUNG: Verkürzte Mindestdauer der praktischen Tätigkeit
Gemäß § 36 Abs.1 StBerG berechtigt der Bachelor-Abschluss im Studiengang Business & Law (LL.B) dazu, die Steuerberaterprüfung bereits nach zwei Jahren praktischer Tätigkeit abzulegen.
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSEXAMEN: Verkürzte Mindestdauer der praktischen Tätigkeit
Gemäß § 9 Abs.1 WiPrO berechtigt der Bachelor-Abschluss im Studiengang Business & Law (LL.B) dazu, das Wirtschaftsprüfungsexamen bereits nach drei Jahren praktischer Tätigkeit abzulegen.
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSEXAMEN: Anrechnung von im Studium erbrachten Prüfungen
Die Wirtschaftprüferkammer hat für den Studiengang Business & Law der Wiesbaden Business School nach einem mehrjährigen, von Prof. Dr. Robin Mujkanovic (Link aktualisieren) ahren die Gleichwertigkeit im Hochschulstudium erbrachter Prüfungsleistungen mit den Anforderungen des Wirtschaftsprüfungsexamens nach § 13b Abs.1 WiPrO festgestellt.
Die Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain zählt damit zu dem kleinen Kreis von Hochschulen in Deutschland, denen diese Gleichwertigkeit exklusiv zugesprochen wurde. *
Mit dem Bachelor-Abschluss im Studiengang Business & Law (LL.B) werden Ihnen somit die im Studium erbrachten Leistungen auf das Fachgebiet Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsprüfungsexamen angerechnet, sofern Sie die gesetzlichen Fristen einhalten und Ihr Studium im SS 2012, WS 2012-13, SS 2013, WS 2013-14 oder SS 2014 begonnen haben (Stand 25.3.2014).
Nähere Informationen zum Wirtschaftsprüfungsexamen finden Sie auf WPK.
* Liste der Studiengänge nach § 13b WPO per 6.6.2014 | ||
Anzahl Studiengänge | davon Bachelor / Master | |
---|---|---|
an Fachhochschulen | 5 | 1 / 4 |
an Universitäten | 7 | 4 / 3 |
WPK Prüfungsleistungen | ||
Hinweis: Die Gleichwertigkeit wird von der Wirtschaftsprüferkammer jedes Semester erneut festgestellt und kann auch widerrufen werden. Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. |