Studierende erhalten am Fachbereich individuelle Beratung wenn Sie für einen Teil ihres Studiums oder für ein Praktikum ins Ausland gehen möchten. Für Interessierte finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt. Beachten Sie dazu die Aushänge und Ankündigungen auf dieser Website und in Stud.IP.

Weitere Informationen zum barrierefreien Studium und besonderen Fördermöglichkeiten für Studierende mit Beeinträchtigung hat die Hochschule RheinMain auf der Webseite International Studieren mit Beeinträchtigung zusammengestellt.

Studium im Ausland

Der Fachbereich Sozialwesen kooperiert mit einschlägigen Fachbereichen an Hochschulen in und außerhalb Europas. Hier finden Sie den Überblick aller möglichen Partnerhochschulen im Ausland als Liste nach Ländern und Fachbereichen.

Das Land Hessen hat Verträge mit den Staaten Queensland/Australien und Wisconsin/USA abgeschlossen. Zum speziellen Auswahlverfahren informiert das Büro für Internationales.

Grundsätzlich ist es möglich, auch an Hochschulen in weiteren Ländern zu studieren. Bitte kommen Sie auf das Internationalisierungsteam des Fachbereichs unter internationales-sw[at]hs-rm.de mit Ihren Fragen zu den Bedingungen zu. Wir unterstützen Sie bei der Vermittlung.

Praktikum im Ausland

Sie können studienrelevante Praktika im Ausland absolvieren. Die Trägerlandschaft für Praktika ist groß und vielfältig. Es ist deshalb wichtig, sich in der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch genau zu informieren, welche Voraussetzungen vor Antritt des Praktikums erfüllt sein müssen.

Um ein berufspraktisches Studiensemester im Ausland an der Hochschule RheinMain anerkennen zu lassen, muss die Praxisstelle vom Fachbereich vorher als geeignet anerkannt werden. Über die Modalitäten informiert Sie das Praxisreferat. Das Praktikum muss zudem mit Begleitveranstaltungen einer ausländischen Hochschule kombiniert werden, die den Bedingungen der Studienordnung entsprechen oder durch Online-Veranstaltungen des Fachbereichs Sozialwesen der Hochschule RheinMain begleitet werden. Weitere wichtige Informationen zur Organisation Ihres Praktikums im Ausland erhalten Sie ebenfalls vom Praxisreferat.

Kurzzeit- und virtuelle Aufenthalte

Sie haben keine Zeit für ein Semester im Ausland, möchten aber trotzdem Austauscherfahrungen sammeln? Dann kommen Kurzzeitaufenthalte im Rahmen von Summer Schools oder Winter Schools in Frage.

Einige Partnerhochschulen bieten zusätzlich Möglichkeiten virtueller Studienmobilität an. Sie können Kurse dieser Hochschulen online absolvieren und so Ihr Studium an einer anderen Hochschule mit beruflichen, familiären oder sonstigen privaten Verpflichtungen in Einklang bringen. Sprechen Sie das Internationalisierungsteam des Fachbereichs unter international-sw[at]hs-rm.de an, um mehr über Optionen virtueller Mobilität zu erfahren.

Finanzierung

Studierende, die ein Studium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten, können durch Programme wie Erasmus+, DAAD-Stipendien, oder Auslands-BAföG finanziell gefördert werden.

Für Studierende mit besonderen Förderbedarfen, zum Beispiel zur Mitnahme eines Kindes oder bei Beeinträchtigungen, stehen zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Informationen zu Förderungsmöglichkeiten von Auslandsstudium und -praktikum finden Sie unter Fördermöglichkeiten beim Büro für Internationales. Die Mitarbeiter:innen machen gern einen Termin zur individuellen Beratung mit Ihnen aus.

Bewerbung

Sie haben sich für einen Auslandsaufenthalt entschieden? Dann bereiten Sie Ihre Bewerbung gut vor und informieren Sie sich frühzeitig. Sie sollten etwa ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt mit der Planung beginnen. Halten Sie vor einem Studienaufenthalt Rücksprache mit dem Internationalisierungsteam über die im Ausland wählbaren Lehrveranstaltungen. Vor einem Praxisaufenthalt raten wir dazu, frühzeitig einen Gesprächstermin mit dem Praxisreferat zu vereinbaren. Auf den Seiten des Büros für Internationales finden Sie weitere hilfreiche Informationen für outgoing students.

Die Bewerbung erfolgt zumeist über das Mobility Portal des Büros für Internationales. Für die Bewerbung sind regelmäßige Fristen zu beachten. Sowohl Fristen als auch einzureichende Bewerbungsunterlagen können Sie auf den Webseiten des Büros für Internationales einsehen. Dies ist der Link zum Mobility Online-Portal, über den Sie sich bewerben können.

Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf einen Aufenthalt im Ausland werden Studierende aufgefordert, ein „Learning Agreement“ bzw. ein „Online Learning Agreement“ (OLA) abzuschließen. Für Outgoing-Studierende unseres Fachbereichs gilt: Tragen Sie in Ihrem OLA im Abschnitt „Responsible at Sending Institution“ bitte den Namen einer:eines der beiden professoralen Internationalisierungsbeauftragten und die E-Mail-Adresse international-sw[at]hs-rm.de ein.

Anerkennung

Die Anrechnung der im Ausland erworbenen Leistungen im eigenen Studiengang wird durch ein Learning Agreement sichergestellt. Es regelt, in welchem Umfang und wo Module und Prüfungen, die im Ausland absolviert wurden, nach Ihrer Rückkehr angerechnet werden können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass zu den Modulen passende Veranstaltungen ausgewählt werden. Der Abschluss des Learning Agreements erfolgt online vor der Ausreise.

Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Auslandsstudium mit der Studienordnung unseres Fachbereichs vertraut zu machen und sich mit den Kolleg:innen des Internationalisierungsteams  über die gewählten ausländischen Kurse zu beraten, um möglichen Problemen bei der Anerkennung vorzubeugen.

Hier finden sich weitere Materialien in Bezug auf das Studium im Ausland:

Wir bitten Sie, das Formular nach Ihrer Rückkehr sorgfältig auszufüllen, damit auch Ihr Auslandsaufenthalt erfasst werden kann und Ihr Beitrag zur Internationalisierung berücksichtigt wird. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular im Studiengangsbüro ein.