Berufspraxiskompetenzen

Das Anrechnungskonzept für BIS-M sieht drei Kompetenzfelder vor, in denen außerhochschulisch (bzw. außercurricular) erbrachte, qualitativ hochwertige und nachgewiesene Kenntnisse anerkannt und angerechnet werden können (siehe Abbildung rechts).

 

 

max. 15 CP für nachweisbare Kenntnisse aus dem Kompetenzfeld „Technik“

max. 15 CP für nachweisbare Kenntnisse aus dem Kompetenzfeld „Ökonomie / Management“

max. 15 CP für nachweisbare Kenntnisse aus dem Kompetenzfeld „Interdisziplinarität“

Die Studierenden müssen vor bzw. während des Studiums ein Äquivalent von insgesamt 30 CP von „Berufspraxiskompetenzen“ (BPK) nachweisen. Dazu dient der „BPK-Anrechnungsantrag“, der von den Studierenden beim BIS-M – Prüfungsausschuss eingereicht werden muss.

Das BIS-M-Anrechnungshandbuch (PDF 484 kB) enthält alle Regelungen bezüglich der Anrechnung für das Modul „Berufspraxiskompetenzen“ des berufsintegrierten Studiengangs BIS-Maschinenbau (BIS-M) der Hochschule RheinMain.