Was bedeutet Wartezeit?

Allgemeines zur Wartezeit:
Als Wartezeit werden alle Halbjahre (auch Wartesemester genannt) ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie z.B. Fachhochschulreife oder Abitur bis zur Ein­schrei­bung in einen Studiengang gewertet - abzüglich von Studiensemestern an deutschen Hochschulen.

Ein Sommersemester umfasst die Zeit vom 1. April bis 30. September, ein Wintersemester die Zeit vom 1. Oktober bis 30. März. Das Halbjahr, in dem Sie Ihre HZB erworben haben, wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Wenn Sie beispielsweise Ihr Abitur im Juni 2015 abgelegt haben (d.h. während des Sommer­semes­ters 2015), beginnt die Zählung der Halbjahre mit dem Wintersemester 2015/2016.

Mit Ausnahme von Studiensemestern an einer deutschen Hochschule ist es für die Berechnung der Wartezeit unerheblich, wie Sie diese Zeit zubringen (z.B. mit Ausbildung, sozialem Jahr, sonstiger beruflicher Tätigkeit oder "Nichtstun"). Wenn Sie also zum Beispiel nach dem Abitur nicht sofort mit einem Studium beginnen, sammeln Sie in dieser Zeit des Nichtstudiums automatisch Wartesemester an.

Mit einer Gesetzesänderung zum Sommersemester 2020 wurde die Wartezeit auf maximal 7 anrechenbare Wartesemester begrenzt.